427733-2022 - ErgebnisDeutschland-Stadtbergen: Erdgas
OJ S 150/2022 05/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Stadtbergen, vertreten durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
Postanschrift: Oberer Stadtweg 2
Ort: Stadtbergen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86391
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Petrikhovich, Semen
E-Mail: petrikhovich@kubus-mv.de
Telefon: +49 3853031-263
Fax: +49 3853031-255
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erdgasausschreibung Stadt Stadtbergen 2023
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SP000038
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
09123000 Erdgas
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen der Stadt Stadtbergen;
Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 01.01.2024;
Liefermenge: ca. 4.108.301 kWh/Jahr.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Los Stadt Stadtbergen MIX
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
09123000 Erdgas
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen der Stadt Stadtbergen;
Lieferzeitraum: 01.01.2023 - 01.01.2024;
Liefermenge: ca. 4.108.301 kWh/Jahr.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.6.
Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 128-363777
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Los Stadt Stadtbergen MIX
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Keine Angebote eingegangen - § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89/2176-2411
Fax: +49 89/2176-2847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den
Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/08/2022