VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die Bayer. Polizei benötigt zur Überwachung des Verkehrs ausschließlich Messgeräte unterschiedlicher Messtechniken, die die Anforderungen an ein sog. "standardisiertes Messverfahren" gemäß Beschluss des BGH vom 19.08.1993, Az. 4 StR 627/92, erfüllen. Dies ist nur gegeben, wenn das entsprechende Messgerät von der Physikalich-Technischen-Bundesanstalt (PTB) zugelassen ist.
Gemäß Auszug aus dem Register der PTB vom 23.07.2021 ist im Bereich der Lichtschrankenmesstechnik der Einseitensensor ES 8.0 das einzige Geschwindigkeitsmessgerät mit PTB-Zulassung / Baumusterprüfbescheinigung, das auf dem Markt verfügbar ist.
Die Herstellerfirma Kister Instrumente GmbH (vormals eso GmbH) kommt somit als einziger Lieferant für ein Geschwindigkeitsmessgerät mit Lichtschrankenmesstechnik in Betracht; da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Deshalb kann die Beschaffung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b VgV).