421510-2022 - ErgebnisDeutschland-Peine: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
OJ S 147/2022 02/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) Landkreis Peine
Postanschrift: Woltorfer Str. 57/59
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: hettwer@ab-peine.de
Telefon: +49 5171/779136
Fax: +49 5171/7791-50
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ab-peine.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Verwertung von Alttextilien und Altschuhen aus dem Landkreis Peine, ab 01.07.2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Übernahme von ca. 350-500 Mg/a von Altkleidern und Altschuhen am Betriebshof Oberg in Gadenstedter Weg 19, 31246 Ilsede-Oberg einschließlich Gestellung geeigneter Transportmittel (bspw. Wechselbrücken); dann Verwertung der Alttextilien und Altschuhe aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des LK Peine.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91A Peine
Hauptort der Ausführung: Peine
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme von ca. 350-500 Mg/a am Betriebshof Oberg in Gadenstedter Weg 19, 31246 Ilsede-Oberg einschließlich Gestellung geeigneter Transportmittel (bspw. Wechselbrücken; die Befüllung der Transportmittel erfolgt durch die Auftraggeberin); dann Verwertung der Alttextilien und Altschuhe aus der kommunalen Sammlung im Gebiet des LK Peine. Hinweis: Die Sammlung der Alttextilien und Altschuhe erfolgt durch die Auftraggeberin selbst und ist nicht Bestandteil der Ausschreibung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 075-202325
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/06/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: BreEnt GmbH
Nationale Identifikationsnummer: DE312270862
Postanschrift: Mittelkampstraße 1
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28197
Land: Deutschland
E-Mail: info@breent.de
Internet-Adresse: www.breent.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Hinweise zur Einreichung von Eignungsnachweisen (III.1):
—— Die Auftraggeberin wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 23 Abs. 1 AEntG und § 19 Abs. 1 MiLoG Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz einholen,
—— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und ggf. eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
—— Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
—— Gemäß § 47 Abs. 1, 4 VgV kann ein Unternehmen auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen auf der Vergabe-Plattform hochzuladen:
—— Angebotsschreiben (samt Bieterangaben zu Alttextil-Vergütung und Verwertungsaufwand) mit den zugehörigen Anlagen,
—— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
—— Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgeltes,
—— Besondere Vertragsbedingungen,
—— Urkalkulation (als verschlüsselte Datei nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen).
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die unter I.3) genannte Kontaktstelle zu stellen. Bieteranfragen müssen vom Bieter unter Beachtung der Maßgabe von § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 VgV so rechtzeitig gestellt werden, dass der Vergabestelle eine Beantwortung bzw. Bereitstellung der Informationen vor Ablauf der Frist (= 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist) möglich ist.
Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden – soweit zweckdienlich – allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der in I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob die Auftraggeberin über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Von der Bekanntmachung des Auftragwertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) als Gesamtwert 1,00 EUR und unter V.2.4) als Auftragswert ebenfalls 1,00 EUR eingetragen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151335
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB. Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird /§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWG) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/07/2022