Am 23.06.2022 sah sich die Bundesregierung gezwungen, auf Grund massiver Störungen in der Gasversorgung, die "Alarmstufe" auszurufen. Sollte sich die Situation in der Gasversorgung noch weiter verschlechtern, wird die "Notfallstufe" beschlossen. In der Notfallstufe ist die Bundesnetzagentur berechtigt, in den Markt einzugreifen und Anordnungen gegenüber Gasversorgern und Gasverbrauchern zu erteilen.
Eine anhaltende Störung in der Gasversorgung wird die Kälte-, Strom- und Wärmeerzeugung im Heizkraftwerk beeinflussen. Damit sich die WWU rechtzeitig auf die Situation einstellen kann und entsprechende Maßnahmen einleitet, wurde im Nachgang der Planungsstab Energieversorgung eingerichtet.
In der am 22.07.2022 stattgefundenen Sitzung des Planungsstabs Energieversorgung wurde seitens der anwesenden Verwaltungs-/Dezernatsleitungen entschieden, kurzfristig aufgrund der oben geschilderten Situation, die Tanks im HKW der WWU um 700.000 Liter Heizöl aufzustocken, um im Notfall den Dienstbetrieb für einige Tage aufrecht erhalten zu können.
Die Vergabe wird daher im Rahmen einer Verhandlungsvergabe ohne TNW nach EU-Recht gem. §§ 119 GWB, 14 Abs. 4 Nr. 3, 17 VgV i.V. m. dem Rundschreiben zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vom 13.04.22 durchgeführt.