Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 a) und Nr. 3 GWB erfüllt sind. Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrags. Ein Wechsel des Auftragsnehmers kann aus wirtschftlichen Gründen nicht erfolgen. Zudem ist diese Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden, welche wir als öffentlicher Auftraggeber im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnten. Diese Änderung ändert den Gesamtcharakter des Auftrags nicht.
Wirtschaftliche Gründe:
Ein Einarbeiten und Koordinieren neuer externer Büros wäre mit Mehraufwand und Mehrkos-ten verbunden. Die Neuausschreibung und Einarbeitung würde den Terminplan der Gesamt-maßnahme nochmals um mind. 6-10 Wochen verzögern und so zu weiteren Folgekosten führen. Weiterhin ist es nach Erfahrung des AG unwahrscheinlich, dass zum derzeitigen Zeitpunkt (Hochkonjunktur) ein Angebot für diese verhältnismäßig kleinteilige Leistung eingehen und das neue Büro unverzüglich beginnen würde. Folglich wären die Kosten für ein mögliches externes Angebot, das auch Kosten der Einarbeitung einpreisen würde, plus die Kosten der Neuausschreibung und Koordinierung plus die Kosten aus der Bauzeitverzögerung mit Sicher-heit deutlich höher als das vorliegende Angebot, das auf einem moderaten Stundensatz beruht.
Unvorhersehbares Ereignis:
Die elektrotechnische Versorgung des THF ist stark sanierungsbedürftig. Die vorhandene Netzstruktur und die Trafostationen sind für die geplante Umnutzung des Flughafens nicht geeignet. Zudem sind die vorhandenen Trafostationen z. T. überaltert. Zur Sicherstellung der Elektroenergieversorgung der Bauteile und von Veranstaltungen ist es notwendig, das Maschennetz der Mittelspannung und der Niederspannung zu erneuern. Die für den KBW geplante Erneuerung der Stromversorgung ist für das Bauteil ausreichend, berücksichtigt jedoch nicht die Zielnetzplanung für das gesamte Flughafengebäude. Um Mehrkosten bei der Umsetzung der Zielnetzplanung zu vermeiden, wird vorgeschlagen, die elektrotechnischen Anlagen im KBW derart auszuführen, dass bereits alle Voraussetzungen für die neue Netzstruktur am THF geschaffen werden. Eine Um- und Nachrüstung zum späteren Zeitpunkt ist sehr viel kosten- und zeitintensiver und beeinträchtigt die Nutzung im Gebäude. Zugleich werden Anschlussmöglichkeiten für Großveranstaltungen im Bereich des Bauteils geschaffen.