VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die SecureBox Bayern ist eine patentierte Sealed-Cloud-Technologie der Fa. Uniscon GmbH.
Anpassungen an der patentierten SecureBox Bayern sind somit ausschließlich durch die Fa. Uniscon GmbH selbst oder durch ein von ihr hierfür berechtigtes Unternehmen möglich.
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. c) VgV kann ein Auftrag im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Abs. 5 VgV an nur ein bestimmtes Unternehmen vergeben werden wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten.
Gewerbliche Schutzrechte schließen Patentrechte ein.
Der Auftrag beinhaltet Dienstleistungen zur Anpassung der SecureBox Bayern in zwei Losen; ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Unternehmen ist somit zulässig.
Die Leistungen des Loses 1 soll die Fa. Uniscon GmbH als Patentinhaber erbringen.
Aus Kapazitätsgründen ist es der Fa. Unsicon GmbH jedoch nicht möglich, die Dienstleistungen des Loses 2 zu erbringen.
Die Fa. Uniscon GmbH benannte als für Softwareanpassungen der SecureBox Bayern gemäß Los 2 berechtigtes Unternehmen die Fa. KYL Digitalagentur GmbH und bestätigte die Exklusivität dieses Rechtes mit Mail vom 07.07.2023.
Für die Ausführung der Dienstleistungen gemäß Los 2 kommt somit ausschließlich die Fa. KYL Digitalagentur GmbH in Frage.