420362-2021 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Oldenburg (Oldb): Geschwindigkeitskontrollkameras
OJ S 159/2021 18/08/2021
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Oldenburg (Oldb)
Nationale Identifikationsnummer: 034030000
Postanschrift: Industriestraße 1
Ort: Oldenburg (Oldb)
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26121
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@stadt-oldenburg.de
Telefon: +49 4412352419
Fax: +49 4412352189
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oldenburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung einer Geschwindigkeitsmessanlage
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34971000 Geschwindigkeitskontrollkameras
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Enforcement Trailer mit zwei Geschwindigkeitsmessanlagen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 231 390,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: 26121 Oldenburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Geschwindigkeitsmessanlage/KFZ Anhänger
• mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in einem Gehäuse
• ein standardisiertes Messverfahren für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung
• inländische Zulassung zur Messung und Dokumentation der Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge
• Einhaltung der durch die PTB geforderten Fehlertoleranzen bei äußeren Störungen und Umwelteinflüssen
• Bauart der Geräte muss den Anforderungen der Eichordnung sowie den weiteren Anforderungen der PTB für Messgeräte im Straßenverkehr entsprechen
• Staub-/Spritzwasserschutz mind. IP 54
• Nachvollziehbarkeit der Messung durch einen Sachverständigen anhand der im Datensatz enthaltenen Informationen
• Scanfrequenz, Winkelauflösung und Entfernungsauslösung müssen so gewählt sein, dass auch bei dichtem Verkehr eine Trennung der Fahrzeuge ermöglicht wird
• autonomer Betrieb (automatisches Mess-System, das außer zum Aufbau, Ausrichten, Abbau keines Personleinsatzesbedarf)
• autonome, batteriegestützte Energieversorgung des Systems für mindestens sieben Kalendertage
• Geschwindigkeitsüberwachung inklusive fotografischer Dokumentation des Kennzeichens und Fahrers in zwei Fahrtrichtungen aus einem Gehäuse heraus
• Rechnereinheit für die Überwachung mehrerer Fahrstreifen mit zwei Blitzlichtfunktionen
• Fähigkeit der Fahrzeugklassifikation und Erkennung verschiedener Geschwindigkeitswerte unterschiedlicher Fahrzeugklassen
• Tag-/Nachtbetrieb durch integrierte Blitzeinrichtung
• Messsicherheit im Kurvenbereich
• Übernahme und verschlüsselte Weiterleitung der Messdaten mittels gesicherten Fernzugriffs direkt in die Verwaltung
• Möglichkeit zum Datenzugriff über USB-Stick
• Service und Wartungspaket inkl. Stellung eines Ersatzgerätes bei Reparatur und Service
• Statistiktool
• Stative für den mobilen Einsatz mit Systemgehäusen sowie mobile Blitzeinheiten und Akkus
• Datenübertragungseinheit für Stative
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Benötigt wird eine Geschwindigkeitsmessanlage, die mobil eingesetzt werden kann. Damit auch Verkehrsverstöße rund um die Uhr also auch insbesondere in den Abend- und Nachstunden erfasst werden können, ist eine personalunabhängig Erfassung der Verkehrsverstöße erforderlich. Aus diesem Grund kommen nur autonomen semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen in Betracht. Des Weiteren soll diese Anlage auch eingesetzt werden, um die sich in Oldenburg entwickelnde Raserszene, die speziell in den Abend- und Nachtstunden aktiv wird, entgegenzuwirken. Zur Erfassung der Beteiligten eines verbotenen Straßenrennens bedarf es der gleichzeitigen Messung zweier Fahrbahnen. Somit ist die technische Ausstattung eines Enforcement Trailers mit zwei autonom erfassenden mobilen Messeinheiten erforderlich. Alternativ ist der Einsatz zweier unabhängiger Trailer möglich, was allerdings zwei gesicherte Abstellmöglichkeiten bei Nichtgebrauch der Trailer erfordert und auch zu einem höheren Aufwand durch doppelte Fahrten und damit zu höheren Umweltemissionen beim Versetzen der Trailer führt. Außerdem besteht an vielen Standorten im Stadtgebiet, insbesondere an den Ausfallstraßen, nur die Möglichkeit, den Trailer mangels geeigneter Abstellflächen auf beiden Seiten nur auf einer Fahrbahnseite abzustellen, so dass lediglich die Geschwindigkeit einer Fahrbahn gemessen werden kann. Als Beispiel sind hier die Standorte Bremer Straße, Bremer Heerstraße und Wilhelmshavener Heerstraße u.a. aufzuführen. An diesen Stellen ist eine regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung, insbesondere auch abends, nachts und an den Wochenenden zwingend auf beiden Fahrspuren vorzunehmen, da auch diese Bereiche regelmäßig von der Raserszene für Straßenrennen genutzt werden. Zudem muss für die Trailer eine geeignete, abgeschlossene und mit Strom versorgte Abstellmöglichkeit gefunden werden. In der derzeit genutzten Fahrzeughalle können vier Fahrzeuge untergebracht werden. Derzeit wird die Halle für das Abstellen von drei Dienstfahrzeugen genutzt. Bei der Beschaffung von zwei Trailern müsste für einen Trailer eine weitere geeignete Abstellmöglichkeit im näheren Umkreis gefunden und möglicherweise erst durch einen erhöhten Aufwand hergerichtet werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
13/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: JENOPTIK Robot GmbH
Postanschrift: Opladener Str. 202
Ort: Monheim
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: larissa.seck@jenoptik.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 231 390,00 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 231 206,52 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/08/2021