Zusätzliche Angaben
1. Die Angebote sind in deutscher Sprache in digitaler Form innerhalb der unter Ziffer IV.2.2) angegebenen Teilnahmefrist an die in Ziffer 1.3) genannte Internetadresse des Staatsanzeiger-eServices einzureichen. Das Aktenzeichen SSB-EK-2021-003 ist mit anzugeben. Für die Teilnahme genügt es, wenn diese im Original unterschrieben, eingescannt und hochgeladen werden. Dies gilt auch für die zu unterzeichnenden Erklärungen einer Bietergemeinschaft.
2. Im Rahmen des offenen Verfahrens sind die unter III.1.1) genannten Formulare und die Ausschreibungsunterlagen digital abrufbar.
3. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Teilnahme am Verfahren findet nicht statt.
4. Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich in digitaler Form an die unter Ziffer 1.3) angegebene Internet-Adresse des Staatsanzeiger-eServices zu richten. Die Fragen sind spätestens bis 7 Arbeitstage vor dem Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Sie sollen möglichst frühzeitig gestellt werden. Die Antworten auf Fragen sind in digitaler Form aus der Datenbank des Staatsanzeiger-eServices (gern. Ziffer 1.3) abrufbar.
5. Unklarheiten in den Verdingungsunterlagen:
Enthalten die Bewerberinformationen oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die eine Teilnahme erschweren oder die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber die Auftraggeberin umgehend darauf hinzuweisen. Weiterhin hat der Bewerber die Auftraggeberin auf eventuell bestehende Widersprüche in den Vergabeunterlagen und auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Lieferungen und Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen. Die Hinweise sind in digitaler Form an die unter Ziffer 1.3) angegebene Internet- Adresse des Staatsanzeiger-eServices zu richten. Antwortschreiben und Hinweise der Auftraggeberin, die die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen den Ausschreibungsunterlagen vor. Die den Bewerbern bzw. Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der Auftraggeberin auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise) sind ebenso wie die Ausschreibungs-Unterlagen bei der Erstellung des Angebotes zugrunde zu legen.
6. Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss eines Vertrages mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer.