427711-2022 - ErgebnisDeutschland-Essen: Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen
OJ S 150/2022 05/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - Amt für Zentralen Service
Nationale Identifikationsnummer: 20220523-006727
Postanschrift: Rathaus, Porscheplatz
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt für Zentralen Service
E-Mail: vergabe@zentraler-service.essen.de
Telefon: +49 201-8811335
Fax: +49 201-889111335
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.essen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Dokumentenlesegeräte und Dokumentenprüfsoftware
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38500000 Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Dokumentenprüfsystems bestehend aus insgesamt 185 Dokumentenlesegeräten (Hardware) und entsprechender Dokumentenprüfsoftware sowie vierjährigem Update-Service und Support
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines Dokumentenprüfsystems bestehend aus insgesamt 185 Dokumentenlesegeräten (Hardware) und entsprechender Dokumentenprüfsoftware sowie vierjährigem Update-Service und Support zum Zwecke der Echtheitsprüfung von Identitätsdokumenten und softwaregestützter Fälschungserkennung, indem Identifikationsdokumente maschinell gelesen und die Sicherheitsmerkmale automatisch geprüft werden.
Die Lieferung der gesamten nachgefragten Hardware hat zu Beginn der Vertragslaufzeit zu erfolgen. Hierbei bestehen die 185 Dokumentenlesegeräte aus 180 "Basic"-Geräten und 5 "Profi"-Geräten (wobei eine Unterscheidung der Geräte anhand der Hard- und/oder Software erfolgen kann). Es werden ausschließlich Neugeräte beschafft. An insgesamt 15 Standorten, verteilt auf dem Essener Stadtgebiet, werden die Geräte in Betrieb genommen. Ungefähr ein Anteil von 2/3 aller Geräte verteilt sich auf drei Standorte. Die restlichen Geräte verteilen sich auf die übrigen Standorte, wobei im Durchschnitt 4 Geräte pro Standort erforderlich sind.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: übersteigende Mindestanforderungen, zusätzliche Produkteigenschaften, Testverfahren / Gewichtung: 70 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 136-359351
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
26/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/08/2022