421867-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen – Wäschereidienstleistungen in Leasing für die Reha-Kliniken der DRV Bayern Süd
OJ S 117/2026 19/06/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Abteilung Verwaltung und IT
E-Mailvergabestelle@drv-bayernsued.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersSozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelWäschereidienstleistungen in Leasing für die Reha-Kliniken der DRV Bayern Süd
BeschreibungWäschereidienstleistungen in Leasing für die Reha-Kliniken der DRV Bayern Süd
Kennung des Verfahrens21b35732-414d-4bde-9e27-9610b84cd9f5
Interne KennungL_D-2026-0018
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftReha-Fachzentrum Bad Füssing - Passau, hier Bad Füssing, Waldstraße 12  
StadtBad Füssing
Postleitzahl94072
Land, Gliederung (NUTS)Passau, Landkreis (DE228)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenErfüllungsorte sind: Los 1: REHA-Fachzentrum Bad Füssing - Passau; hier Bad Füssing, Waldstraße 12, 94072 Bad Füssing Los 2 REHA-Fachzentrum Bad Füssing - Passau; hier Passau, Kohlbruck 5, 94036 Passau Los 3: Fachklinik Gaißach, Dorf 1, 83674 Gaißach Los 4: Orthopädische Klinik Tegernsee, Seestraße 80, 83684 Tegernsee Los 5: Klinik Bad Reichenhall, Salzburger Straße 8-11, 83435 Bad Reichenhall
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenFür den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber gemäß §132 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GWB vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern/Bieterinnen in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 anzutragen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind unter dem Gesichtspunkt der Ersatzvornahme vom bisherigen Auftragnehmer zu tragen. Bewerber/ Bieter haben die Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Bezug sorgfältig durchzusehen und diesbezügliche Fragen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten unverzüglich an die Vergabestelle zu richten. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Nur schriftlich, elektronisch in Textform erteilte Auskünfte über die Nachrichtenfunktion der E-Vergabeplattform sind aufgrund der Korruptionsprävention bindend. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später als 15 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, nicht mehr zu beantworten.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann5
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
KorruptionEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
BetrugEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
ZahlungsunfähigkeitEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenEs gelten die zwingenden bzw. falkultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärungen zu belegen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelREHA-Fachzentrum Bad Füssing - Passau; hier Bad Füssing
BeschreibungWäschereidienstleistung in Leasing für das Rehafachzentrum Bad Füssing - Passau, hier Bad Füssing
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftREHA-Fachzentrum Bad Füssing - Passau; hier Bad Füssing, Waldstraße 12  
StadtBad Füssing
Postleitzahl94072
Land, Gliederung (NUTS)Passau, Landkreis (DE228)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumUmweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des EignungskriteriumsFür das Einleiten der Abwässer aus der Wiederaufbereitung von Wäsche gelten die Auflagen gemäß der jeweiligen Ortssatzung. Diese orientiert sich in der Regel an den allgemeinen Rahmen - Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten in Gewässer nach Anhang II zu § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes (Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässern, Anhang 55 Wäschereien) sowie an den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Arbeitsblatt ATV115. Auf die Einhaltung der Auflagen bei Verordnung chlorhaltiger Produkte (AXO) wird besonders hingewiesen. Des Weiteren sollten Maßnahmen einer ökologischen Verfahrensausrichtung berücksichtigt werden (z.B. Wasserweiterverwendung insbesondere der Spülflotten).

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Auftragnehmer verpflichtet sich alle Richtlinien, Bestimmungen und Voraussetzungen für die Pflege von Krankenhauswäsche und von Wäsche aus dem Lebensmittelbereich sowie alle Arbeitsschutz-, Umweltvorschriften und tarifrechtlichen Bestimmungen (wie z. B. Mindestlohn, etc.) für Wäschereien in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten; insbesondere: • Richtlinien für die Bearbeitung von Krankenhauswäsche, herausgegeben vom Forschungsinstitut Hohenstein. • Hohensteiner Qualitätsstandards (HQS) 701 ff zum Einkauf von Leasing-Wäsche • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege". • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/1 für Haushalt und Objektwäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/2 für Krankenhauswäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Europäischen Norm DIN EN 14065 in der gültigen Fassung, die das Qualitätssicherungssystem (Hygienemanagementsystem) für in Wäschereien aufbereitete Textilien definiert (RABC-System). Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI), Anlagen zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Wäscherei und den Waschgang und Bedingungen für die Vergabe von Krankenhauswäsche an gewerbliche Wäschereien" der jeweiligen Verträge. • Die Ergebnisse der Hygienekontrolle sind der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Einsatz von Desinfektionsverfahren gemäß der Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und vom Verbund für angewandte Hygiene (VAH)/ Robert-Koch-Instituts, Berlin als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren. • Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften Wäscherei der Berufsgenossenschaft (BGR 500 Kap. 2.6 bzw. in der gültigen Fassung). • Registriertes Desinfektionszeugnis / Desinfektor mit regelmäßigem Schulungsnachweis. • Geltende Bestimmungen zur Behandlung von Schmutzwäsche im Sinne des Medizinproduktegesetzes. • Der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind einzuhalten (§ 4 Abs. 3 ArbSchG). • Streikfreistellungsbescheinigung • Ausfallbescheinigung • Für die Entlohnung der Arbeitskräfte ist der Mindestlohn-Tarifvertrag für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft - in der jeweils geltenden Fassung- anzuwenden. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich Lohnabrechnungen der für diesen Auftrag eingesetzten Arbeitskräfte vorlegen zu lassen.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsRichtlinien für die Bearbeitung von Krankenhauswäsche, herausgegeben vom Forschungsinstitut Hohenstein. • Hohensteiner Qualitätsstandards (HQS) 701 ff zum Einkauf von Leasing-Wäsche • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesund-heitswesen und in der Wohlfahrtspflege". • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/1 für Haushalt und Objektwäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/2 für Krankenhauswäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzule-gen. • Europäischen Norm DIN EN 14065 in der gültigen Fassung, die das Qualitätssicherungssystem (Hygienemanagementsystem) für in Wäschereien aufbereitete Textilien definiert (RABC-System). Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI), Anlagen zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Wäscherei und den Waschgang und Bedingungen für die Vergabe von Krankenhauswäsche an gewerbliche Wäschereien" der jeweiligen Verträge. • Die Ergebnisse der Hygienekontrolle sind der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Einsatz von Desinfektionsverfahren gemäß der Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und vom Verbund für angewandte Hygiene (VAH)/ Robert-Koch-Instituts, Berlin als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren. • Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften Wäscherei der Berufsgenossenschaft (BGR 500 Kap. 2.6 bzw. in der gültigen Fassung). • Registriertes Desinfektionszeugnis / Desinfektor mit regelmäßigem Schulungsnachweis. • Geltende Bestimmungen zur Behandlung von Schmutzwäsche im Sinne des Medizinproduktegesetzes. • Der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind einzuhalten (§ 4 Abs. 3 ArbSchG).

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngaben zu mindestens 2 durch den Bieter in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar (Referenz) sind: vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind nur solche Leistungen, welche die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen: • Leistungsart: Wäschereidienstleistung Vollversorgung eines Krankenhauses, Klinikbetrieb oder REHA-Einrichtung. Bei der Leistung handelt es sich um Vollversorgung eines Krankenhauses, Klinikbetrieb oder REHA-Einrichtung (mind. 70 Mitarbeiter, mind. 90 Einzelzimmer bzw. Betten) mit Berufs- und Stationswäsche (Flach- und Frotteewäsche) in Mietwäsche, mit einem Mindestauftragswert von jährlich 75.000 € netto. • Vertragslaufzeit: Die Leistung wurde über eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren erbracht, ohne dass der Vertrag durch den Auftraggeber gekündigt wurde.

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssh. Eigenerklärung zur Eignung

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssh. Eigenerklärung zur Eignung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungNotfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl25
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungRealisierungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreiskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19ea621cae8-768639de32803e3a
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote04/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss89 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin04/08/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragssh. Verträge Los 1 bis Los 5
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Abteilung Verwaltung und IT
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Abteilung Verwaltung und IT
5.1.
LosLOT-0002
TitelREHA-Fachzentrum Bad Füssing -Passau - hier Passau
BeschreibungWäscherdienstleistungen in Leasing für das Reha-Fachzentrum Bad-Füssing - Passau, hier Passau
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftREHA-Fachzentrum Bad Füssing - Passau; hier Passau, Kohlbruck 5  
StadtPassau
Postleitzahl94036
Land, Gliederung (NUTS)Passau, Kreisfreie Stadt (DE222)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Vertragslaufzeit beginnt für Berufskleidung am 01.01.2027 und endet am 31.12.2030 (4 Jahre Festvertragslauflaufzeit). Die Vertragslaufzeit beginnt für Flach- und Frotteewäsche am 01.01.2029 und endet am 31.12.2030 (2 Jahre Festvertragslaufzeit).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumUmweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des EignungskriteriumsFür das Einleiten der Abwässer aus der Wiederaufbereitung von Wäsche gelten die Auflagen gemäß der jeweiligen Ortssatzung. Diese orientiert sich in der Regel an den allgemeinen Rahmen - Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten in Gewässer nach Anhang II zu § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes (Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässern, Anhang 55 Wäschereien) sowie an den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Arbeitsblatt ATV115. Auf die Einhaltung der Auflagen bei Verordnung chlorhaltiger Produkte (AXO) wird besonders hingewiesen. Des Weiteren sollten Maßnahmen einer ökologischen Verfahrensausrichtung berücksichtigt werden (z.B. Wasserweiterverwendung insbesondere der Spülflotten).

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Auftragnehmer verpflichtet sich alle Richtlinien, Bestimmungen und Voraussetzungen für die Pflege von Krankenhauswäsche und von Wäsche aus dem Lebensmittelbereich sowie alle Arbeitsschutz-, Umweltvorschriften und tarifrechtlichen Bestimmungen (wie z. B. Mindestlohn, etc.) für Wäschereien in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten; insbesondere: • Richtlinien für die Bearbeitung von Krankenhauswäsche, herausgegeben vom Forschungsinstitut Hohenstein. • Hohensteiner Qualitätsstandards (HQS) 701 ff zum Einkauf von Leasing-Wäsche • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege". • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/1 für Haushalt und Objektwäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/2 für Krankenhauswäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Europäischen Norm DIN EN 14065 in der gültigen Fassung, die das Qualitätssicherungssystem (Hygienemanagementsystem) für in Wäschereien aufbereitete Textilien definiert (RABC-System). Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI), Anlagen zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Wäscherei und den Waschgang und Bedingungen für die Vergabe von Krankenhauswäsche an gewerbliche Wäschereien" der jeweiligen Verträge. • Die Ergebnisse der Hygienekontrolle sind der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Einsatz von Desinfektionsverfahren gemäß der Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und vom Verbund für angewandte Hygiene (VAH)/ Robert-Koch-Instituts, Berlin als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren. • Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften Wäscherei der Berufsgenossenschaft (BGR 500 Kap. 2.6 bzw. in der gültigen Fassung). • Registriertes Desinfektionszeugnis / Desinfektor mit regelmäßigem Schulungsnachweis. • Geltende Bestimmungen zur Behandlung von Schmutzwäsche im Sinne des Medizinproduktegesetzes. • Der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind einzuhalten (§ 4 Abs. 3 ArbSchG). • Streikfreistellungsbescheinigung • Ausfallbescheinigung • Für die Entlohnung der Arbeitskräfte ist der Mindestlohn-Tarifvertrag für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft - in der jeweils geltenden Fassung- anzuwenden. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich Lohnabrechnungen der für diesen Auftrag eingesetzten Arbeitskräfte vorlegen zu lassen.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsRichtlinien für die Bearbeitung von Krankenhauswäsche, herausgegeben vom Forschungsinstitut Hohenstein. • Hohensteiner Qualitätsstandards (HQS) 701 ff zum Einkauf von Leasing-Wäsche • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesund-heitswesen und in der Wohlfahrtspflege". • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/1 für Haushalt und Objektwäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/2 für Krankenhauswäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzule-gen. • Europäischen Norm DIN EN 14065 in der gültigen Fassung, die das Qualitätssicherungssystem (Hygienemanagementsystem) für in Wäschereien aufbereitete Textilien definiert (RABC-System). Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI), Anlagen zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Wäscherei und den Waschgang und Bedingungen für die Vergabe von Krankenhauswäsche an gewerbliche Wäschereien" der jeweiligen Verträge. • Die Ergebnisse der Hygienekontrolle sind der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Einsatz von Desinfektionsverfahren gemäß der Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und vom Verbund für angewandte Hygiene (VAH)/ Robert-Koch-Instituts, Berlin als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren. • Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften Wäscherei der Berufsgenossenschaft (BGR 500 Kap. 2.6 bzw. in der gültigen Fassung). • Registriertes Desinfektionszeugnis / Desinfektor mit regelmäßigem Schulungsnachweis. • Geltende Bestimmungen zur Behandlung von Schmutzwäsche im Sinne des Medizinproduktegesetzes. • Der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind einzuhalten (§ 4 Abs. 3 ArbSchG).

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngaben zu mindestens 2 durch den Bieter in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar (Referenz) sind: vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind nur solche Leistungen, welche die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen: • Leistungsart: Wäschereidienstleistung Vollversorgung eines Krankenhauses, Klinikbetrieb oder REHA-Einrichtung. Bei der Leistung handelt es sich um Vollversorgung eines Krankenhauses, Klinikbetrieb oder REHA-Einrichtung (mind. 70 Mitarbeiter, mind. 90 Einzelzimmer bzw. Betten) mit Berufs- und Stationswäsche (Flach- und Frotteewäsche) in Mietwäsche, mit einem Mindestauftragswert von jährlich 75.000 € netto. • Vertragslaufzeit: Die Leistung wurde über eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren erbracht, ohne dass der Vertrag durch den Auftraggeber gekündigt wurde.

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssh. Eigenerklärung zur Eignung

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssh. Eigenerklärung zur Eignung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungNotfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl25
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungRealisierungkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreiskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19ea621cae8-768639de32803e3a
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote04/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss89 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin04/08/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragssh. Verträge Los 1 bis Los 5
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Abteilung Verwaltung und IT
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Abteilung Verwaltung und IT
5.1.
LosLOT-0003
TitelFachklinik Gaißach
BeschreibungWäschereidienstleistngen in Leasing für die Fachklinik Gaißach
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftFachklinik Gaißach, Dorf 1  
StadtGaißach
Postleitzahl83674
Land, Gliederung (NUTS)Bad Tölz-Wolfratshausen (DE216)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumUmweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des EignungskriteriumsFür das Einleiten der Abwässer aus der Wiederaufbereitung von Wäsche gelten die Auflagen gemäß der jeweiligen Ortssatzung. Diese orientiert sich in der Regel an den allgemeinen Rahmen - Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten in Gewässer nach Anhang II zu § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes (Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässern, Anhang 55 Wäschereien) sowie an den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Arbeitsblatt ATV115. Auf die Einhaltung der Auflagen bei Verordnung chlorhaltiger Produkte (AXO) wird besonders hingewiesen. Des Weiteren sollten Maßnahmen einer ökologischen Verfahrensausrichtung berücksichtigt werden (z.B. Wasserweiterverwendung insbesondere der Spülflotten).

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Auftragnehmer verpflichtet sich alle Richtlinien, Bestimmungen und Voraussetzungen für die Pflege von Krankenhauswäsche und von Wäsche aus dem Lebensmittelbereich sowie alle Arbeitsschutz-, Umweltvorschriften und tarifrechtlichen Bestimmungen (wie z. B. Mindestlohn, etc.) für Wäschereien in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten; insbesondere: • Richtlinien für die Bearbeitung von Krankenhauswäsche, herausgegeben vom Forschungsinstitut Hohenstein. • Hohensteiner Qualitätsstandards (HQS) 701 ff zum Einkauf von Leasing-Wäsche • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege". • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/1 für Haushalt und Objektwäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/2 für Krankenhauswäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Europäischen Norm DIN EN 14065 in der gültigen Fassung, die das Qualitätssicherungssystem (Hygienemanagementsystem) für in Wäschereien aufbereitete Textilien definiert (RABC-System). Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI), Anlagen zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Wäscherei und den Waschgang und Bedingungen für die Vergabe von Krankenhauswäsche an gewerbliche Wäschereien" der jeweiligen Verträge. • Die Ergebnisse der Hygienekontrolle sind der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Einsatz von Desinfektionsverfahren gemäß der Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und vom Verbund für angewandte Hygiene (VAH)/ Robert-Koch-Instituts, Berlin als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren. • Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften Wäscherei der Berufsgenossenschaft (BGR 500 Kap. 2.6 bzw. in der gültigen Fassung). • Registriertes Desinfektionszeugnis / Desinfektor mit regelmäßigem Schulungsnachweis. • Geltende Bestimmungen zur Behandlung von Schmutzwäsche im Sinne des Medizinproduktegesetzes. • Der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind einzuhalten (§ 4 Abs. 3 ArbSchG). • Streikfreistellungsbescheinigung • Ausfallbescheinigung • Für die Entlohnung der Arbeitskräfte ist der Mindestlohn-Tarifvertrag für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft - in der jeweils geltenden Fassung- anzuwenden. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich Lohnabrechnungen der für diesen Auftrag eingesetzten Arbeitskräfte vorlegen zu lassen.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsRichtlinien für die Bearbeitung von Krankenhauswäsche, herausgegeben vom Forschungsinstitut Hohenstein. • Hohensteiner Qualitätsstandards (HQS) 701 ff zum Einkauf von Leasing-Wäsche • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesund-heitswesen und in der Wohlfahrtspflege". • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/1 für Haushalt und Objektwäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/2 für Krankenhauswäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzule-gen. • Europäischen Norm DIN EN 14065 in der gültigen Fassung, die das Qualitätssicherungssystem (Hygienemanagementsystem) für in Wäschereien aufbereitete Textilien definiert (RABC-System). Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI), Anlagen zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Wäscherei und den Waschgang und Bedingungen für die Vergabe von Krankenhauswäsche an gewerbliche Wäschereien" der jeweiligen Verträge. • Die Ergebnisse der Hygienekontrolle sind der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Einsatz von Desinfektionsverfahren gemäß der Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und vom Verbund für angewandte Hygiene (VAH)/ Robert-Koch-Instituts, Berlin als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren. • Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften Wäscherei der Berufsgenossenschaft (BGR 500 Kap. 2.6 bzw. in der gültigen Fassung). • Registriertes Desinfektionszeugnis / Desinfektor mit regelmäßigem Schulungsnachweis. • Geltende Bestimmungen zur Behandlung von Schmutzwäsche im Sinne des Medizinproduktegesetzes. • Der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind einzuhalten (§ 4 Abs. 3 ArbSchG).

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngaben zu mindestens 2 durch den Bieter in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar (Referenz) sind: vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind nur solche Leistungen, welche die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen: • Leistungsart: Wäschereidienstleistung Vollversorgung eines Krankenhauses, Klinikbetrieb oder REHA-Einrichtung. Bei der Leistung handelt es sich um Vollversorgung eines Krankenhauses, Klinikbetrieb oder REHA-Einrichtung (mind. 70 Mitarbeiter, mind. 90 Einzelzimmer bzw. Betten) mit Berufs- und Stationswäsche (Flach- und Frotteewäsche) in Mietwäsche, mit einem Mindestauftragswert von jährlich 75.000 € netto. • Vertragslaufzeit: Die Leistung wurde über eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren erbracht, ohne dass der Vertrag durch den Auftraggeber gekündigt wurde.

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssh. Eigenerklärung zur Eignung

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssh. Eigenerklärung zur Eignung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungNotfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl25
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungReaisierungkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreiskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19ea621cae8-768639de32803e3a
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote04/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss89 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin04/08/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragssh. Verträge Los 1 bis Los 5
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Abteilung Verwaltung und IT
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Abteilung Verwaltung und IT
5.1.
LosLOT-0004
TitelOrthopädische Klinik Tegernsee
BeschreibungWäschereidienstleistungen in Leasing für die Orthopädische Klinik Tegernsee
Interne KennungLOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOrthopädische Klinik Tegernsee, Seestraße 80  
StadtTegernsee
Postleitzahl83634
Land, Gliederung (NUTS)Miesbach (DE21F)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumUmweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des EignungskriteriumsFür das Einleiten der Abwässer aus der Wiederaufbereitung von Wäsche gelten die Auflagen gemäß der jeweiligen Ortssatzung. Diese orientiert sich in der Regel an den allgemeinen Rahmen - Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten in Gewässer nach Anhang II zu § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes (Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässern, Anhang 55 Wäschereien) sowie an den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Arbeitsblatt ATV115. Auf die Einhaltung der Auflagen bei Verordnung chlorhaltiger Produkte (AXO) wird besonders hingewiesen. Des Weiteren sollten Maßnahmen einer ökologischen Verfahrensausrichtung berücksichtigt werden (z.B. Wasserweiterverwendung insbesondere der Spülflotten).

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Auftragnehmer verpflichtet sich alle Richtlinien, Bestimmungen und Voraussetzungen für die Pflege von Krankenhauswäsche und von Wäsche aus dem Lebensmittelbereich sowie alle Arbeitsschutz-, Umweltvorschriften und tarifrechtlichen Bestimmungen (wie z. B. Mindestlohn, etc.) für Wäschereien in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten; insbesondere: • Richtlinien für die Bearbeitung von Krankenhauswäsche, herausgegeben vom Forschungsinstitut Hohenstein. • Hohensteiner Qualitätsstandards (HQS) 701 ff zum Einkauf von Leasing-Wäsche • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege". • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/1 für Haushalt und Objektwäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/2 für Krankenhauswäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Europäischen Norm DIN EN 14065 in der gültigen Fassung, die das Qualitätssicherungssystem (Hygienemanagementsystem) für in Wäschereien aufbereitete Textilien definiert (RABC-System). Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI), Anlagen zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Wäscherei und den Waschgang und Bedingungen für die Vergabe von Krankenhauswäsche an gewerbliche Wäschereien" der jeweiligen Verträge. • Die Ergebnisse der Hygienekontrolle sind der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Einsatz von Desinfektionsverfahren gemäß der Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und vom Verbund für angewandte Hygiene (VAH)/ Robert-Koch-Instituts, Berlin als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren. • Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften Wäscherei der Berufsgenossenschaft (BGR 500 Kap. 2.6 bzw. in der gültigen Fassung). • Registriertes Desinfektionszeugnis / Desinfektor mit regelmäßigem Schulungsnachweis. • Geltende Bestimmungen zur Behandlung von Schmutzwäsche im Sinne des Medizinproduktegesetzes. • Der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind einzuhalten (§ 4 Abs. 3 ArbSchG). • Streikfreistellungsbescheinigung • Ausfallbescheinigung • Für die Entlohnung der Arbeitskräfte ist der Mindestlohn-Tarifvertrag für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft - in der jeweils geltenden Fassung- anzuwenden. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich Lohnabrechnungen der für diesen Auftrag eingesetzten Arbeitskräfte vorlegen zu lassen.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsRichtlinien für die Bearbeitung von Krankenhauswäsche, herausgegeben vom Forschungsinstitut Hohenstein. • Hohensteiner Qualitätsstandards (HQS) 701 ff zum Einkauf von Leasing-Wäsche • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesund-heitswesen und in der Wohlfahrtspflege". • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/1 für Haushalt und Objektwäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/2 für Krankenhauswäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzule-gen. • Europäischen Norm DIN EN 14065 in der gültigen Fassung, die das Qualitätssicherungssystem (Hygienemanagementsystem) für in Wäschereien aufbereitete Textilien definiert (RABC-System). Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI), Anlagen zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Wäscherei und den Waschgang und Bedingungen für die Vergabe von Krankenhauswäsche an gewerbliche Wäschereien" der jeweiligen Verträge. • Die Ergebnisse der Hygienekontrolle sind der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Einsatz von Desinfektionsverfahren gemäß der Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und vom Verbund für angewandte Hygiene (VAH)/ Robert-Koch-Instituts, Berlin als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren. • Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften Wäscherei der Berufsgenossenschaft (BGR 500 Kap. 2.6 bzw. in der gültigen Fassung). • Registriertes Desinfektionszeugnis / Desinfektor mit regelmäßigem Schulungsnachweis. • Geltende Bestimmungen zur Behandlung von Schmutzwäsche im Sinne des Medizinproduktegesetzes. • Der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind einzuhalten (§ 4 Abs. 3 ArbSchG).

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngaben zu mindestens 2 durch den Bieter in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar (Referenz) sind: vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind nur solche Leistungen, welche die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen: • Leistungsart: Wäschereidienstleistung Vollversorgung eines Krankenhauses, Klinikbetrieb oder REHA-Einrichtung. Bei der Leistung handelt es sich um Vollversorgung eines Krankenhauses, Klinikbetrieb oder REHA-Einrichtung (mind. 70 Mitarbeiter, mind. 90 Einzelzimmer bzw. Betten) mit Berufs- und Stationswäsche (Flach- und Frotteewäsche) in Mietwäsche, mit einem Mindestauftragswert von jährlich 75.000 € netto. • Vertragslaufzeit: Die Leistung wurde über eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren erbracht, ohne dass der Vertrag durch den Auftraggeber gekündigt wurde.

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssh. Eigenerklärung zur Eignung

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssh. Eigenerklärung zur Eignung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungNotfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl25
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQaulitätskriterium
BeschreibungRealisierungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreiskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19ea621cae8-768639de32803e3a
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote04/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss89 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin04/08/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragssh. Verträge Los 1 bis Los 5
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Abteilung Verwaltung und IT
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Abteilung Verwaltung und IT
5.1.
LosLOT-0005
TitelKlinik Bad Reichenhall
BeschreibungWäschereidienstleistungen in Leasing für die Klinik Bad Reichenhall
Interne KennungLOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKlinik Bad Reichenhall, Salzburger Straße 8-1  
StadtBad Reichenhall
Postleitzahl83435
Land, Gliederung (NUTS)Berchtesgadener Land (DE215)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagen
KriteriumUmweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung des EignungskriteriumsFür das Einleiten der Abwässer aus der Wiederaufbereitung von Wäsche gelten die Auflagen gemäß der jeweiligen Ortssatzung. Diese orientiert sich in der Regel an den allgemeinen Rahmen - Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten in Gewässer nach Anhang II zu § 7a des Wasserhaushaltsgesetzes (Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässern, Anhang 55 Wäschereien) sowie an den Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Arbeitsblatt ATV115. Auf die Einhaltung der Auflagen bei Verordnung chlorhaltiger Produkte (AXO) wird besonders hingewiesen. Des Weiteren sollten Maßnahmen einer ökologischen Verfahrensausrichtung berücksichtigt werden (z.B. Wasserweiterverwendung insbesondere der Spülflotten).

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsDer Auftragnehmer verpflichtet sich alle Richtlinien, Bestimmungen und Voraussetzungen für die Pflege von Krankenhauswäsche und von Wäsche aus dem Lebensmittelbereich sowie alle Arbeitsschutz-, Umweltvorschriften und tarifrechtlichen Bestimmungen (wie z. B. Mindestlohn, etc.) für Wäschereien in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten; insbesondere: • Richtlinien für die Bearbeitung von Krankenhauswäsche, herausgegeben vom Forschungsinstitut Hohenstein. • Hohensteiner Qualitätsstandards (HQS) 701 ff zum Einkauf von Leasing-Wäsche • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege". • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/1 für Haushalt und Objektwäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/2 für Krankenhauswäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Europäischen Norm DIN EN 14065 in der gültigen Fassung, die das Qualitätssicherungssystem (Hygienemanagementsystem) für in Wäschereien aufbereitete Textilien definiert (RABC-System). Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI), Anlagen zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Wäscherei und den Waschgang und Bedingungen für die Vergabe von Krankenhauswäsche an gewerbliche Wäschereien" der jeweiligen Verträge. • Die Ergebnisse der Hygienekontrolle sind der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Einsatz von Desinfektionsverfahren gemäß der Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und vom Verbund für angewandte Hygiene (VAH)/ Robert-Koch-Instituts, Berlin als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren. • Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften Wäscherei der Berufsgenossenschaft (BGR 500 Kap. 2.6 bzw. in der gültigen Fassung). • Registriertes Desinfektionszeugnis / Desinfektor mit regelmäßigem Schulungsnachweis. • Geltende Bestimmungen zur Behandlung von Schmutzwäsche im Sinne des Medizinproduktegesetzes. • Der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind einzuhalten (§ 4 Abs. 3 ArbSchG). • Streikfreistellungsbescheinigung • Ausfallbescheinigung • Für die Entlohnung der Arbeitskräfte ist der Mindestlohn-Tarifvertrag für Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft - in der jeweils geltenden Fassung- anzuwenden. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich Lohnabrechnungen der für diesen Auftrag eingesetzten Arbeitskräfte vorlegen zu lassen.

KriteriumZertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung des EignungskriteriumsRichtlinien für die Bearbeitung von Krankenhauswäsche, herausgegeben vom Forschungsinstitut Hohenstein. • Hohensteiner Qualitätsstandards (HQS) 701 ff zum Einkauf von Leasing-Wäsche • Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesund-heitswesen und in der Wohlfahrtspflege". • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/1 für Haushalt und Objektwäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/2 für Krankenhauswäsche. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß Gütezeichen RAL-GZ992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben. Das Gütezeichen ist der Klinik jährlich regelmäßig vorzule-gen. • Europäischen Norm DIN EN 14065 in der gültigen Fassung, die das Qualitätssicherungssystem (Hygienemanagementsystem) für in Wäschereien aufbereitete Textilien definiert (RABC-System). Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts (RKI), Anlagen zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4, "Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die Wäscherei und den Waschgang und Bedingungen für die Vergabe von Krankenhauswäsche an gewerbliche Wäschereien" der jeweiligen Verträge. • Die Ergebnisse der Hygienekontrolle sind der Klinik jährlich regelmäßig vorzulegen. • Einsatz von Desinfektionsverfahren gemäß der Liste der nach den Richtlinien für die Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und vom Verbund für angewandte Hygiene (VAH)/ Robert-Koch-Instituts, Berlin als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren. • Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften Wäscherei der Berufsgenossenschaft (BGR 500 Kap. 2.6 bzw. in der gültigen Fassung). • Registriertes Desinfektionszeugnis / Desinfektor mit regelmäßigem Schulungsnachweis. • Geltende Bestimmungen zur Behandlung von Schmutzwäsche im Sinne des Medizinproduktegesetzes. • Der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind einzuhalten (§ 4 Abs. 3 ArbSchG).

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsAngaben zu mindestens 2 durch den Bieter in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar (Referenz) sind: vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung sind nur solche Leistungen, welche die folgenden Mindestvoraussetzungen erfüllen: • Leistungsart: Wäschereidienstleistung Vollversorgung eines Krankenhauses, Klinikbetrieb oder REHA-Einrichtung. Bei der Leistung handelt es sich um Vollversorgung eines Krankenhauses, Klinikbetrieb oder REHA-Einrichtung (mind. 70 Mitarbeiter, mind. 90 Einzelzimmer bzw. Betten) mit Berufs- und Stationswäsche (Flach- und Frotteewäsche) in Mietwäsche, mit einem Mindestauftragswert von jährlich 75.000 € netto. • Vertragslaufzeit: Die Leistung wurde über eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren erbracht, ohne dass der Vertrag durch den Auftraggeber gekündigt wurde.

KriteriumEintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssh. Eigenerklärung zur Eignung

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriumssh. Eigenerklärung zur Eignung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungNotfallkonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl25
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualitätskriterium
BeschreibungRealisierungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungPreiskriterium
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19ea621cae8-768639de32803e3a
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote04/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss89 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDer öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin04/08/2026 10:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragssh. Verträge Los 1 bis Los 5
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Abteilung Verwaltung und IT
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Abteilung Verwaltung und IT
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungDeutsche Rentenversicherung Bayern Süd, Abteilung Verwaltung und IT
RegistrierungsnummerDE128 969 128
PostanschriftAm Alten Viehmarkt 2
StadtLandshut
Postleitzahl84028
Land, Gliederung (NUTS)Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
LandDeutschland
KontaktpersonTeam Vergabe-Entwicklung-Service
E-Mailvergabestelle@drv-bayernsued.de
Telefon+49 87181-2668
Fax+49 87181-112315
Internetadressewww.drv-bayernsued.de
Profil des Erwerbershttps://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/index.jsp
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Südbayern - Regierung von Oberbayern
RegistrierungsnummerDE811 335 517
PostanschriftMaximilianstraße 39
StadtMünchen
Postleitzahl80538
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 892176-2411
Fax+49 892176-2847
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung85d446dc-aca4-4ef3-906a-55e1c5c33462  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung18/06/2026 12:31:03 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung421867-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe117/2026
Datum der Veröffentlichung19/06/2026