Beschreibung der Beschaffung
Die Steuerverwaltung der 16 Bundesländer sowie die Bundesrepublik Deutschland haben im Rahmen der bundeseinheitlichen Softwareentwicklung für die Finanzämter (Vorhaben KONSENS) die Beschaffung, arbeitsteilige Entwicklung und Pflege sowie den Einsatz einheitlicher Software zur Verbesserung des Steuervollzuges vereinbart. Sämtliche Besteuerungsverfahren sowie das Steuerstraf- und Bußgeldverfahren sind davon betroffen. Mit dem auf Dauer angelegten Vorhaben KONSENS (Koordination neuer Software Entwicklung der Steuerverwaltung) wird die mit dem von der Steuerverwaltung der Länder genutzte Informationstechnologie vereinheitlicht und zukunftsträchtig modernisiert, gepflegt und anforderungsgetrieben weiterentwickelt. Das Verfahren Gesamtdokumenten- und -datenablage (nachfolgend "GDA") ist das zentrale Ablageverfahren im Vorhaben KONSENS. Die Entwicklung und Weiterentwicklung des Verfahrens GDA wurde und wird durch das Land Baden-Württemberg innerhalb der Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) betrieben.
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD) benötigt für die Weiterentwicklung und Pflege der GDA die Unterstützung durch eine externe Beratungskraft in Form von Programmier- und Entwicklungsleistungen.
Einzelheiten sind den Dokumenten "B1_Teil 2_Leistungsbeschreibung_GDA_2021-005" und "C2_Kriterienkatalog_GDA_2021-005" zu entnehmen.
Die Abnahmenge für die Mindestvertragslaufzeit beträgt 40 Personentage. Das geschätzte Abnahmevolumen liegt bei 640 Personentagen, die Höchstabnahmemenge beträgt 680 Personentage.