420926-2021 - ErgebnisDeutschland-Biebesheim: Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage
OJ S 159/2021 18/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung - HIM-ASG -
Postanschrift: Waldstraße 11
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: zrinko.rezic@him.de
Telefon: +49 62588953713
Fax: +49 62588953322
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber nach §98 GWB
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ASG/92/602 Betrieb und Wartung GWRA 2021-2024/25
Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2021-0012
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
65120000 Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Betrieb und Wartung einer Grundwassereinigungsanlage (GWRA) für den Zeitraum 2021-2024 inklusive optionaler Verlängerung um 1 Jahr
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Hauptort der Ausführung: Anlagenstandort: Henschelstraße 15 37235 Hessisch Lichtenau / Hirschhagen Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
- Betrieb einer Grundwassersanierungsanlage inkl. Lieferung und Bereitstellung von Betriebsmitteln Entsorgungsleistungen - Schadstoffe: Sprengstofftypische Verbindungen STV - Abreinigung über Wasser- und Luftaktivkohle inkl. vorgeschalteter Flockung/Fällung und Kiesfiltration (Mehrschichtfilter) - Grundwasserentnahme über verschiedene Fördereinrichtungen (Förderbrunnen, Hebeanlagen, etc. - Ableitung des gereinigten Wassers in den Vorfluter
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Nachweise zur Beurteilung der Qualifikation des Bewerbers / Gewichtung: 30,00
Preis - Gewichtung: 70,00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Optionale Verlängerung um ein Jahr (07/2024 - 06/2025)
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
elektronisches Vergabeverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 084-216544
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
ASG/92/602 Betrieb und Wartung GWRA 2021-2024/25
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
23/06/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: PWT Wasser- und Abwassertechnik GmbH
Postanschrift: Platanenallee 55
Ort: Zwingenberg
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64673
Land: Deutschland
E-Mail: rudolph.martina@pwt.de
Telefon: +49 6251980435
Fax: +49 6251980495
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb
von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der
Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der
Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3
GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750,
3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom
12.7.2018 (BGBl. I S. 1151).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/08/2021