424330-2021 - ErgebnisDeutschland-Karlsruhe: Software-Entwicklung
OJ S 161/2021 20/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: OFD Karlsruhe-LZfD
Postanschrift: Moltkestraße 80
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle LZfD
E-Mail: birgit.koehler@ofdka.bwl.de
Telefon: +49 721/7215-2853
Fax: +49 721/7215-2155
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Unterstützungsleistungen in der Softwareentwicklung GDA
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-005
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72262000 Software-Entwicklung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Unterstützungsleistungen in der Softwareentwicklung für das zentrale Ablageverfahren GDA (Gesamtdokumenten- und -datenablage) im Vorhaben KONSENS
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 460 800,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: OFD Karlsruhe - LZfD 76133 Karlsruhe, OFD Karlsruhe - LZfD Dienstort Stuttgart 70176 Stuttgart
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Steuerverwaltung der 16 Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen der bundeseinheitlichen Softwareentwicklung für die Finanzämter (Vorhaben KONSENS) die Beschaffung, arbeitsteilige Entwicklung und Pflege sowie den Einsatz einheitlicher Software zur Verbesserung des Steuervollzuges vereinbart. Sämtliche Besteuerungsverfahren sowie das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren sind davon betroffen. Mit dem auf Dauer angelegten Vorhaben KONSENS (Koordination neuer Software Entwicklung der Steuerverwaltung) wird die mit dem von der Steuerverwaltung der Länder genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt. Das Verfahren Gesamtdokumenten- und -datenablage (nachfolgend "GDA") ist das zentrale Ablageverfahren im Vorhaben KONSENS. Die Entwicklung und Weiterentwicklung des Verfahrens GDA wurde und wird durch das Land Baden-Württemberg innerhalb der Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) betrieben.
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) benötigt für die Weiterentwicklung und Pflege der GDA die Unterstützung durch eine externe Beratungskraft in Form von Programmier- und Entwicklungsleistungen.
Einzelheiten sind den Dokumenten "B1_Teil 2_Leistungsbeschreibung_GDA_2021-005" und "C2_Kriterienkatalog_GDA_2021-005" zu entnehmen.
Die Abnahmenge für die Mindestvertragslaufzeit beträgt 40 Personentage. Das geschätzte Abnahmevolumen liegt bei 640 Personentagen, die Höchstabnahmemenge beträgt 680 Personentage.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kriterium / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 100.00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 121-320087
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 21-0560
Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe Hays AG
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
16/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Hays AG
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1-3
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 460 800,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werdenWert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden sollAnteil: 100 %

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY6YYH0
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - LZfD
Postanschrift: Moltkestraße 80
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: Birgit.Koehler@ofdka.bwl.de
Telefon: +49 721/7215-2851
Fax: +49 721/7215-2155
Internet-Adresse: https://ofd-karlsruhe.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Die+Oberfinanzdirektion/Datenverarbeitung+_LZfD_
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/08/2021