424887-2023 - ErgebnisDeutschland-München: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 134/2023 14/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: München Klinik gGmbH
Postanschrift: Thalkirchner Straße 48
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
E-Mail: Michael.Klueglich@muenchen-klinik.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Adresse des Beschafferprofils: www.muenchen-klinik.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gGmbH
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Mobile Device Management
Referenznummer der Bekanntmachung: 2246/22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die München Klinik gGmbH beabsichtigt den Abschluss eines Auftrags über ein Mobile Device Management zu vergeben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: München Klinik gGmbH Thalkirchner Straße 48 80337 München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die München Klinik gGmbH ist ein Verbund der vier Akutkliniken Bogenhausen, Harlaching, Neuperlach und Schwabing sowie der dermatologischen Fachklinik in der Thalkirchner Straße.
Zu dem größten Anbieter von Gesundheitsleitungen im süddeutschen Raum gehören außerdem ein medizinisches Dienstleitungszentrum, sowie eine eigene Akademie.
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Die MüK möchte ihre jetzigen und zukünftigen Endgeräte über ein zentrales Enterprise Mobility Management administrieren. Hierzu zählen: Mobile Device Management (MDM), Mobile Application Management (MAM), Mobile Content Management (MCM) sowie Mobile Identity and Access Management (MIAM). Das Management soll alle Hardware- und Software Bestandteile mobiler Endgeräte als auch Einstellungen bzw. Richtlinien verwalten und administrieren. Die Umsetzung unternehmensspezifischer als auch gesetzlicher Compliance Vorgaben müssen durch das Mobility Management erstellt, verwaltet, überwacht und ausgerollt werden können. (Insbesondere der Vorgaben von BSI / EU-DSGVO). Das anzubietende System muss mandantenfähig sein.
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Um die zeitnahe und wirtschaftliche Deckung des Bedarfs zum Management dieser mobilen Endgeräte sicherzustellen, soll ein Rahmenvertrag über 48 Monate geschlossen werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Lieferungen und Leistungen entsprechend den Vorgaben dieses Lastenhefts zu erbringen.
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Ob und in welchem Umfang diese Projekte umgesetzt werden, ist derzeit noch nicht abschließend absehbar, deshalb sind noch keine absoluten Stückzahlen definierbar.
Die Leistungsbeschreibung beschreibt in Pkt. 3 die Anforderungen an das Mobile Device Management.
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Wir erwarten eine detaillierte Darstellung der angebotenen Lösung sowie der zu erwartenden Kosten (Aufteilung in Beschaffung und Wartungskosten). Darüber hinaus ist eine detaillierte Darstellung entsprechender Lizenzmodelle anzuzeigen.
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Der zwischen dem Bieter und der MüK zu schließende Kaufvertrag wird auf Basis der EVB-IT Verträge geschlossen. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter ausdrücklich damit einverstanden, im Auftragsfall einen EVB-IT Kauf- und EVB-IT Instandhaltungsvertrag abzuschließen.
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Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Funktionalität (Grad der Erfüllung Lastenheft) / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des finalen Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG , § 21 SchwarzArbG und nach der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) vorliegen (s. Anlage 2 Eigenerklärungen Eignung).
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein Bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2F2.1) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2F2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 8. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 116-324699
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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C. Finanzierung
Das Beschaffungsvorhaben wird durch Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds finanziert. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er auf Basis der ihm derzeit vorliegenden Informationen davon ausgeht, dass die Finanzierung des Beschaffungsvorhabens gesichert ist. Zugleich hat der Auftraggeber noch keinen Fördermittelbescheid erhalten. Für den aus Sicht des öffentlichen Auftraggebers äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass eine Förderung nicht erfolgt, behält der öffentliche Auftraggeber sich vor, das Vergabeverfahren unter Darstellung der genauen Gründe aufzuheben. Aufgrund der derzeit mit Rechtsunsicherheiten einhergehenden Rechtslage in Bezug auf das grundsätzlich bestehende Verbot eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns, kann es im Einzelfall geboten sein, den Zuschlag erst nach Erhalt des Fördermittelbescheids zu erteilen. Der öffentliche Auftraggeber hat den zeitlichen Ablauf des gegenständlichen Vergabeverfahrens so konzipiert, dass der öffentliche Auftraggeber davon ausgeht, dass er den Fördermittelbescheid vor Abschluss des Vergabeverfahrens erhalten wird. Es kann allerdings nicht in Gänze ausgeschlossen werden, dass der Zuschlag zu einem späteren Zeitpunkt zu erteilen ist. In diesem Fall würde der öffentliche Auftraggeber die betreffenden Bieter - sofern dies verhältnismäßig ist - um Verlängerung der Bindefrist bitten und die Zuschlagserteilung auf einen späteren Zeitpunkt verlegen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL56QJM
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
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3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/07/2023