Kurze Beschreibung
Zur Verstärkung der Grundwassermessstellennetze für die repräsentative Überwachung des mengenmäßigen und chemischen Zustands der Grundwasserkörper Nordrhein-Westfalens gemäß § 9 Absatz 1 der Grundwasserverordnung sowie zur Erfüllung der Anforderungen aus §13a der Düngeverordnung (AVV GeA 2022) werden derzeit Messstellen neu gebaut bzw. in die genannten Messnetze integriert. Diese neu bzw. zusätzlich in die Grundwassermessstellennetze aufgenommenen Grundwassermessstellen sollen mit Datensammlern zur automatisierten Aufzeichnung der Grundwasserstände ausgestattet werden.
Voraussichtlich werden im Zeitraum 2023-2027 (sowie ggf. darüber hinaus) ca. 50 bis 100 Messstellen pro Jahr mit Datensammlern auszurüsten sein. Da die Ausbaudaten der entsprechend auszurüstenden Messstellen (Ausbaudurchmesser, Tiefe) im Voraus nicht bekannt sind, soll die Beschaffung bündelweise (ca. 20 Stück pro Einzelabruf) erfolgen, sobald eine entsprechende Anzahl von Messstellen zur Aufnahme in das Messnetz geprüft und abgenommen ist.
Für die regelmäßige Anschaffung von Datensammlern soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Über eine 4-jährige Vertragslaufzeit wird von einer Abnahmemenge von insgesamt ca. 240-300 Stück ausgegangen, die sich auf die Jahre 2023-2027 mit durchschnittlich 60-75 verteilt. Die angegebenen Mengen stellen weder Mindest- noch Höchstabnahmemengen dar, sondern dienen zur Planung der bereitzuhaltenden Kapazitäten.