Beschreibung der Beschaffung
Im Jahr 2017 beschlossen sämtliche Bundesländer im e-Justice-Rat, für alle 16 Bundesländer ein gemeinsames Fachverfahren (gefa) für die gesamte Justiz zu entwickeln, wobei auch länderspezifische Details berücksichtigt werden müssen.
Für die weitere Softwareentwicklung soll ein Rahmenvertrag mit einem leistungsfähigen und erfahrenen Dienstleister geschlossen werden, der die bereits erstellte Software übernimmt, in eine geeignete Softwarearchitektur integriert und die weitere Software agil entwickelt.
Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer mit weiteren externen Dienstleistern eng zusammenarbeitet, insbesondere mit den externen Dienstleistern „Anforderungserhebung und Konzeption“ (Phase 1) sowie „Test und Abnahme“ (Phase 3).
Der Abruf von Leistungen erfolgt in Form von Leistungsabrufen, bei denen die jeweiligen Leistungen und Aufgaben sowie die zu erwarteten Ergebnisse und Liefertermine durch den Auftraggeber jeweils konkretisiert werden.