Es wurde ein Verhandlungsverfahren ohne TNW gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV durchgeführt.
Ein Verhandlungsverfahren gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV ist dann zulässig, wenn eine Leistung wegen Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, nur von einem Unternehmen erbracht werden kann. Die Ersatzteile sowie das Zubehör für die Geräte EKG Corpuls C3 werden in NRW in dem PLZ-Gebiet von der Stadt Dortmund ausschließlich durch die Firma Hans Peter Esser GmbH vertrieben.