Aufgrund der Wortbeschränkung in diesem Freitextefeld folgt hier nur der 1. Teil zur Erläuterung. Die Fortsetzung ist in Abschnitt VI.3) (Zusätzliche Angaben) ersichtlich.
Verschiedene militärische und taktische Anforderungen führen dazu, dass aus technischen Gründen keine Wettbewerbssituation gegeben ist und eine Vergabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b) erforderlich war. In der Bundeswehr wurde ein komplexes System aus unterschiedlichen Rettungsebenen und -einrichtungen entwickelt, das die Gefährdungssituation durch Feindeinwirkung, die zurückzulegenden Entfernungen sowie den damit verbundenen Zeitbedarf berücksichtigt. Wesentliches Merkmal dieses Systems ist die Austauschbarkeit aller eingesetzten Geräte auf allen Ebenen und in allen Einrichtungen und daraus folgend die Notwendigkeit einer einheitlichen Beschaffung. Hinzu kommen zulassungsrechtliche Aspekte dergestalt, dass eingesetzte Sanitätsfahrzeuge nur in Verbindung mit den entsprechenden Geräten und deren Halterungen eine Zulassung erhalten und zum Einsatz freigegeben werden. Dadurch ist die Verwendung einheitlicher Geräte erforderlich, um nicht den zeitaufwendigen Zulassungsprozess erneut bzw. mehrmals durchführen zu müssen oder Gefahr zu laufen, im Einsatz über kein passendes Gerät für die Halterung zu verfügen. Die für den Einsatz erforderliche Anwendersicherheit spricht zusätzlich dafür, dass nur die Geräte dieses Herstellers in Betracht kommen. Eine Ausbildung am jeweiligen Gerätetyp ist nur dann zielführend, wenn auch im Ernstfall dasselbe Gerät verwendet wird. Nur so können Bedienungsfehler und daraus resultierende Gefährdungen für Leib und Leben der Patienten auch unter eingeschränkten Sichtverhältnissen, hohen Verwundetenzahlen und möglichen Feindeinwirkungen vermieden werden. Zudem wird durch die Verwendung desselben Geräts der Ausbildungsaufwand erheblich minimiert. Auch logistische Gründe sprechen hier dafür, die Geräte dieses Herstellers zu beschaffen. Denn das zu bevorratende Verbrauchsmaterial (Einwegmaterial) ist für jedes Gerät spezifisch und eine Beschaffung einer Vielzahl von Gerätetypen würde den Aufwand durch Beschaffung, Bevorratung, Katalogisierung und Dokumentation dieser Verbrauchsmaterialien immens erhöhen. Insbesondere in den Einsatzgebieten kann ein solcher Aufwand nicht betrieben werden.
Fortsetzung bei Ziffer VI.3)