420922-2021 - ErgebnisDeutschland-Oberammergau: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
OJ S 159/2021 18/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Oberammergau
Postanschrift: Ludwig-Thoma-Straße 10
Ort: Oberammergau
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82487
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verfahrensbetreuung: Meixner + Partner GmbH, Gögginger Str. 93, 86199 Augsburg
E-Mail: VgV@meixner-partner.de
Telefon: +49 8215010522
Fax: +49 8215010510
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gemeinde-oberammergau.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Oberammergau – Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Oberammergau vergibt die Planungsleistungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans nach § 18 HOAI 2021 mit integriertem Landschaftsplan nach § 23 HOAI 2021.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung, 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros, 71220000 Architekturentwurf, 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Hauptort der Ausführung: Gemeinde Oberammergau
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Flächenplanung nach HOAI 2021 Abschnitt 1 gem. § 18 Flächennutzungsplan, LPH 1-3, mit Anlage 2, sowie nach Abschnitt 2 HOAI 2021 gem. § 23 Landschaftsplanung, LPH 1-4, mit Anlage 4, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, wie z. B. gem. Anlage 9 HOAI 2021:
— 3b) Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden,
— 3j) Mitwirken beim Ermitteln von Fördermöglichkeiten,
— 3k) Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung,
— 5a) Vorbereitung und Durchführung des Scopings,
— 5b) Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren,
— 5h) Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen,
— 5q) Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen, sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze,
— 5r) Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung,
— 5v) Anwenden komplexer Bilanzierungsverfahren im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,
— 6g) Erstellen von Unterlagen im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
Die Gemeinde Oberammergau hat derzeit ca. 5 500 Einwohner und umfasst eine Fläche von 3 006 ha. Das Gemeindegebiet ist von Naturschutzgebieten umgeben.
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1980 und wurde seither nicht mehr überarbeitet.
Veränderte Rahmenbedingungen und Bedarfe in den Bereichen Gewerbeflächen, regenerative Energien, Klinik, Wohnen, Beherbergung, Ortscharakterbewahrung, innerörtliches Radwegekonzept, Erschließung, Altenheim, Tourismus Liftanlagen, sowie land- und forstwirtschaftliche Belange erfordern neue Zielsetzungen für die städtebauliche Entwicklung, um für die Bürgerinnen und Bürger qualitativ hochwertige Lebens-, Arbeits- und Freizeitbedingungen zu sichern, und machen eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan erforderlich.
Ein ISEK wurde bereits erarbeitet. Das Büro, welches das ISEK erarbeitet hat, gilt als vorbefasster Bewerber.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 25 Prozent
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe / Gewichtung: 50 Prozent
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 25 Prozent
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Für den Flächennutzungsplan:
— Stufe 1: LPH 1 gem. § 18 HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 2+3 gem. § 18 HOAI 2021.
Für den Landschaftsplan:
— Stufe 1: LPH 1+2 gem. § 23 HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 3 gem. § 23 HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 4 gem. § 23 HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 060-151164
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
12/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: AKFU von Angerer Konrad Fischer Urbaniak, Architekten und Stadtplaner PartG
Ort: Germering
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: vogl + kloyer landschaftsarchitekten
Ort: Weilheim / Obb.
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Siehe VI.4.1)
Ort: München
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/08/2021