42278-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung – Energie-Geschäftsreiseprogramm im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWK 2025, 4. Tranche
OJ S 13/2026 20/01/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
E-Maileee@bafa.bund.de
Rechtsform des ErwerbersZentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelEnergie-Geschäftsreiseprogramm im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWK 2025, 4. Tranche
BeschreibungDas Ziel der Exportinitiative Energie des BMWK ist es, deutsche Unternehmen (UN) aus der klimafreundlichen Energiebranche beim Markteintritt im Ausland zu unterstützen und deutsche Produkte und Dienstleistungen international zu verbreiten. Ein fester Bestandteil des Förderangebots ist das Energie-Geschäftsreiseprogramm. Dieses Programm erleichtert deutschen UN den Marktzugang in verschiedenen Ländern, identifiziert Geschäftsmöglichkeiten und fördert internationale Geschäftspartnerschaften. Dies wird durch die Organisation von Geschäftsreisen (GR) in Zielmärkte erreicht. Das Programm bietet deutschen UN eine hervorragende Möglichkeit, ihre internationalen Aktivitäten auszubauen, neue Märkte zu erschließen und wertvolle Geschäftsbeziehungen zu etablieren. Es kombiniert fundierte Marktkenntnisse, gezielte Kontaktvermittlung und intensive Vor-Ort-Aktivitäten, um den Erfolg im Auslandsgeschäft zu maximieren. Das Fördermodul Energie-Geschäftsreise (GR) besteht aus einem Reisesteckbrief, einer Zielmarktanalyse (ZMA), einem Briefing vor Ort sowie einer Veranstaltung oder einer Kombination mehrerer Veranstaltungsformate, welche zum Zielmarkt und Branche bestmöglich passt bzw. passen (Fachkonferenz, Business Breakfast, Executive Business Roundtable oder Workshop). Das zentrale Element der Maßnahme sind individuelle Gespräche der deutschen UN für eine gezielte Geschäftsanbahnung mit potenziellen Geschäftspartnern des Ziellandes.
Kennung des Verfahrens6ab9d18d-2ebe-4cd4-972d-a7de8e8efa9e
Interne Kennung414-62.2-2025/4 GR
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1 - Ghana Energiemanagement und Energieeffizienz in Gebäuden und Industrie
BeschreibungZielland: Ghana Anwendungsfeld: Energieeffizienz Möglicher Termin: Q3/Q4 2025 Zielsetzung: Die ghanaische Regierung setzt sich zunehmend für die Förderung von Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung ein, mit besonderem Fokus auf den Kältemarkt im Industriesektor und auf den Bausektor. Diese Energie-Geschäftsreise zielt darauf ab, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Delegation in diesen dynamisch wachsenden Sektoren zu positionieren. Da die Rentabilität von Investitionen in Energieeffizienz oft besonders überzeugend vermittelt werden muss, sollten im Rahmen dieser Energie-Geschäftsreise sowohl die Bewusstseinsbildung als auch der Wissensaustausch mit lokalen Akteuren im Vordergrund stehen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf praktischen Anwendungsmöglichkeiten von Energieeffizienztechnologien auf lokaler Ebene, die durch konkrete Praxisbeispiele veranschaulicht werden. Das Einsparpotenzial solcher Lösungen kann dabei im Rahmen von Projektbesichtigungen demonstriert werden. Hinweis: IV im Vorfeld der GR durch RVP sollte geplant werden Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung414-62.2-2025/4 GR - Los 1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität Umsetzungskonzept Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Beschreibung70
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Beschreibung30
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2 - Marokko Deutsche Technologien zum Auf- und Ausbau von Smart Grids
BeschreibungZielland: Marokko Anwendungsfeld: Energieinfrastruktur und Elektromobilität Möglicher Termin: Q3/Q4 2025 Zielsetzung: Die Maßnahme soll flankierend zum Aufbau einer marokkanischen Wasserstoffproduktion der Wissensvermittlung zum Auf- bzw. Ausbau intelligenter Netzinfrastrukturen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene in Marokko dienen. Neben politischen bzw. öffentlichen Entscheidungsträgerinnen und -trägern sollen Unternehmungen und Fertigungsanlagen innerhalb der Industrial Acceleration Zones für die Pilotierung intelligenter Energienetz-Technologien bzw. Anwendungs- und Softwarelösungen in den Fokus der Maßnahme gerückt werden. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung414-62.2-2025/4 GR - Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität Umsetzungskonzept Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Beschreibung70
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Beschreibung30
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3 - Bosnien und Herzegowina, Serbien Energieinfrastruktur - Speicher, Energiemanagement und digitale Lösungen
BeschreibungZielland: Bosnien und Herzegowina, Serbien Anwendungsfeld: Energieinfrastruktur und Elektromobilität Möglicher Termin: Q3/Q4 2025 Zielsetzung: Bei der Energie-Geschäftsreise soll die Identifikation und der Aufbau von Geschäftskontakten mit potenziellen Partnern, Kunden und Investoren im Zielmarkt im Fokus stehen. Daneben dient die Maßnahme der Darstellung der Leistungsfähigkeit deutscher Technologielösungen in diesem Bereich vor einem ausgewählten Fachpublikum. Der Aufbau von Geschäftskontakten soll im Rahmen individueller Kontaktgespräche erfolgen Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden. Hinweis: Es soll eine regionale ZMA erstellt werden, die beide Zielmärkte umfasst Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung414-62.2-2025/4 GR - Los 3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität Umsetzungskonzept Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Beschreibung70
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Beschreibung30
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.
LosLOT-0004
TitelLos 4 - USA Lösungen für die Produktion, Speicherung und Transport von Wasserstoff in Illinois und Texas
BeschreibungZielland: USA Anwendungsfeld: Wasserstoff Möglicher Termin: Q3/Q4 2025 Zielsetzung: Schwerpunkt der Veranstaltungen liegt auf der Präsentation der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit deutscher Wasserstofftechnologien sowie der Knüpfung neuer Kontakte. Idealerweise sollen deutsche Teilnehmer vor Ort anhand praktischer Beispiele mit lokalen technischen Herausforderungen vertraut gemacht werden. Der Austausch zwischen deutschen Teilnehmenden und lokalen Experten soll ermöglicht und gefördert werden. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Interne Kennung414-62.2-2025/4 GR - Los 4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit31/12/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualität Umsetzungskonzept Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Beschreibung70
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl70
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Beschreibung30
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebeenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge208 014,31 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDelegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana
Angebot
Kennung des AngebotsLos 1 - Ghana - Energiemanagement und Energieeffizienz in Gebäuden und Industrie
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots41 868,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 1 - Ghana - Energiemanagement und Energieeffizienz in Gebäuden und Industrie
Datum der Auswahl des Gewinners28/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses09/05/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeSonstiges
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungDeutsch-Serbische Wirtschaftskammer (AHK Serbien)
Angebot
Kennung des AngebotsLos 3 - Bosnien und Herzegowina, Serbien - Energieinfrastruktur - Speicher, Energiemanagement und digitale Lösungen
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots66 778,81 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 3 - Bosnien und Herzegowina, Serbien - Energieinfrastruktur - Speicher, Energiemanagement und digitale Lösungen
Datum der Auswahl des Gewinners28/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses09/05/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGerman American Chamber of Commerce of the Southern USA, Inc. (AHK USA Süd)
Angebot
Kennung des AngebotsLos 4 - USA - Lösungen für die Produktion, Speicherung und Transport von Wasserstoff in Illinois und Texas
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots99 367,50 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsLos 4 - USA - Lösungen für die Produktion, Speicherung und Transport von Wasserstoff in Illinois und Texas
Datum der Auswahl des Gewinners28/04/2025
Datum des Vertragsabschlusses09/05/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Registrierungsnummer991-01692-22
AbteilungReferat 414
PostanschriftFrankfurter Straße 29-35
StadtEschborn
Postleitzahl65760
Land, Gliederung (NUTS)Main-Taunus-Kreis (DE71A)
LandDeutschland
KontaktpersonReferat 414
E-Maileee@bafa.bund.de
Telefon06196-908-2313
Internetadressewww.bafa.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer991-02380-92
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 228-94990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDelegation der Deutschen Wirtschaft in Ghana
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerET0052722015
StadtAccra
Postleitzahl0000
LandGhana
Telefon0000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDeutsch-Serbische Wirtschaftskammer (AHK Serbien)
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
Registrierungsnummer28769547
StadtBelgrad
Postleitzahl11000
Land, Gliederung (NUTS)Београдска област (RS110)
LandSerbien
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungGerman American Chamber of Commerce of the Southern USA, Inc. (AHK USA Süd)
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerK524382
StadtAtlanta
Postleitzahl30363
LandVereinigte Staaten
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0004
8.1.
ORG-0005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf4c16ba3-e142-4939-b4d3-7005367bcd53  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung19/01/2026 13:39:21 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung42278-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe13/2026
Datum der Veröffentlichung20/01/2026