42662-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Neugestaltung Ritterstraße Esslingen - Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1,3,5-8 gemäß §§ 38 ff. HOAI
OJ S 14/2025 21/01/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Esslingen am Neckar
E-Mailyvonne.bast-schoening@esslingen.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelNeugestaltung Ritterstraße Esslingen - Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1,3,5-8 gemäß §§ 38 ff. HOAI
BeschreibungDie Stadt Esslingen am Neckar plant eine Neugestaltung der Ritterstraße, die ein zentraler Eingang zur historischen Altstadt darstellt. Aufgrund ihrer besonderen städtebaulichen Voraussetzungen soll die Ritterstraße als Fußgängerpromenade mit einer hohen Aufenthaltsqualität weiterentwickelt werden. Für die mittelfristige Entwicklung der Ritterstraße wurden bereits Vorentwurfsstudien erarbeitet, die im Rahmen von Beteiligungsverfahren mit Bürger:innen und der Verwaltung im Jahr 2021 abgestimmt und weiterentwickelt wurden. In der Esslinger Altstadt dient die Ritterstraße als zentraler Bereich und ist ein wichtiges Bindeglied zwischen östlicher und westlicher Altstadt. Daher will die Stadt diese als sozialen, öffentlichen und vielfältig nutzbaren Raum stärken. Mit den geplanten Maßnahmen soll eine lebendige, verkehrsberuhigte und zentrale Zone in der Innenstadt geschaffen werden. Breite Bereiche für Fußgänger:innen sollen barrierefreies Flanieren und eine Außengastronomie entlang der Ritterstraße ermöglichen. Dazu gehört auch die Anbindung an die Maille mit einem attraktiven neuen Eingangsplatz am Rossneckar und die Gestaltung des Übergangs zur bereits neugestalteten Vorfläche zwischen Technischem Rathaus und Tiefgarage „Küferstraße/ Altstadt“ an der Kiesstraße. Im Rahmen der Umgestaltung wird auch eine weitere barrierefreie öffentliche Toilette im Bereich der Maille am Café Uferlos geplant. Die Ritterstraße weist durch die raumbildende Architektur eine hohe Qualität auf und stellt im Innenstadtbereich von Esslingen eine Besonderheit dar. Die Innenstadt wird auf der östlichen Seite der Neckarkanäle stark durch Gebäude des Mittelalters und auf der südwestlichen Seite der Kanäle zusätzlich durch Gebäude aus der Jahrhundertwende geprägt. Die Gebäude des Barocks entlang der Ritterstraße sind mit der ausgesprochen starken städtebaulichen Wirkung für Esslingen eine Besonderheit. Zudem weist die Ritterstraße eine Abfolge von interessanten kleinen Platzsituationen auf. Diese beginnt im Süden mit dem Platz am Rossneckar auf der linken Seite, verbunden mit einem Steg über den Rossneckar auf die Maille. Gefolgt von einer Aufweitung auf der rechten Seite, die zur Küferstraße und zur Strohstraße führt. Auf der linken Seite öffnet sich etwas weiter Richtung Rathausplatz der Innenhof des Amtsgerichtes. Diese Abfolge von Plätzen findet ihren Höhepunkt im Fischbrunnenplatz, wo weitere Straßen der Altstadt und die Innere Brücke anschließen. Leistungen für die Technische Ausrüstung ( Planung für elektrische Anlagen )nach HOAI sind in einem separaten Vergabeverfahren zu beauftragen (LP 1-3, 5-8). Für die 2. Stufe des Vergabeverfahrens (Angebots- und Konzeptphase) wird den Bietenden ein Lastenheft mit einer vertieften Beschreibung der Planungsaufgabe zur Verfügung gestellt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Januar 2025. - Baubeginn BA 1: Toilette für Alle im Maille-Park und voraussichtlich Innenhof Amtsgericht  Beginn ab 3. Quartal 2025, Umsetzung bis Nov. 2026. - 2027 STADTJUBILÄUM - ohne Bautätigkeiten. - Baubeginn BA 2 ab 2028: Stadteingang – Platz am Rossneckar, Küferstraße, Ritterstraße, Fischbrunnenplatz (Die Reihenfolge der Bauabschnitte wird noch festgelegt). Der Umgriff der Freianlagenplanung umfasst ca. 8.700 m². Die Gesamtkosten des Projektes (KG 500) werden auf 2,32 Mio. € Netto geschätzt ( Die angegebenen Kosten beziehen sich auf die Planung der Kernfläche von 5.000m² - die Flächendifferenz von 3.700m² für Angleichungsflächen sind in den vor genannten Kosten nicht enthalten ) Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1+3, 5 bis 8 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+3 gemäß § 38 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-8 werden in der 2. Stufe abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht
Kennung des Verfahrensdea95b2a-7f64-4aad-b4ae-5af43dc207fb
Interne KennungFAP
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRitterstraße 17  
StadtEsslingen am Neckar
Postleitzahl73728
Land, Gliederung (NUTS)Esslingen (DE113)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftNicht veröffentlicht
BegründungscodeSonstiges öffentliches Interesse
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelNeugestaltung Ritterstraße Esslingen - Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1,3,5-8 gemäß §§ 38 ff. HOAI
BeschreibungDie Stadt Esslingen am Neckar plant eine Neugestaltung der Ritterstraße, die ein zentraler Eingang zur historischen Altstadt darstellt. Aufgrund ihrer besonderen städtebaulichen Voraussetzungen soll die Ritterstraße als Fußgängerpromenade mit einer hohen Aufenthaltsqualität weiterentwickelt werden. Für die mittelfristige Entwicklung der Ritterstraße wurden bereits Vorentwurfsstudien erarbeitet, die im Rahmen von Beteiligungsverfahren mit Bürger:innen und der Verwaltung im Jahr 2021 abgestimmt und weiterentwickelt wurden. In der Esslinger Altstadt dient die Ritterstraße als zentraler Bereich und ist ein wichtiges Bindeglied zwischen östlicher und westlicher Altstadt. Daher will die Stadt diese als sozialen, öffentlichen und vielfältig nutzbaren Raum stärken. Mit den geplanten Maßnahmen soll eine lebendige, verkehrsberuhigte und zentrale Zone in der Innenstadt geschaffen werden. Breite Bereiche für Fußgänger:innen sollen barrierefreies Flanieren und eine Außengastronomie entlang der Ritterstraße ermöglichen. Dazu gehört auch die Anbindung an die Maille mit einem attraktiven neuen Eingangsplatz am Rossneckar und die Gestaltung des Übergangs zur bereits neugestalteten Vorfläche zwischen Technischem Rathaus und Tiefgarage „Küferstraße/ Altstadt“ an der Kiesstraße. Im Rahmen der Umgestaltung wird auch eine weitere barrierefreie öffentliche Toilette im Bereich der Maille am Café Uferlos geplant. Die Ritterstraße weist durch die raumbildende Architektur eine hohe Qualität auf und stellt im Innenstadtbereich von Esslingen eine Besonderheit dar. Die Innenstadt wird auf der östlichen Seite der Neckarkanäle stark durch Gebäude des Mittelalters und auf der südwestlichen Seite der Kanäle zusätzlich durch Gebäude aus der Jahrhundertwende geprägt. Die Gebäude des Barocks entlang der Ritterstraße sind mit der ausgesprochen starken städtebaulichen Wirkung für Esslingen eine Besonderheit. Zudem weist die Ritterstraße eine Abfolge von interessanten kleinen Platzsituationen auf. Diese beginnt im Süden mit dem Platz am Rossneckar auf der linken Seite, verbunden mit einem Steg über den Rossneckar auf die Maille. Gefolgt von einer Aufweitung auf der rechten Seite, die zur Küferstraße und zur Strohstraße führt. Auf der linken Seite öffnet sich etwas weiter Richtung Rathausplatz der Innenhof des Amtsgerichtes. Diese Abfolge von Plätzen findet ihren Höhepunkt im Fischbrunnenplatz, wo weitere Straßen der Altstadt und die Innere Brücke anschließen. Leistungen für die Technische Ausrüstung ( Planung für elektrische Anlagen )nach HOAI sind in einem separaten Vergabeverfahren zu beauftragen (LP 1-3, 5-8). Für die 2. Stufe des Vergabeverfahrens (Angebots- und Konzeptphase) wird den Bietenden ein Lastenheft mit einer vertieften Beschreibung der Planungsaufgabe zur Verfügung gestellt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Januar 2025. - Baubeginn BA 1: Toilette für Alle im Maille-Park und voraussichtlich Innenhof Amtsgericht  Beginn ab 3. Quartal 2025, Umsetzung bis Nov. 2026. - 2027 STADTJUBILÄUM - ohne Bautätigkeiten. - Baubeginn BA 2 ab 2028: Stadteingang – Platz am Rossneckar, Küferstraße, Ritterstraße, Fischbrunnenplatz (Die Reihenfolge der Bauabschnitte wird noch festgelegt). Der Umgriff der Freianlagenplanung umfasst ca. 8.700 m². Die Gesamtkosten des Projektes (KG 500) werden auf 2,32 Mio. € Netto geschätzt ( Die angegebenen Kosten beziehen sich auf die Planung der Kernfläche von 5.000m² - die Flächendifferenz von 3.700m² für Angleichungsflächen sind in den vor genannten Kosten nicht enthalten ) Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Objektplanung Freianlagen, Leistungsphasen 1+3, 5 bis 8 gemäß §§ 38 ff. HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+3 gemäß § 38 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 5-8 werden in der 2. Stufe abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht
Interne KennungFAP
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftRitterstraße 17  
StadtEsslingen am Neckar
Postleitzahl73728
Land, Gliederung (NUTS)Esslingen (DE113)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2025
Enddatum der Laufzeit30/10/2030
5.1.4.
Verlängerung
Weitere Informationen zur Verlängerung— Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen1+3 gemäß § 39 HOAI — Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5-8 gemäß § 39 HOA Besondere Leistungen siehe Honorarformblatt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Zusätzliche InformationenDer Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen. Die benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert. Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungPersonelle Besetzung - Gewichtung 30%
BeschreibungPersonelle Besetzung
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungFachtechnische Lösungsansätze - Gewichtung 20%
BeschreibungFachtechnische Lösungsansätze
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungStrukturelle Herangehensweise an das Projekt / Projektanalyse - Gewichtung 15%
BeschreibungStrukturelle Herangehensweise an das Projekt
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGesamteindruck Konzept - Gewichtung 5%
BeschreibungGesamteindruck Konzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungHonorarangebot - Gewichtung 30%
BeschreibungHonorarangebot
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl0
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: — Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). — Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: — Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). — Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadt Esslingen am Neckar
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge0,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungGDLA gornik denkel landschaftsarchitektur
Angebot
Kennung des AngebotsFAP
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsFAP
Datum der Auswahl des Gewinners12/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses23/12/2024
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadt Esslingen am Neckar
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Esslingen am Neckar
RegistrierungsnummerDE 145340173​
PostanschriftRitterstraße 17
StadtEsslingen am Neckar
Postleitzahl73728
Land, Gliederung (NUTS)Esslingen (DE113)
LandDeutschland
E-Mailyvonne.bast-schoening@esslingen.de
Telefon0711 35120
Internetadressehttps://www.esslingen.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer000
PostanschriftDurlacher Allee 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76131
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-MailVergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon+49 7219268730
Fax+49 7219263985
Internetadressehttps://rp.baden-wuerttemberg.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungGDLA gornik denkel landschaftsarchitektur
Größe des WirtschaftsteilnehmersKleines Unternehmen
RegistrierungsnummerDE313051794
PostanschriftHandschuhsheimer Landstraße 2b
StadtHeidelberg
Postleitzahl69120
Land, Gliederung (NUTS)Heidelberg, Stadtkreis (DE125)
LandDeutschland
E-Mailinfo@gdla.de
Telefon+496221 4162760
Internetadressehttps://gdla.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungb0016e81-1e1f-40e9-87d3-6f1238a0c601  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung20/01/2025 13:10:04 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung42662-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe14/2025
Datum der Veröffentlichung21/01/2025