Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Der Auftraggeber behält sich weiterhin das Recht vor, den Auftrag nicht zu vergeben, wenn alle eingegangenen Angebote den Höchstbetrag von EUR 980.000 (inkl. MwSt.) überschreiten. Schadensersatzansprüche von Bieterseite sind ausgeschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YYTQ