424225-2026 - Ergebnis
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Freigestellter Schülerverkehr zu Grund- und Förderschulen im Landkreis GER
OJ S 117/2026 19/06/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungKreisverwaltung Germersheim
E-Mailvergabe@kreis-germersheim.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFreigestellter Schülerverkehr zu Grund- und Förderschulen im Landkreis GER
BeschreibungDurchführung der Schülerbeförderung - zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Germersheim (Los 1) - zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Rülzheim (Los 2) - zu und von der Jakob-Reeb-Schule in Germersheim und Ottersheim (Los 3) - zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim (Los 4)
Kennung des Verfahrensd1f832a8-3516-441d-b505-52f7110fecd0
Interne KennungJ26-F24-009
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung, 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Germersheim (DEB3E)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDas Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt. Es folgt den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen des GWB und der VgV.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLos 1 – Beförderung zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Germersheim
BeschreibungGegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Germersheim. | Derzeit sind 39 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt von den Wohnorten der Kinder muss so festgelegt werden, dass sie rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind, wobei darauf zu achten ist, dass die Ankunft zwischen 07:45 Uhr und 07:55 Uhr erfolgt. Eine Abholung ist montags bis donnerstags ab 15:45 Uhr sowie freitags ab 11:15 Uhr vorgesehen. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Grundlage für die Durchführung der Beförderungsleistungen ist die Tourenplanung. Diese erfolgt durch den Auftragnehmer. Es ist dabei zwingend darauf zu achten, dass die Fahrzeit für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist und 80 Minuten pro Tour, gerechnet ab dem ersten Fahrgast, nicht überschreitet. | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen.
Interne KennungJ26-F24-009-L1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung, 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Germersheim (DEB3E)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungsorte sind: - Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Römerweg 2a, 76726 Germersheim - Wohnorte der Schülerinnen und Schüler
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns10/08/2026
Enddatum der Laufzeit19/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergaberechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§ 134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. | Bieterfragen / Mitteilungen müssen in deutscher Sprache über die Vergabeplattform subreport ELViS getätigt werden. Nachrichten auf anderen Kommunikationswegen – wie telefonisch, per Post, per E-Mail – werden nicht beantwortet. | Sämtliche zusätzliche Informationen zum Verfahren, mögliche Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Bieterfragen werden den Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform subreport ELViS zugeschickt. | Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform subreport ELViS regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Plattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Plattform und Erhalt der automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte E-Mail-Adresse als zugegangen. | Für die Erstellung eines Angebots muss stets die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform subreport ELViS eingestellten und vom Bieter abrufbaren Vergabeunterlagen verwendet werden. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Fragen beantwortet wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. | Bei der Angebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform subreport ELViS einzukalkulieren. Es wird zudem empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Plattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis
BeschreibungZur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 633 (Angebotsschreiben) und das Formblatt 255 (Preisblatt) vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 60 Punkten erreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungMustertourenplanung
BeschreibungZur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot für die zu befördernden Schülerinnen und Schüler auf der Basis der zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannten Abholadressen sowie den Zieladressen Mustertourenpläne ausgearbeitet vorzulegen. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 20 Punkten erreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungServicekonzept
BeschreibungZur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot ein schriftliches Servicekonzept einzureichen. Die Anforderungsbereiche sind im Formblatt 256 (Angaben Organisation und Service) aufgeführt. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 20 Punkten erreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber bzw. Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen aus § 160 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Vergabevorschriften hingewiesen. § 160 GWB lautet dabei wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Absatz 1 GWB über den beabsichtigten Zuschlag informieren. Der Zuschlag darf sodann erst 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber / Bieter kommt es nicht an (§ 134 Absatz 2 Satz 3 GWB).“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreisverwaltung Germersheim
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltKreisverwaltung Germersheim
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreisverwaltung Germersheim
5.1.
LosLOT-0002
TitelLos 2 – Beförderung zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Rülzheim
BeschreibungGegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Rülzheim. | Derzeit sind 134 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt von den Wohnorten der Kinder muss so festgelegt werden, dass sie rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind, wobei darauf zu achten ist, dass die Ankunft zwischen 08:00 Uhr und 08:10 Uhr erfolgt. Eine Abholung ist montags bis donnerstags ab 15:15 Uhr sowie freitags ab 13:15 Uhr vorgesehen. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Grundlage für die Durchführung der Beförderungsleistungen ist die Tourenplanung. Diese erfolgt durch den Auftragnehmer. Es ist dabei zwingend darauf zu achten, dass die Fahrzeit für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist und 80 Minuten pro Tour, gerechnet ab dem ersten Fahrgast, nicht überschreitet. | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen.
Interne KennungJ26-F24-009-L2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung, 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Germersheim (DEB3E)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungsorte sind: - Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprache, Schulstraße 16, 76761 Rülzheim - Wohnorte der Schülerinnen und Schüler
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns10/08/2026
Enddatum der Laufzeit19/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergaberechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§ 134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. | Bieterfragen / Mitteilungen müssen in deutscher Sprache über die Vergabeplattform subreport ELViS getätigt werden. Nachrichten auf anderen Kommunikationswegen – wie telefonisch, per Post, per E-Mail – werden nicht beantwortet. | Sämtliche zusätzliche Informationen zum Verfahren, mögliche Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Bieterfragen werden den Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform subreport ELViS zugeschickt. | Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform subreport ELViS regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Plattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Plattform und Erhalt der automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte E-Mail-Adresse als zugegangen. | Für die Erstellung eines Angebots muss stets die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform subreport ELViS eingestellten und vom Bieter abrufbaren Vergabeunterlagen verwendet werden. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Fragen beantwortet wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. | Bei der Angebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform subreport ELViS einzukalkulieren. Es wird zudem empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Plattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis
BeschreibungZur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 633 (Angebotsschreiben) und das Formblatt 255 (Preisblatt) vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 60 Punkten erreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungMustertourenplanung
BeschreibungZur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot für die zu befördernden Schülerinnen und Schüler auf der Basis der zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannten Abholadressen sowie den Zieladressen Mustertourenpläne ausgearbeitet vorzulegen. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 20 Punkten erreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungServicekonzept
BeschreibungZur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot ein schriftliches Servicekonzept einzureichen. Die Anforderungsbereiche sind im Formblatt 256 (Angaben Organisation und Service) aufgeführt. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 20 Punkten erreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber bzw. Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen aus § 160 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Vergabevorschriften hingewiesen. § 160 GWB lautet dabei wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Absatz 1 GWB über den beabsichtigten Zuschlag informieren. Der Zuschlag darf sodann erst 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber / Bieter kommt es nicht an (§ 134 Absatz 2 Satz 3 GWB).“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreisverwaltung Germersheim
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltKreisverwaltung Germersheim
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreisverwaltung Germersheim
5.1.
LosLOT-0003
TitelLos 3 – Beförderung zu und von der Jakob-Reeb-Schule in Germersheim und Ottersheim
BeschreibungGegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Jakob-Reeb-Schule (Standort Germersheim und Standort Ottersheim). | Derzeit sind 11 Schülerinnen und Schüler mit 1 Begleitperson (Schulabgänger sind berücksichtigt) zum Schulstandort in Germersheim und 16 Schülerinnen und Schüler mit 1 Begleitperson (Schulabgänger sind berücksichtigt) zum Schulstandort in Ottersheim zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt von den Wohnorten der Kinder muss so festgelegt werden, dass sie rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind, wobei darauf zu achten ist, das die Ankunft zwischen 07:45 Uhr und 07:55 Uhr erfolgt. Eine Abholung ist montags bis freitags ab 16:50 Uhr vorgesehen. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Grundlage für die Durchführung der Beförderungsleistungen ist die Tourenplanung. Diese erfolgt durch den Auftragnehmer. Es ist dabei zwingend darauf zu achten, dass die Fahrzeit für die Schülerinnen und Schüler zumutbar ist und 80 Minuten pro Tour, gerechnet ab dem ersten Fahrgast, nicht überschreitet. | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen.
Interne KennungJ26-F24-009-L3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung, 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Germersheim (DEB3E)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungsorte sind: - Jakob-Reeb-Schule, Lilienstraße 12, 76726 Germersheim - Jakob-Reeb-Schule, Lange Straße 81, 76879 Ottersheim - Wohnorte der Schülerinnen und Schüler
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns27/07/2026
Enddatum der Laufzeit19/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergaberechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§ 134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. | Bieterfragen / Mitteilungen müssen in deutscher Sprache über die Vergabeplattform subreport ELViS getätigt werden. Nachrichten auf anderen Kommunikationswegen – wie telefonisch, per Post, per E-Mail – werden nicht beantwortet. | Sämtliche zusätzliche Informationen zum Verfahren, mögliche Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Bieterfragen werden den Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform subreport ELViS zugeschickt. | Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform subreport ELViS regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Plattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Plattform und Erhalt der automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte E-Mail-Adresse als zugegangen. | Für die Erstellung eines Angebots muss stets die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform subreport ELViS eingestellten und vom Bieter abrufbaren Vergabeunterlagen verwendet werden. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Fragen beantwortet wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. | Bei der Angebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform subreport ELViS einzukalkulieren. Es wird zudem empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Plattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis
BeschreibungZur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 633 (Angebotsschreiben) und das Formblatt 255 (Preisblatt) vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 60 Punkten erreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl60
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungMustertourenplanung
BeschreibungZur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot für die zu befördernden Schülerinnen und Schüler auf der Basis der zum Zeitpunkt der Ausschreibung bekannten Abholadressen sowie den Zieladressen Mustertourenpläne ausgearbeitet vorzulegen. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 20 Punkten erreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungServicekonzept
BeschreibungZur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot ein schriftliches Servicekonzept einzureichen. Die Anforderungsbereiche sind im Formblatt 256 (Angaben Organisation und Service) aufgeführt. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 20 Punkten erreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber bzw. Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen aus § 160 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Vergabevorschriften hingewiesen. § 160 GWB lautet dabei wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Absatz 1 GWB über den beabsichtigten Zuschlag informieren. Der Zuschlag darf sodann erst 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber / Bieter kommt es nicht an (§ 134 Absatz 2 Satz 3 GWB).“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreisverwaltung Germersheim
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltKreisverwaltung Germersheim
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreisverwaltung Germersheim
5.1.
LosLOT-0004
TitelLos 4 – Beförderung zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim
BeschreibungGegenstand des Loses ist die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zu und von der Lina-Sommer-Grundschule in Jockgrim. | Derzeit sind 121 Schülerinnen und Schüler ohne Begleitpersonen (Schulabgänger sind berücksichtigt) zu befördern. | Es ist Personal einzusetzen, das sich auf die besonderen Belange von Kindern einstellen kann. | Die Kinder sind pünktlich zum Unterricht zu befördern. Der Zeitpunkt der Abfahrt muss so festgelegt werden, dass die Kinder rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn in der Schule sind. Wartezeiten von mehr als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn oder nach Unterrichtsende sollen nicht überschritten werden. | Der Auftraggeber gibt die Tourenplanung vor | Für die Beförderung sind Fahrzeuge mit geeigneter Sitzplatzkapazität einzusetzen.
Interne KennungJ26-F24-009-L4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung, 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Germersheim (DEB3E)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistungsorte sind: - Lina-Sommer-Grundschule, Schelmenwaldstraße 3, 76751 Jockgrim - Haltestellen „Ecke Ebernburgstraße / Trifelsstraße“, „Neustadterstraße“ und „Trifelsstraße“ in Jockgrim
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns10/08/2026
Enddatum der Laufzeit19/07/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDie vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergaberechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§ 134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. | Bieterfragen / Mitteilungen müssen in deutscher Sprache über die Vergabeplattform subreport ELViS getätigt werden. Nachrichten auf anderen Kommunikationswegen – wie telefonisch, per Post, per E-Mail – werden nicht beantwortet. | Sämtliche zusätzliche Informationen zum Verfahren, mögliche Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Bieterfragen werden den Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform subreport ELViS zugeschickt. | Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform subreport ELViS regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Plattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Plattform und Erhalt der automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte E-Mail-Adresse als zugegangen. | Für die Erstellung eines Angebots muss stets die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform subreport ELViS eingestellten und vom Bieter abrufbaren Vergabeunterlagen verwendet werden. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Fragen beantwortet wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. | Bei der Angebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform subreport ELViS einzukalkulieren. Es wird zudem empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Plattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAngebotspreis
BeschreibungZur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 633 (Angebotsschreiben) und das Formblatt 255 (Preisblatt) vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 80 Punkten erreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungServicekonzept
BeschreibungZur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot ein schriftliches Servicekonzept einzureichen. Die Anforderungsbereiche sind im Formblatt 256 (Angaben Organisation und Service) aufgeführt. Die Einzelheiten zum Bewertungsvorgehen ergeben sich aus dem Formblatt 227 (Zuschlagskriterien). Ein Bieter kann bei diesem Kriterium eine Gesamtpunktzahl von max. 20 Punkten erreichen.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber bzw. Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen aus § 160 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Vergabevorschriften hingewiesen. § 160 GWB lautet dabei wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Absatz 1 GWB über den beabsichtigten Zuschlag informieren. Der Zuschlag darf sodann erst 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber / Bieter kommt es nicht an (§ 134 Absatz 2 Satz 3 GWB).“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltKreisverwaltung Germersheim
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltKreisverwaltung Germersheim
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltKreisverwaltung Germersheim
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge4 702 700,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEngler Transfer GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsJ26-F24-009-L1-A5
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots825 100,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsJ26-F24-009-L1
Datum des Vertragsabschlusses16/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge5
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen5
Zahl sauberer Fahrzeuge2
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEngler Transfer GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsJ26-F24-009-L2-A3
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Wert des Angebots2 641 800,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsJ26-F24-009-L2
Datum des Vertragsabschlusses16/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen17
Zahl sauberer Fahrzeuge7
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEngler Transfer GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsJ26-F24-009-L3-A3
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots1 322 306,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsJ26-F24-009-L3
Datum des Vertragsabschlusses16/06/2026
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
FahrzeugkategorieM1
Zahl aller Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich CVD fallen5
Zahl sauberer Fahrzeuge2
Zahl emissionsfreier Nutzfahrzeuge0
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEs sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge0
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungKreisverwaltung Germersheim
RegistrierungsnummerBerichtseinheit-ID 00002630
AbteilungZentralbereich 14 - Zentrale Dienste
PostanschriftLuitpoldplatz 1
StadtGermersheim
Postleitzahl76726
Land, Gliederung (NUTS)Germersheim (DEB3E)
LandDeutschland
KontaktpersonZentrale Vergabestelle
E-Mailvergabe@kreis-germersheim.de
Telefon07274 53217
Internetadressehttps://www.kreis-germersheim.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungMinisterium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
RegistrierungsnummerUSt-ID DE355604198
AbteilungVergabekammer
PostanschriftStiftsstraße 9
StadtMainz
Postleitzahl55116
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer
E-Mailvergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon06131 162234
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungEngler Transfer GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerUSt-ID DE209043178
StadtBonn
Postleitzahl53177
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailinfo@etbn.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001, LOT-0002, LOT-0003
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung9062f5b2-c5a0-4da3-b317-b1849993285a  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung17/06/2026 16:02:06 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung424225-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe117/2026
Datum der Veröffentlichung19/06/2026