Da der geschätzte Auftragswert größer als der Schwellenwert von 214 000 EUR netto ist, muss die Verpflegungsleistung im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens vergeben werden. Es wird angestrebt, die Leistung nach § 17 Abs. 5 VgV im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Nach § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn in einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren keine oder keine geeigneten Angebote abgegeben worden sind.
Die Leistung wurde mit der Vergabenummer ZB-40-20-0700000-4121.7 in einem Offenen Verfahren ausgeschrieben. In dem genannten Verfahren ist kein Angebot eingegangen.