Diskriminierungsfreie Ausübung des Leistungsbestimmungsrechtes des Auftraggebers nach objektiver und sachlich gerechtfertigter Festlegung der technischen Anforderungen sowie vorliegende Bestätigung des Herstellers, dass die Lizenzen und damit verbundene Leistungen in der vom Auftraggeber benötigten Ausprägung ausschließlich direkt erworben werden können.