420647-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Werbe- und Marketingdienstleistungen – Medialeistungen
OJ S 116/2026 18/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLOTTO Hamburg GmbH
E-Maileinkauf@lotto-hh.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersÖffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelMedialeistungen
BeschreibungGegenstand des Vertrages sind die Planung, die Beratung, die Forschung, die Analyse, der Einkauf, die Steuerung und das Reporting sowie die Abwicklung und Abrechnung von Medialeistungen hauptsächlich im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31.12.2030, ohne dass sie einer Kündigungserklärung bedarf. Die Einzelheiten des Auftrages ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Rahmenvereinbarung über Medialeistungen.
Kennung des Verfahrens9e458ce0-7db7-4731-9861-87ca34d264d6
Interne KennungVL-260155
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79341000 Werbedienste, 79341100 Werbeberatung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenweitere Erfüllungsorte auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.15 970 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie maximal aus der Rahmenvereinbarung abrufbaren Höchstmengen für die nach der Rahmenvereinbarung vom Auftragnehmer auszuführenden Leistungen ergibt sich aus § 7 Abs. 3 der Rahmenvereinbarung. Hiernach wir eine Höchstmenge pro Vertragsjahr auf 6,25 Mio. € brutto festgelegt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
KorruptionZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
BetrugZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
ZahlungsunfähigkeitZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenZwingende und fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123-126, 128 GWB, des § 21 Arbeitnehmerentsendegesetzes; § 98 c des Aufenthaltsgesetzes; § 19 des Mindestlohngesetzes; § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtgesetzes. Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen im Dokument "Eignungsangaben -ANLAGE zum Teilnahmeantrag" mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle der Eignungsleihe ist das Dokument "Eignungsangaben der anderen Unternehmen - ANLAGE zum Teilnahmeantrag" zu übermitteln.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelMedialeistungen
BeschreibungGegenstand des Vertrages sind die Planung, die Beratung, die Forschung, die Analyse, der Einkauf, die Steuerung und das Reporting sowie die Abwicklung und Abrechnung von Medialeistungen hauptsächlich im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2027 und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Sie verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 6 Monate vor Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31.12.2030, ohne dass sie einer Kündigungserklärung bedarf. Die Einzelheiten des Auftrages ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Rahmenvereinbarung über Medialeistungen.
Interne KennungLOT-0001 VL-260155
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79341000 Werbedienste, 79341100 Werbeberatung
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande und beginnt am 01.01.2027 und wird für eine Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht jeweils mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres gekündigt wird. Nach spätestens 48 Monaten (am 31.12.2030) endet die Rahmen-vereinbarung automatisch, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationenweitere Erfüllungsorte auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Andere LaufzeitUnbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zur Eintragung ins Handelsregister bzw. vergleichbares Register gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU.

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsZur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers dienen insbesondere seine Angaben im Dokument „Eignungsangaben – ANLAGE zum Teilnahmeantrag“ sowie ggf. im Falle der Eignungsleihe im Dokument „Eignungsangaben der anderen Unternehmen – ANLAGE zum Teilnahmeantrag“. Dort sind vom Bewerber bzw. ggf. vom Eignungsverleiher Erklärungen zum Umsatz im Bereich Media in den letzten drei Geschäftsjahren (= Vorliegen eines Jahresabschlusses) (2023, 2024 und 2025) abzugeben. Ein jährlicher Mindestumsatz von 3 Mio. € (ohne Umsatzsteuer) darf jeweils über die Geschäftsjahre 2023 – 2025 nicht unterschritten werden.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Anzahl der Bewerber, die zur Abgabe der Erstangebote aufgefordert werden, wird gemäß § 51 VgV auf höchstens 4 Bewerber begrenzt. Bei mehr als vier geeigneten Bewerbern wird die LOTTO Hamburg GmbH nur die, nach ihrer Bewertung, vier am besten geeigneten Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Dabei ist es von Vorteil hinsichtlich der nachfolgend festgelegten Bewertung, dass möglichst drei oder mehr Referenzen eingereicht werden. Bei der Bewertung geht die LOTTO Hamburg GmbH folgendermaßen vor: Die Bewertung erfolgt auf Grundlage einer differenzierten Betrachtung aller eingereichten Referenzprojekte. Dabei können pro Referenzprojekt maximal 14 Punkte erreicht werden. Diese verteilen sich auf die folgenden Vergleichskriterien, die sich aus dem Dokument „Eignungsangaben – ANLAGE zum Teilnahmeantrag“ bzw. im Falle der Eignungsleihe aus dem Dokument „Eignungsangaben – ANLAGE zum Teilnahmeantrag“ im Zusammenhang mit dem Dokument „Referenzen – ANLAGE zum Teilnahmeantrag“ ergeben: (1) Kanalübergreifende Kampagne Bewertet werden Umfang, strategische Verzahnung und Komplexität der eingesetzten Kommunikationskanäle und Formate. • 0 Punkte erhält das Kriterium, wenn keine oder eine nicht nachvollziehbare kanalübergreifende Kampagne durchgeführt wurde • 2 Punkte erhält das Kriterium, wenn eine kanalübergreifende Kampagne mit im Ansatz nachvollziehbarer Darstellung mehrerer aufeinander abgestimmter Kommunikationskanäle durchgeführt wurde • 4 Punkte erhält das Kriterium, wenn eine strategisch verzahnte kanalübergreifende Kampagne mit nachvollziehbarem und umfassendem Einsatz verschiedener Kommunikationskanäle durchgeführt wurde (2) Erfolgsnachweis der Kampagne Bewertet wird die Nachvollziehbarkeit der Zielerreichung anhand geeigneter Kennzahlen oder anderer Erfolgsnachweise. • 0 Punkte erhält das Kriterium, wenn keine oder nicht nachvollziehbare Erfolgsnachweise eingereicht wurden • 2 Punkte erhält das Kriterium, wenn die Zielerreichung anhand geeigneter Kennzahlen oder sonstiger Nachweise nur ansatzweise nachvollziehbar dargestellt wurde • 4 Punkte erhält das Kriterium, wenn es umfassende und belastbare Erfolgsdarstellung anhand mehrerer nachvollziehbaren Kennzahlen oder Wirkungsnachweise gibt (3) Kampagne für einen regulierten Markt Bewertet werden Umfang und Relevanz regulatorischer Anforderungen. • 0 Punkte erhält das Kriterium, wenn kein regulierter Markt oder nicht nachvollziehbare Darstellung eines regulierten Marktes dargestellt wurden • 2 Punkte erhält das Kriterium, wenn es im Ansatz eine nachvollziehbare Darstellung eines regulierten Marktes ohne oder nur mit rudimentär dargestellten gesetzlichen Vorgaben eingereicht wurde • 4 Punkte erhält das Kriterium, wenn es eine nachvollziehbare Darstellung eines regulierten Marktes mit umfangreichen Angaben zu gesetzlichen oder sonstigen regulatorischen Vorgaben eingereicht wurde (4) Kampagne mit regionalem Bezug Bewertet wird, ob die Kampagnen einen regionalen Bezug aufweisen. • 0 Punkte erhält das Kriterium, wenn kein regionaler Bezug dargestellt wurde • 2 Punkte erhält das Kriterium, wenn ein regionaler Bezug dargestellt wurde Die bei jedem Kriterium mit den Angaben des Bewerbers bzw. Eignungsverleiher erreichte Einzelpunktzahl wird addiert, so dass sich eine Gesamtpunktzahl pro Referenzprojekt ergibt. Pro Referenzprojekt können maximal 14 Punkte erreicht werden. Der arithmetische Mittelwert wird über alle eingereichten Referenzprojekte ermittelt. Maximal können somit 14 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber bzw. Eignungsverleiher weniger als insgesamt drei Referenzprojekte nach, geht jedes fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Aus dem errechneten Mittelwert pro Bewerber für die eingereichten Referenzen wird eine Rangfolge der Bewerber gebildet. Sollten sich mehrere gleichplatzierte geeignete Bewerber ergeben, durch die die Gesamt-zahl der auszuwählenden Bewerber überschritten wird, entscheidet das Zufallslos.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsFerner ist vom Bewerber bzw. ggf. vom Eignungsverleiher die durchschnittliche Gesamtanzahl des beschäftigten, festen Personals (inkl. Führungskräfte, Teilzeitkräfte; ohne Auszubildende) in den Jahren 2024, 2025 und 2026 anzugeben.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsAußerdem haben der Bewerber bzw. ggf. der Eignungsverleiher die Erklärung abzugeben, dass alle Ansprechpartner die deutsche Sprache fließend sprechen sowie in Wort und Schrift verstehen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber4
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungDer Zuschlag erfolgt gemäß § 127 Abs. 1 S. 1 GWB auf das wirtschaftlichste (endgültige) Angebot. Zuschlagskriterien sind der (Gesamt-)Angebotspreis (Angebotspreis brutto I + Angebotspreis brutto II) und die Leistung in Form der vom Bieter einzureichenden Konzepte. Die Leistungspunkte unterliegen einer Gewichtung von 60 % und der angebotene Angebotspreis einer Gewichtung von 40 %. Für die Gesamtwertung werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte (Konzepte) (gewichtet mit 60 %) durch den von ihm angebotenen Angebotspreis (brutto) (gewichtet mit 40 %) dividiert. Der so errechnete Quotient wird mit dem Faktor 10.000 multipliziert. Der Quotient ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches den höchsten Quotienten erzielt. Der (Gesamt-)Angebotspreis wird über das Dokument „Angebot (endgültiges Angebot) – ANLAGE 2“ ermittelt. Die Preisangaben sind in den entsprechenden gelb markierten Positionen in den Preistabellen 1 und 2 im Dokument „Angebot (endgültiges Angebot) -ANLAGE 2“ vom Bieter einzutragen. Der (Gesamt-)Angebotspreis ist der Gesamtbruttopreis in € des Angebotes, welcher sich aus der Addition des Angebotspreises brutto I aus der Preistabelle 1 und des Angebotspreises brutto II aus der Preistabelle 2 ergibt. Der Angebotspreis I brutto und der Angebotspreis II brutto errechnet sich jeweils aus dem Gesamtpreis netto in € („Zwischensumme“) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis netto in € für den Angebotspreis I brutto ergibt sich aus der Multiplikation der Position 1 (geschätzter Auftragswert) mit der Position 2 (Prozentsatz) aus der Preistabelle 1. Der Gesamtpreis netto in € für den Angebotspreis II brutto ergibt sich aus der Addition aller Gesamtpreise in €/netto (Gesamtpreise über die gesamte Vertragslaufzeit) aller Preispositionen in der Preistabelle 2. Die Gesamtpreise über die Vertragslaufzeit in €/netto ergeben sich zum einen aus den jeweiligen Einzelpreisen in €/netto multipliziert mit der geschätzten Anzahl der Leistungsart während der Vertragslauf-zeit und zum anderen aus der geschätzten Anzahl der Leistungsart während der Vertragslaufzeit dividiert durch 1.000 multipliziert mit den jeweiligen Einzelpreisen in €/netto (abhängig von der entsprechenden Preisposition und dem angegebenen Abrechnungsmodell). Die von der LOTTO Hamburg GmbH ausschließlich zum Zwecke der Wertung angenommenen geschätzten Mengen (grün markierte Positionen) können dem Dokument „Angebot (Erstangebot“ bzw. „Angebot (endgültiges Angebot) – ANLAGE 2“ entnommen werden. Beachten Sie hier die Ausführungen im Dokument "Bewerbungsbedingungen - Ziffer 3.9".
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungDie Leistungswertung ergibt sich aus den nachfolgend genannten Konzepten: - Konzept Jackpot - Teamkonzept Die Ausarbeitungen sind dem Erstangebot und dem endgültigen Angebot des Bieters gesondert auf einer eigenen erstellten Unterlage beizufügen. In den Ausarbeitungen soll der Bieter jeweils in vollständigen Sätzen ausführen und veranschaulichen, wie er im Rahmen der Zielsetzung und auf der Grundlage der beschriebenen Aspekte die auftragsgegenständliche Leistung durchführen würde. Dabei hat der Bieter die vorgegebene Struktur der einzelnen Konzepte einzuhalten, d. h. der Name des jeweiligen Konzeptes und die jeweiligen dazugehörigen Unterkriterien. Zu jedem Konzept ist in dem Dokument „Anforderungen an die einzureichenden Konzepte“ aufgeführt, worauf es der LOTTO Hamburg GmbH dabei ankommt. Die „Anforderungen an die einzureichenden Konzepte“ nebst den dazugehörigen Anhängen 1 bis 4 werden den nach Abschluss der Eignungsprüfung ausgewählten Bewerbern zusammen mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes zur Verfügung gestellt. Die Ausarbeitungen sollen für das „Konzept Jackpot“ insgesamt auf möglichst maximal 15 DIN A 4 Seiten fortlaufend nummeriert, nicht kleiner als Schriftgröße 11, dargestellt werden. Etwaige grafische Darstellungen sind in diesen Seiten zu integrieren. Ebenso schließt die angegebene Seitenzahl etwaige Deckblätter mit ein. Die Ausarbeitungen zum „Teamkonzept“ sollen möglichst auf maximal 5 DIN A 4 Seiten fortlaufend nummeriert, nicht kleiner als Schriftgröße 11, dargestellt werden. Das „Konzept Jackpot“ wird mit Leistungspunkten bewertet. Die Kriterien (1), (4), (5), (6) als auch die einzelnen Unterkriterien zu (2) und (3) können jeweils mit 0 (= ungenügend), 2, (= mangelhaft), 4 (= ausreichend), 6 (= befriedigend) 8 (= gut) oder 10 (= sehr gut) Punkten bewertet werden. Die Summe der in den 4 Kriterien bzw. 7 Unterkriterien erreichten Punkte ergibt die Punktzahl für dieses Konzept. Folglich kann ein Bieter mit diesem Konzept insge-samt maximal 110 Punkte (= 11 x 10 Punkte) erzielen. Das Teamkonzept wird dahingehend bewertet, ob die festgelegten Mindestanforderungen („mindestens“, „muss“) vom Bieter eingehalten worden sind. Sollte eine Mindestanforderung nicht vom Bieter erfüllt sein, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, da dann das Angebot von den Vorgaben der Vergabeunterlagen abweicht (s. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Die Bewertung hinsichtlich der einzuhaltenden Mindestanforderungen erfolgt jedoch erst mit der mit dem endgültigen Angebot eingereichten Darstellung des Teams.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.subreport.de/E79992942
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.subreport.de/E79992942
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge17/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNach § 56 VgV können Erklärungen und Nachweise, die nicht bis zum Ende der Teilnahme bzw. jeweiligen Angebotsfrist vorgelegt wurden, nachgefordert werden. Dies liegt jedoch im Ermessen der LOTTO Hamburg GmbH. Teilnahmeanträge bzw. Angebote, die die geforderten Angaben bzw. Unterlagen nicht enthalten, werden (ggf. nach erfolgloser Nachforderung) ausgeschlossen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsIm Fall der Auftragserteilung hat der Auftragnehmer zu erklären, dass er das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte gem. § 3 Abs. 1 u. 2 HmbVgG beachten wird. Dazu ist das Dokument "Erklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz - ANLAGE zum Angebot" mit dem Angebot (Erstangebot und endgültiges Angebot) abzugeben.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Informationen über die Überprüfungsfristen: Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, sind innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Die LOTTO Hamburg GmbH weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der LOTTO Hamburg GmbH gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der LOTTO Hamburg GmbH, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLOTTO Hamburg GmbH
RegistrierungsnummerUSt-IdNr. DE263266798
AbteilungEinkauf
PostanschriftÜberseering 4
StadtHamburg
Postleitzahl22297
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Maileinkauf@lotto-hh.de
Telefon+49 40 63205-0
Internetadressehttps://www.lotto-hh.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Registrierungsnummer02000000-KFB0000001-20
PostanschriftGänsemarkt 36
StadtHamburg
Postleitzahl20354
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
E-Mailvergabekammer@fb.hamburg.de
Telefon+49 40 42823-1690
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung0040b302-2c65-4bc3-9023-744c193e55e7  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung16/06/2026 17:17:54 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung420647-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe116/2026
Datum der Veröffentlichung18/06/2026