423067-2019 - WettbewerbDeutschland-Dresden: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 173/2019 09/09/2019
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: ENSO Netz GmbH
Postanschrift: Rosenstr. 32
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ENSO Netz GmbH, Allgemeiner Einkauf
E-Mail: Anja.Marx@enso.de
Telefon: +49 3514685131
Fax: +49 351468785131
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enso.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3.
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://enso.de/wps/portal/enso/cms/menu_main/marktpartner/einkauf-logistik#AVA@ENSO
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://enso.de/wps/portal/enso/cms/menu_main/marktpartner/einkauf-logistik#AVA@ENSO
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Versorgungsunternehmen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems für Beratungsleistungen im SAP-Umfeld
Referenznummer der Bekanntmachung: E27-2019-5
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72200000 Softwareprogrammierung und -beratung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Mit der Einrichtung eines „Ständigen Qualifizierungssystems für Beratungsleistungen im SAP-Umfeld“ vereinfacht ENSO Energie Sachsen Ost AG den Vergabeprozess von Rahmen-verträgen und Projekten in diesem Umfeld. Die Qualifizierung stellt eine Qualifizierungsstufe dar, die relevant ist für Vergabeverfahren, die sich nach dem Vergaberecht für Sektorenauftraggeber richten, also ein Vergabevolumen oberhalb des Schwellenwertes für Sektorenauftraggeber aufweisen.
Folgende Beratungsleistungen im SAP-Umfeld werden mit diesem System erfasst:
— Betrieb vorhandener SAP-Systeme,
— Erweiterung und Pflege in SAP Applikationen (SAP Application Management),
— Softwareentwicklungsaufgaben,
— Aufbau und Pflege von zukünftigen SAP Applikationen.
Das Prüfsystem kann bei Bedarf um weitere Beratungsleistungen im SAP-Umfeld und um weitere SAP-Module erweitert werden.
Bei dem Qualifizierungssystem handelt es sich um ein Vergabefahren gem. § 37 Abs. 1 SektVO (Umsetzung der Art. 68 Abs. 1 u. Art. 44 Abs. 4 lit. b Richtlinie 2014/25/EU).
Die Ergebnisse des Qualifizierungsverfahrens finden bei einer zukünftigen konkreten Auswahl geeigneter Bewerber gemäß § 48 Abs. 9 SektVO Anwendung.
Dieses Qualifizierungsverfahren betreibt ENSO Energie Sachsen Ost AG (nachfolgend ENSO benannt) im eigenen Namen. Die Qualifizierung erfolgt durch ENSO und gilt nur im Verhältnis zu den antragstellenden Unternehmen.
Zusätzlich zu den Regelungen dieses Dokuments gelten die sonstigen Qualifizierungsunterlagen der ENSO einschließlich des Qualifizierungsfragebogens. Unternehmen können sich um die Teilnahme am Qualifizierungsverfahren auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und der sonstigen Qualifizierungsunterlagen bewerben.
Der Zugang zum Qualifizierungssystem erfolgt über das Ausschreibungsportal „www.enso.de/ava“. Der Antragsteller verpflichtet sich zum vertraulichen Umgang mit Vergabeunterlagen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8.
Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1.
Teilnahmebedingungen
III.1.9.
Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Im Rahmen dieses Qualifizierungsverfahrens erhält der Antragsteller die Möglichkeit, seine Eignung zur Erbringung von Beratungsleistungen im SAP-Umfeld darzulegen. Nach erfolgter Qualifizierung kann der Antragsteller an EU-weiten Vergabeverfahren der ENSO für alle, mehrere oder einzelne Leistungen beteiligt werden. Eine eventuelle Aufforderung zur Abgabe eines Angebots in einem Vergabeverfahren wird vom Einkauf der ENSO gesteuert und diskriminierungsfrei auf der Basis der vom Antragsteller in dem „Bewerbungsbogen für Qualifizierung“ (siehe separate Exceldatei) zu erbringenden Angaben erfolgen. Im Mittelpunkt dieses Qualifizierungsverfahrens steht die Erhebung von Informationen über die Fach- und Branchenkompetenz, Erfahrung und das Leistungsvermögen des Qualifikanten zur Erbringung von Beratungsleistungen im SAP-Umfeld. Die Anforderungen der ENSO beziehen sich daher auf die Bereiche:
— Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Um sich zu qualifizieren, ist zu den Anforderungen laut Fragenkatalog vollständig Stellung zu nehmen. Dies umfasst auch die Abgabe der in einigen Positionen/Ziffern geforderten ergänzenden Anlagen, in denen wichtige Zusatzangaben für die Qualifizierung abgefragt werden. Der Antragsteller kann zu jedem Punkt zusätzliche Erläuterungen abgeben, wenn er über zusätzliche Qualifikationen verfügt. Dieses gilt insbesondere für die Einreichung von weiteren bzw. alternativen Referenzen, die ggf. als Grundlage zur Reduzierung der Qualifizierten bei Aufforderung zur Angebotsabgabe dient. Diese Erläuterungen werden im Qualifizierungsverfahren berücksichtigt. Kosten, die dem Qualifikanten im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens entstehen, gehen zu seinen Lasten.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Qualifizierung ist, dass die Tabellenblätter I bis II vollständig erfüllt werden.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die vom Antragsteller in den Qualifizierungsunterlagen getroffenen Aussagen sind verbindlich und werden Bestandteile der späteren Verträge. Die Erklärungen und Angaben erfolgen in den Tabellenblättern „Tabelle I“ und „Tabelle II“ in der separat beigefügten Exceldatei „Bewerbungsbogen für Qualifizierung“. Nach Abschluss der Qualifizierung wird ENSO jedem Antragsteller das Ergebnis seiner Qualifizierung mitteilen und ihn im Falle der Qualifizierung als „qualifizierten Bewerber“ für Beratungsleistungen im SAP-Umfeld führen. Der Antragsteller verpflichtet sich, die in der Kriterienabfrage zugesagten Anforderungen im Falle der konkreten Erbringung von Dienstleistungen einzuhalten. ENSO behält sich vor, im Falle der Nichteinhaltung dieser Anforderungen die entsprechende Dienstleistung abzulehnen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
Einsendefrist für die ausgefüllten Unterlagen: 7.10.2019, 13:00 Uhr
Alle Teilnehmer welche die Frist eingehalten haben, werden nach der erfolgreichen Qualifizierung an der geplanten Ausschreibung für einen Rahmenvertrages über eine Laufzeit von 2 Jahren beteiligt.
Teilnehmer die sich nach dem 7.10.2019 bewerben, können nicht mehr an der geplanten Ausschreibung beteiligt werden.
Mitglieder von Bietergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/ Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Alle weiteren Nachweise sind durch mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.4.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig.
Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweisenachzureichen.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen erfolgt keine Kostenerstattung.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitgliedabzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Die Bewerber haben die Unterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in §160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Einsendefrist für die ausgefüllten Unterlagen: 7.10.2019, 13:00 Uhr
Teilnehmer die sich nach dem 7.10.2019 bewerben, können nicht mehr an der geplanten Ausschreibung beteiligt werden.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustr. 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
05/09/2019