Beschreibung der Beschaffung
Die Rahmenvereinbarung wird für zunächst drei Jahre abgeschlossen. Eine einmalige Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 Monate durch das BMWi ist möglich. Die Ausübung der Verlängerungsoption muss durch das BMWi mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden. Der Vertragspartner kann auf die dreimonatige Vorfrist verzichten.
Für die maximal vierjährige Laufzeit wird das Gesamtvolumen, das heißt das Volumen für die gesamte Vertragslaufzeit (Grundlaufzeit und optionaler Verlängerungszeitraum), der nach der Rahmenvereinbarung erfolgenden Leistungsabrufe auf 60 Mio. Euro und da-her auf einen Mittelwert von 15 Mio. Euro pro Jahr geschätzt (Auftragswertschätzung nach § 21 Absatz 1 Vergabeverordnung (VgV)).
Hierbei handelt es sich um einen Schätzwert auf Basis der Erfahrungen mit der 2016 vergebenen und am 30.09.2020 ausgelaufenen „Rahmenvereinbarung über die Kon-zeption, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen“. Zugrunde gelegt wurde dabei die folgende durchschnittliche Anzahl an Veranstaltungen pro Jahr:
- 10 öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen pro Jahr (z.B. 80 Jahre Soziale Marktwirtschaft o.ä.).
- Jährliche Teilnahme des BMWi an Veranstaltungen der Bundesregierung zum "Tag der Offenen Tür" und zum "Tag der Deutschen Einheit".
- 50 Fachveranstaltungen pro Jahr mit bis zu 300 Teilnehmenden (bei physischer Präsenz) im Konferenzzentrum des BMWi (oder extern während der Sanierungs-arbeiten ab voraussichtlich Oktober 2021).
- 1 Veranstaltung im Rahmen der G7-Präsidentschaft 2022 mit ca. 60 Teilnehmen-den
- 5 Veranstaltungen/Jahr im Rahmen von Regierungskonsultationen mit ca. 30 Teilnehmenden.
- 10 Veranstaltungen/Jahr für die 35 existierenden Gemischten Wirtschaftsgremien und Kooperationsräte im BMWi (Teilnehmerzahl in der Regel nicht mehr als 50)
In diese Schätzwerte sind die jüngsten pandemiebedingten Entwicklungen in der Veran-staltungsplanung des BMWi eingeflossen. Aufgrund der unklaren Dauer dieser Situation und der noch nicht absehbaren dauerhaften Auswirkungen auf die Veranstaltungsplanung des BMWi sind die maßgeblichen Faktoren des Schätzwerts (Anzahl künftig durchzuführender Veranstaltungen und ihr Format) dennoch mit erheblicher Ungewissheit behaftet.
Der Wert der tatsächlich abgerufenen Leistungen kann die Auftragswertschätzung unter- oder überschreiten. Durch den Abschluss der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung wird daher kein Anspruch des Rahmenvertragspartners auf ein bestimmtes Mindestauftragsvolumen oder die Erteilung einer bestimmten Mindestanzahl von Einzelaufträgen begründet. Ebenso können Leistungsabrufe bei einem Überschreiten der Auftragswertschätzung nicht abgelehnt werden.
Im Rahmen der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann die Konzeptionierung von Veranstaltungen, die Umsetzung von Veranstaltungskonzepten und die Nutzung eines Teilnehmermanagements für einzelne Veranstaltungen. Für die Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.