Das Los 4 konnte in dem vorangegangenen Offenen Verfahren OV/22/009 nicht vergeben werden, da kein Angebot eingereicht worden war.
Deshalb wurde es gem. §63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
Mit dem Offenem Verfahren wurde schon der größtmögliche Bieterkreis angesprochen, welches kein Erfolg gebracht hatte, deshalb wurde gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb angeschlossen, da sich die Bedingungen des Auftrages nicht grundlegend geändert haben.
In diesem Verhandlungsverfahren wurden sowohl 3 Bieter aus dem Offenem Verfahren als auch 4 neue Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Es wurden 2 Angebote eingereicht, das günstigste Angebot wurde beauftragt.