426446-2023 - ErgebnisDeutschland-Karlsruhe: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 134/2023 14/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Karlsruhe, Hauptamt
Postanschrift: Karl-Friedrich-str. 14-18
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: zentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de
Telefon: +49 721/133-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung eines Monitoringtools für den Klimaschutz sowie Softwarepflegeleistungen für 3 Jahre
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadt Karlsruhe verfolgt das Ziel bis 2040 sowohl in der Verwaltung als auch im gesamtstädtischen Bereich Klimaneutralität zu erreichen. Seit 2007 liegt eine jährliche Treibhausgasbilanzierung der gesamten Stadt nach Sektoren und Energieträgern mit dem Bilanzierungstool BICO2-BW als Top-down Bilanzierung vor. Die Umsetzung und der Erflog von einzelnen Maßnahmen kann durch diese Bilanzierung nicht abgebildet werden. Es soll zukünftig ein Bottom-up Ansatz verfolgt werden, bei dem ausgehend von den einzelnen Maßnahmen und Maßnahmenbündeln, eine erfolgte Umsetzung der einzelnen Maßnahmen bewertet werden kann.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Karlsruhe
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gemäß des Klimaschutzkonzeptes 2030 der Stadt Karlsruhe besteht das Monitoring der Klimaschutzmaßnahmen aus den drei Elementen. Prozessverstetigung, Controlling und Berichterstattung. Zum Controlling steht folgende Passage im Klimaschutzkonzept.
„Mit dem Controlling soll eine kontinuierliche Maßnahmenverfolgung und -bewertung stattfinden. Hierfür sind geeignete Indikatoren zu entwickeln, die dann – möglichst ohne großen Erhebungsaufwand - jährlich abgerufen werden können. Eine Energie- und CO2-Bilanz wird wie bisher alle zwei Jahre erarbeitet werden. Es wird zu prüfen sein, ob es für das Controlling geeignete EDV-gestützte Lösungen gibt, die eine Entlastung für die betroffenen Sektoren bringen könnten.“ Inzwischen sind verschiedene Softwarelösungen für den kommunalen Klimaschutz verfügbar, mit denen sowohl eine Energie- und Treibhausgasbilanz erstellt werden kann, als auch zum Controlling der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen und der Fortschrittsberichterstattung genutzt werden können. Zur öffentlichen Kommunikation der Fortschritte im Klimaschutz ist es nützlich, den Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen auf einer Webseite transparent präsentieren zu können. Die Visualisierung des Klimaschutzkonzeptes und des Maßnahmenkataloges ist somit eine Voraussetzung für die ausgeschriebene Softwarelösung. Die Dateneingabe soll Browsergestützt und kollaborativ möglich sein, um die entsprechenden Stellen und Ämter in der Stadtverwaltung in die Dateneingabe einbeziehen zu können.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskriterien / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Gesamtwert der Beschaffung, keine Bekanntgabe des Auftragswertes aus dem Vertraulichkeitsgrundsatz der Angebote

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 015-038682
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
ferung eines Monitoringtools für den Klimaschutz sowie Softwarepflegeleistungen für 3 Jahre
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/07/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ClimateView AB
Postanschrift: Vasagatan 28
Ort: Stockholm
NUTS-Code: SE11 Stockholm
Postleitzahl: 11120
Land: Schweden
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden- Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
11/07/2023