Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Flächenplanung nach HOAI 2021 Abschnitt 1 gem. § 18 Flächennutzungsplan, LPH 1-3, mit Anlage 2, sowie nach Abschnitt 2 HOAI 2021 gem. § 23 Landschaftsplanung, LPH 1-4, mit Anlage 4, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, wie z. B. gem. Anlage 9 HOAI 2021:
— 3b) Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden,
— 3j) Mitwirken beim Ermitteln von Fördermöglichkeiten,
— 3k) Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung,
— 5a) Vorbereitung und Durchführung des Scopings,
— 5b) Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren,
— 5h) Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen,
— 5q) Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen, sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze,
— 5r) Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung,
— 5v) Anwenden komplexer Bilanzierungsverfahren im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,
— 6g) Erstellen von Unterlagen im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
Die Gemeinde Oberammergau hat derzeit ca. 5 500 Einwohner und umfasst eine Fläche von 3 006 ha. Das Gemeindegebiet ist von Naturschutzgebieten umgeben.
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1980 und wurde seither nicht mehr überarbeitet.
Veränderte Rahmenbedingungen und Bedarfe in den Bereichen Gewerbeflächen, regenerative Energien, Klinik, Wohnen, Beherbergung, Ortscharakterbewahrung, innerörtliches Radwegekonzept, Erschließung, Altenheim, Tourismus Liftanlagen, sowie land- und forstwirtschaftliche Belange erfordern neue Zielsetzungen für die städtebauliche Entwicklung, um für die Bürgerinnen und Bürger qualitativ hochwertige Lebens-, Arbeits- und Freizeitbedingungen zu sichern, und machen eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan erforderlich.
Ein ISEK wurde bereits erarbeitet. Das Büro, welches das ISEK erarbeitet hat, gilt als vorbefasster Bewerber.