Beschreibung der Beschaffung
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mit Stand vom 26.01.2021 (sog. Wirkstoffliste) benannten und im folgenden aufgezählten Wirkstoffen:
1. Enoxaparin (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste)
2. Adalimumab (Lfd.-Nr. 2 der Wirkstoffliste),
3. Etanercept (Lfd.-Nr. 3 der Wirkstoffliste),
4. Infliximab (Lfd.-Nr. 4 der Wirkstoffliste),
5. Pegfilgrastim (Lfd.-Nr. 5 der Wirkstoffliste),
6. Filgrastim (Lfd.-Nr. 6 der Wirkstoffliste),
7, Leuprorelin (Lfd.-Nr. 7 der Wirkstoffliste),
8. Interferon beta-1a (Lfd.-Nr. 8 der Wirkstoffliste),
9. Interferon beta-1b (Lfd.-Nr. 9 der Wirkstoffliste),
10. Octreotid (Depot)* (Lfd.-Nr. 10 der Wirkstoffliste).
*Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit retardierten (langwirkenden) Monatsdepot-Formen.
Die AOK startete das Open-House-Verfahren mit dem erstbekanntgemachten Wirkstoff der lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste (sog. Startwirkstoff) und erweiterte den Beschaffungsbedarf mit der Folgebekanntmachung um die Wirkstoffe der lfd.-Nr. 2 bis 10 der Wirkstoffliste. Die AOK behält sich weiterhin vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des Verfahrens zu erweitern, d. h. die Wirkstoffliste um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4).
Verträge zu Arzneimitteln mit dem Startwirkstoff (Lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste) konnten bereits mit Wirkung zum 1.11.2020 geschlossen werden (sog. frühestmöglicher Vertragsstart). Verträge zu Arzneimitteln mit den laufenden Nummern 2 bis 10 der Wirkstoffliste werden frühestens mit Wirkung zum 01.04.2021 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.10.2022 (sog. Vertragsende).
Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 01.11.2020 und dem 1.4.2021 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständig ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Vor dem 21.09.2020 sind keine Verträge zu dem Arzneimittel mit dem Startwirkstoff (lfd.-Nr. 1 der Wirkstoffliste) und vor dem 19.02.2021 keine Verträge zu Arzneimitteln mit den zuletzt bekanntgemachten Wirkstoffen (lfd.-Nr. 2 bis 10 der Wirkstoffliste) geschlossen worden (Warte- und Stillhaltefrist): Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.10.2022. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 19.8.2022 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgerechnet werden.