VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum WettbewerbErläuterung:
Der Auftragnehmer erbringt bereits die Verkehrsleistung des Stadtbusverkehrs Bad Vilbel (VilBus) Montags bis Samstags tagsüber. Die Bedienzeit wird tagsüber ausgeweitet von Montags bis Freitags ca. 20:00 Uhr auf 22:00 Uhr und Samstags von ca. 15:00 Uhr auf 22:00 Uhr, d.h. die Betriebszeit wird an jedem Betriebstag verlängert. Ferner erfolgt eine Anpassung des Linienweges in Folge einer gestiegenen Fahrgastnachfrage. Hierdurch werden zusätzliche Fahrtleistungen erforderlich. Die Erbringung des VilBusverkehrs hat durchgängig mit Fahrzeugen im Design des VilBusses zu erfolgen.
Die Erweiterung erfolgt in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) SektVO, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Der Auftrag kann nur vom Bestandsbetreiber erbracht werden, da nur dieser über die eingewiesenen Fahrpersonale sowie die im VilBusdesign gestalteten Fahrzeuge verfügt und die erweiterte Leistung unterbrechungsfrei im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an die Bestandsleistung erbracht wird. Eine vernünftige Alternative gemäß § 13 Abs. 3 SektVO besteht nicht, da als Alternative nur eine Beauftragung eines anderen Unternehmens in Betracht käme, das für die ca. 2 Stunden Einsatzzeit pro Tag Montag bis Freitag zusätzliche Fahrzeuge beschaffen und im Design des VilBusses gestalten sowie die Fahrpersonale beschaffen und einweisen müsste und der Fahrplan keinen betriebsunterbrechungsfreien Unternehmerwechsel zulässt. Eine Fahrzeugneubeschaffung nebst Fahrerschulung für die verbleibende Restlaufzeit des Verkehrsvertrages bis Dezember 2027 wäre mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden.