Beschreibung der Beschaffung
Betrieb der Aal-Migromaten an den oben aufgeführten Standorten sowie einen Betriebsbericht pro Saison.
Leistungsbeschreibung:
Zu Beginn der Abwandersaison der Aale nimmt der Auftragnehmer die technischen Komponenten der MIGROMATE® in Betrieb, besetzt das System mit markierten Aalen, betreibt und wartet das Frühwarnsystem kontinuierlich bis Ende der Betriebssaison. Während der Auftraggeber den Strom und eine Datendirektleitung in die Kraftwerke zur Verfügung stellt, übernimmt der Auftragnehmer alle übrigen anfallenden Arbeiten und Kosten. Dies betrifft:
1. Einholen tierschutzrechtlicher Genehmigungen für die Markierung und/oder Hälterung der Aale, soweit erforderlich,
2. Beschaffung von jeweils 60 Aalen pro Standort und Jahr über Berufsfischer,
3. Markierung der Aale mittels Transpondern und Besatz in den Hälterbecken des MIGROMAT®,
4. Technische Wartung und Instandhaltung des Frühwarnsystems,
5. Fernüberwachung der technischen Komponenten und Funktionen,
6. Turnusmäßige Gesundheitskontrolle und Betreuung der gehälterten Aale,
7. Fernüberwachung der Aktivitäten der gehälterten Aale,
8. Automatischer Versand von Alarmmeldungen via Datendirektleitung sowie per E-Mail an die Steuerwarte des Auftraggebers,
9. Fortschreibung einer Betriebsvorschrift für die Durchführung des aalschützenden Betriebs, in Absprache mit dem Auftraggeber,
10. Regelmäßiger Informationsaustausch mit dem Betriebspersonal,
11. Dokumentation des Betriebs des MIGROMAT® und Erstellung eines Berichts über die Betriebssaison.
Laufzeit / Zeitraum Leistungserbringung:
Die technische Inbetriebnahme der MIGROMATE® und der Besatz transpondierter Aale erfolgen Ende Juli/Anfang August. Die Betriebssaison endet jeweils Ende Februar des Folgejahres und der Bericht über die Betriebssaison wird jeweils bis Ende März vorgelegt.
Für die Standorte (Los 1) Hausen, Garstadt, Erlabrunn, Rothenfels und Heubach ist die Ausschreibung für den Zeitraum für die Saison 2021/22 bis 2025/25 (insgesamt 5 Jahre) und für den Standort Kesselstadt (Los 2) für den Zeitraum der Saison 2021/22 bis 2023/24 (insgesamt 3 Jahre – hier mit der Option der Verlängerung um weitere 2 Wanderzyklen).