Kriterien für die Bewertung der Projekte
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt:
STÄDTEBAULICHES KONZEPT
- Umgang mit Bestandsgebäuden, der umgebenden Bebauung und der Fernwirkung
- Qualität der Konzeption hinsichtlich der Einfügung in den Freiraum
- Adressbildung
- Außenraum
- Verkehrliche/logistische Erschließung
GESTALTUNG
- Architektonische Ausdruckskraft
- Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit
- Konstruktion, Materialität
- Umgang mit dem Bestandsgebäude
- konzeptionelle Integration der technischen Gebäudeausrüstung
FUNKTION
- Funktionale-architektonische Qualität der Innenräume
- Belichtung, Belüftung
- Erschließung, Anlieferung
- Funktionale Zuordnung
REALISIERBARKEIT UND WIRTSCHAFTLICHKEIT
- Programmerfüllung
- ökologische Ansätze, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz
- Barrierefreiheit
- Wirtschaftlichkeit von Bau und Betrieb
Zuschlagskriterien im VgV-Verfahren:
Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus den nachfolgenden Zuschlagskriterien ermittelt:
- Handlungsempfehlungen zur Überarbeitung des Konzeptes 10 %
- Arbeitsweise und Projektabwicklung für das Projekt 15 %
- Qualifikation des für das Projekt vorgesehene Projektteams (Projektleitung Planung und Bauleitung) 5 %
- Baukosten 10 %
- Honorarforderung 10 %
Die Unterkriterien sind der Anlage "Bewertungsmatrix der Zuschlagskriterien" zu entnehmen.
Die Ausloberin beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der Objekt- und Überwachungsleistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 Abs. 4 Nr. 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. Die für das Verhandlungsverfahren einzureichenden Unterlagen werden im Rahmen ebendieses benannt. Zudem ist im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ein Präsentationstermin (je nach pandemischer Situation ggf. digital) vorgesehen. Die Auftraggeberin behält sich weiterhin vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen.