Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
Über die Präqualifikation wird im Rahmen des in den Antragsunterlagen näher beschriebenen Präqualifikationsverfahrens unter Berücksichtigung der im Antrag enthaltenen Angaben, Erklärungen und Unterlagen entschieden. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für eine Präqualifikation die Einreichung der geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung bezüglich der Auftragsart des Qualifizierungssystems zu dem eine Antragstellung erfolgt.
1. Rechtliche und persönliche Lage des Antragstellers;
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
1a) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
1b) Soweit eine Verpflichtung zur Eintragung in einem Handels- oder Berufsregister besteht, Nachweis der Eintragung mittels Kopie des Handelsregisterauszugs sowie der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
1c) Soweit eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren (z. B. Soka-Bau) besteht, Nachweis der ordnungsgemäßen Bezahlung der Sozialkassenbeiträge mittels Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse;
1d) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mittels Kopie der Versicherungsurkunde.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
2a) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (je Auftragsart die Gegenstand der Antragstellung ist), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
3a) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Die Referenzangaben beziehen sich insbesondere auf folgende Aspekte: Art und Umfang der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen sowie Auftragssumme und Ausführungszeitraum der im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen.
Für einzelne Referenzen des Kriteriums Referenzen gelten folgende Anforderungen: Eine Referenz wird im Zuge der Prüfung eines Antrages nur berücksichtigt, wenn deren Beschreibung mittels Verwendung der in den Antragsunterlagen enthaltenen Vorlage erfolgt ist; wenn die Referenz mit der zu vergebenden Leistung grundsätzlich vergleichbar ist und wenn die Referenz zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags bereits fertiggestellt ist (=abgenommen) ist.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) mittels folgender Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
3b) Kriterium Personelle Ausstattung: Die nachfolgenden aufgestellten Forderungen zum Kriterium Personelle Ausstattung bezogen auf die letzten 3 Kalenderjahre stellen keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar.
Erklärung über die Gesamtzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal;