420921-2019 - WettbewerbDeutschland-Hamburg: Beschaffungsberatung
OJ S 172/2019 06/09/2019
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail: olaf.kuchel@hochbahn.de
Fax: +49 403288-2138
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
I.3.
Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Prüfsystem – Nutzen-Kosten-Untersuchungen für das Hamburger ÖPNV-Netz
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79418000 Beschaffungsberatung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Hochbahn plant die Erweiterung ihres U-Bahn-Netzes um eine neue U-Bahn-Linie U5, welche nach derzeitigem Planungsstand von Bramfeld im Osten über die Innenstadt bis in den Westen führt, wo sie voraussichtlich westlich der Haltestelle Stellingen bei den Veranstaltungsstätten (Arenen) enden wird. Insgesamt werden auf der ca. 20 km langen Neubaustrecke ebenfalls ca. 20 neue Haltestellen geplant.
Die neue Durchmesserlinie ist zu Planungszwecken in Abschnitte unterteilt worden, wobei sich der Projektabschnitt „U5 Ost“ bereits im Genehmigungsverfahren befindet. Für den Abschnitt „U5 Mitte“ laufen gerade die Planungsphasen 1 und 2 nach HOAI. Für die Standardisierte Bewertung wird eine gemeinsame Betrachtung aller Linienabschnitte beabsichtigt.
In der Stadt Hamburg sind neben der komplett neugeplanten U5 in den nächsten Jahren ebenfalls zusätzliche Erweiterungen des bestehenden Schnellbahnnetzes denkbar.
Eine Verkehrswegeinvestition im öffentlichen Personennahverkehr kann gemäß dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vom Bund mit bis zu 60 % der Kosten gefördert werden. Die Bezuschussung der Baukosten eines Projekts setzt einen Nutzen-Kosten-Quotienten größer 1,0 in der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs voraus. Diese Bewertungen können nur von einem unabhängigen externen Gutachter durchgeführt werden. Aus diesem Grund sollen die Beauftragungen für solche Nutzen-Kosten-Untersuchungen ausgeschrieben werden.
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung für die Linie U5 nach dem Verfahren 2016 der Standardisierten Bewertung soll in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur sowie der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation kurzfristig im 4. Quartal 2019 beginnen. Weitere Untersuchungen sind in den Folgejahren geplant.
Zur Leistungserbringung ist es zwingend erforderlich, dass dem Auftragnehmer jeweils zum Zeitpunkt der Berechnung ein geeignetes Verkehrsmodell der Stadt Hamburg inklusive Umland, welches den Anforderungen der zu berücksichtigenden Verfahrensanleitung 2016 der Standardisierten Bewertung entspricht, zur Verfügung steht.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
1) Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister;
2) Auszug aus dem Gewerbezentralregister;
3) Nachweis über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;
4) Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5) Eigenerklärung, das gegen das Unternehmen kein Verfahren gemäß §124 GWB (Insolvenzverfahren, Liquidation) beantragt, eröffnet oder eingeleitet worden ist.
6) Eigenerklärung, dass keine geschäftsführende Person des Unternehmens im Sinne des §123 GWB wegen Verstoßes gegen die in § 123 Abs. (1) genannten Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
1) Schriftlicher Nachweis (Auszug);
2) Schriftlicher Nachweis (Auszug);
3) Schriftl. Nachweis;
4) Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice;
5) Schriftl. Eigenerklärung.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
6) Schriftliche Eigenerklärung;
7) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 5 Geschäftsjahre.
Technische Leistungsfähigkeit:
8) Eine Liste der in den letzten 10 Jahren erbrachten Dienstleistungen wie unter II.2.4) beschrieben;
9) Zusätzlich zur Liste der in den letzten 10 Jahren erbrachten Dienstleistungen hat der Bewerber zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit aus dieser Liste eine detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten einzureichen. Bei diesen 3 Referenzprojekten ist es zwingend erforderlich, dass es sich um Projekte aus der Durchführung von Standardisierten Bewertungen aus abgeschlossenen oder laufenden Verfahren unter Beteiligung des BMVI handelt. Jedes Referenzprojekt ist mit Nennung von Ansprechpartnern der Auftraggeber unter Angabe von Telefon und E-Mail-Adressen darzustellen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
10) Erklärung, dass jegliche Kommunikation in dem Projekt in deutscher Sprache statt findet.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig in digitaler Form vorzulegen. Die Angaben und Nachweise entsprechend des Punkts III.1.9) sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Punkt III.1.9) sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie bei besonderer Aufforderung auch für eventuelle wesentliche Nachunternehmer einzureichen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Formalitäten vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. Sämtliche Angaben und Nachweise entsprechend des Punkts III.1.9) sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion Wettbewerb
Postanschrift: 200, Rue de Loi
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1049
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 101b Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/09/2019