4223-2019 - WettbewerbDeutschland-Hamburg: Hochspannungskabel
OJ S 3/2019 04/01/2019
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Hamburg GmbH
Postanschrift: Bramfelder Chaussee 130
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Carl, Michael
E-Mail: QS-Kabel_Leitungen@stromnetz-hamburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
I.3.
Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://portal.deutsche-evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Qualifizierungssystem Kabel und Leitungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018002534
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
31321300 Hochspannungskabel
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
31321200 Nieder- und Mittelspannungskabel, 31321210 Niederspannungskabel, 31321220 Mittelspannungskabel, 44321000 Kabel
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE6 Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Umstrukturierungen im Bereich des Netzausbaus und der –reorganisierung sind einhergehend mit einer Vielzahl von komplexen Fragestellungen und Aufgaben für die SNH. Dieses bedarf zusätzlicher Unterstützung bei der Abwicklung und Bearbeitung der vielschichtigen und umfangreichen Kabel- und Leitungsprojekte.
Die Lieferung und Montage von Kabeln, Leitungen und Garnituren in den ausgeschriebenen Schwerpunktbereichen sind Grundlage für die Erstellung, Instandhaltung und Modernisierung von Trassen im Hamburger Verteilnetz, die später eine reibungslosen Stromversorgung der Hansestadt Hamburg gewährleisten.
Mit diesem Qualifizierungssystem soll die Möglichkeit geschaffen werden, kurzfristig nach erfolgtem Vergabeverfahren, mit den Netzplanungen und Leitungsbeschaffung rechtzeitig umzusetzen.
Die Qualifizierung umfasst hierbei die Schwerpunktbereiche:
SB 1 – Hochspannungskabel, -garnituren und deren Montage;
SB 2 – Mittelspannungskabel;
SB 3 – Niederspannungskabel;
Die Bewerbung kann für alle Schwerpunktbereiche oder auch nur für einzelne Schwerpunktbereiche erfolgen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Mindestbedingungen gem. des Allgemeinen Qualifizierungsformblattes zu finden auf der Deutsche eVergabe
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Gem. des Allgemeinen Qualifizierungsformblattes, sowie des ausgefüllten und unterzeichneten kaufmännischen und technischen Fragebogens.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Hamburg, Finanzbehörde für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: +49 40428232020
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/01/2019