424335-2021 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
OJ S 161/2021 20/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Charité Universitätsmedizin Berlin
Postanschrift: Charitéplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vol@charite.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Textilvollversorgung
Referenznummer der Bekanntmachung: AL 8/21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Textilvollversorgung
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Campus Benjamin Franklin (CBF)
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Textilvollversorgung mit Berufs-, Patientenbekleidung und Flachwäsche für den Standort Campus Benjamin Franklin (CBF) inkl. des Standorts Aßmannshauser Straße.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Nachhaltigkeit / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Konzept zum Textilcontrolling / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Niedrigster Gesamtpreis je Los / Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1. Automatisierte Personalbekleidungsausgabe und Poolbekleidung. Die Charité behält sich vor, künftig im Rahmen des Versorgungsauftrages mit der/die Auf-tragnehmer/in die trägerbezogene Kleidung ganz oder Teile der Kleidung in Poolbekleidung umzuwandeln und an sinnvollen Stellen Bekleidungsautomaten bzw. automatisierte Wäscheausgabestellen für eine eineindeutige Ausgabe der Textilien an die Träger/innen zu installieren. Der/die Auftragnehmer/in verpflichtet sich in diesem Falle, an der Umsetzung aktiv mitzuarbeiten und ggf. das Management dieser Automaten zu übernehmen. Dadurch bedingte Preisänderungen sind zulässig. Am Campus Charité Mitte betreibt die Charité einen Bekleidungsautomaten für einen Teil der Berufsbekleidung.
2. Umstellung der Textilien. Die Charité behält sich vor, die Textilien während der Vertragslaufzeit ggf. zu ändern. Änderungen können die Gewebeart, den Schnitt oder die Farbe betreffen. Dadurch bedingte Preisänderungen sind zulässig.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Campus Charité Mitte (CCM)
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Textilvollversorgung mit Berufs-, Patientenbekleidung und Flachwäsche für den Standort Campus Charité Mitte (CCM) inkl. des Standorts Campus Charité Buch
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Nachhaltigkeit / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Konzept zum Textilcontrolling / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Niedrigster Gesamtpreis je Los / Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1. Automatisierte Personalbekleidungsausgabe und Poolbekleidung. Die Charité behält sich vor, künftig im Rahmen des Versorgungsauftrages mit der/die Auf-tragnehmer/in die trägerbezogene Kleidung ganz oder Teile der Kleidung in Poolbekleidung umzuwandeln und an sinnvollen Stellen Bekleidungsautomaten bzw. automatisierte Wäscheausgabestellen für eine eineindeutige Ausgabe der Textilien an die Träger/innen zu installieren. Der/die Auftragnehmer/in verpflichtet sich in diesem Falle, an der Umsetzung aktiv mitzuarbeiten und ggf. das Management dieser Automaten zu übernehmen. Dadurch bedingte Preisänderungen sind zulässig. Am Campus Charité Mitte betreibt die Charité einen Bekleidungsautomaten für einen Teil der Berufsbekleidung.
2. Umstellung der Textilien. Die Charité behält sich vor, die Textilien während der Vertragslaufzeit ggf. zu ändern. Änderungen können die Gewebeart, den Schnitt oder die Farbe betreffen. Dadurch bedingte Preisänderungen sind zulässig.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Campus Virchow-Klinikum (CVK)
Los-Nr.: 3
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Berlin
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Textilvollversorgung mit Berufs-, Patientenbekleidung und Flachwäsche für den Standort Campus Virchow-Klinikum (CVK)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Nachhaltigkeit / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Konzept zum Textilcontrolling / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Niedrigster Gesamtpreis je Los / Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1. Automatisierte Personalbekleidungsausgabe und Poolbekleidung. Die Charité behält sich vor, künftig im Rahmen des Versorgungsauftrages mit der/die Auf-tragnehmer/in die trägerbezogene Kleidung ganz oder Teile der Kleidung in Poolbekleidung umzuwandeln und an sinnvollen Stellen Bekleidungsautomaten bzw. automatisierte Wäscheausgabestellen für eine eineindeutige Ausgabe der Textilien an die Träger/innen zu installieren. Der/die Auftragnehmer/in verpflichtet sich in diesem Falle, an der Umsetzung aktiv mitzuarbeiten und ggf. das Management dieser Automaten zu übernehmen. Dadurch bedingte Preisänderungen sind zulässig. Am Campus Charité Mitte betreibt die Charité einen Bekleidungsautomaten für einen Teil der Berufsbekleidung.
2. Umstellung der Textilien. Die Charité behält sich vor, die Textilien während der Vertragslaufzeit ggf. zu ändern. Änderungen können die Gewebeart, den Schnitt oder die Farbe betreffen. Dadurch bedingte Preisänderungen sind zulässig.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 017-039183
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: AL 8/21
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Campus Charité Mitte (CCM)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
16/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Sitex-Textile Dienstleistungen Simeonsbetriebe GmbH
Postanschrift: Simeonsplatz 6
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32427
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.sitex.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: post@senweb.berlin.de
Telefon: +49 30-9013/8316
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: post@senweb.berlin.de
Telefon: +49 30-9013/8316
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/08/2021