428942-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Betrieb von Häfen – Anpassung Konzessionsvertrag nach Art. 43 Abs. 1 RL 2014/23/EU
OJ S 119/2026 24/06/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung
E-Mailvergabe@bremenports.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAnpassung Konzessionsvertrag nach Art. 43 Abs. 1 RL 2014/23/EU
BeschreibungAm 12.01.1998 hat die Stadtgemeinde Bremen(Eigentümerin) zugunsten der BLG Logistics Group AG & Co. KG (BLG) vor dem Notar Dr. Herbert Müffelmann (Bremen) mit der Urkundsnummer UR-Nr. 11/1998 ein Erbbaurecht für das/die Grundstücke des Containerterminals IV im zollfreien Überseehafen in Bremerhaven begründet. Gegenstand ist der Betrieb des Containerterminals selbst und die Versorgung der anlaufenden Seeschiffe mit allen notwendigen Dienstleistungen zum Betrieb derselben zum Inhalt. Darüber hinaus ist ein trimodaler diskriminierungsfreier Hafenumschlag (Schiene, Straße, See) 24h am Tag und 7 Tage die Woche zu gewährleisten. Das eingerichtete Erbbaurecht ist als Nutzungsüberlassungsrecht an die EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG (EG) als verbundenes Unternehmen der BLG (§ 15 AktG) übertragen worden. EG lässt auf den von dem Erbbaurecht/der Nutzungsüberlassung umfassten Grundstücken durch verbundene Unternehmen Containerterminals betreiben. Das Erbbaurecht läuft noch bis zum 31.12.2048. Es wurde nach ihrem Abschluss wie folgt angepasst und geändert: • Ergänzungsurkunde vom 15.03.2000 (UR-Nr. 144/2000 M des Notars Dr. Herbert Müffelmann in Bremen), • Änderungsvertrag vom 08.09.1998 (UR-Nr. 88/1998 des Notars Edzard Dettmers in Bremen), • Ergänzungsurkunde vom 15.03.2000 (UR-Nr. 145/2000 M des Notars Dr. Herbert Müffelmann in Bremen), • Nachtragsvertrag vom 02.12.2004 (UR-Nr. 96/2004 CF des Notars Constantin Frick in Bremen), • Nachtragsvertrag vom 11.04.2006 (UR-Nr. 75/2006 des Notars Dr. Friedrich Strube in Bremen), • Nachtragsvertrag vom 21.07.2007 (UR-Nr. 13/2007 B der Notarin Dr. Monika Beckmann-Petey in Bremen), • Nachtragsvertrag vom 16.12.2009 (UR-Nr. 431/2009 B der Notarin Dr. Monika Beckmann-Petey in Bremen), • Nachtragsvertrag vom 16.07.2012 (UR-Nr. 154, 156/2012 B der Notarin Dr. Monika Beckmann-Petey in Bremen), • Nachtragsvertrag vom 07.08.2017 (UR-Nr. 259/2017 B der Notarin Dr. Monika Beckmann-Petey in Bremen).
Kennung des Verfahrens6b86d525-7b8b-4f78-b6d1-cc464149cad1
Interne Kennung2025-209
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63721200 Betrieb von Häfen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBremerhaven
Postleitzahl27568
Land, Gliederung (NUTS)Bremerhaven, Kreisfreie Stadt (DE502)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenEs handelt sich um das Containerterminal IV des Überseehafens in Bremerhaven. Eine genau kartierliche Einordnung des betroffenen Gebietes ist unter https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461963129 erkennbar.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenEs wird eine aktuell laufende Konzession vom Notar Dr. Herbert Müffelmann (Bremen) mit der Urkundsnummer UR-Nr. 11/1998 vom 12.01.1998 nebst nachfolgenden Änderungen an die aktuellen und künftigen Markumstände des Betriebsfeldes der Konzessionärin angepasst.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/23/EU
konzvgv - Bei dieser Vergabe einer Dienstleistungskonzession finden die Vorschriften der KonzVgV Anwendung
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelAnpassung Konzessionsvertrag nach Art. 43 Abs. 1 RL 2014/23/EU
BeschreibungAm 12.01.1998 wurde zugunsten der BLG vor dem Notar Dr. Herbert Müffelmann (Bremen) mit der Urkundsnummer UR-Nr. 11/1998 eine Konzession im Wege eines erbbaurechtlichen Vertrages auf dem Gelände CT IV im Überseehafen in Bremerhaven begründet. Die Ausführung dieser Konzession ist an die EUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG als verbundenes Unternehmen der BLG im Wege des Nutzungsüberlassung übertragen worden. Die Laufzeit des Erbbaurechts endet am 31.12.2048. Anfang 2025 traten die Erbbauberechtigte (BLG) und Ihre Nutzungsberechtigte (EG) an die Konzessionsgeberin heran und baten um Anpassung der Vertragslaufzeit. Dies wurde mit dem Erfordernis erheblicher kurzfristig erforderlicher Investitionen in die Zukunft des Containerterminals begründet. Ferner wurde um Zustimmung zur Übertragung des Haupterbbaurechtes von der BLG an die Nutzungsberechtigte (EG) gebeten (Auftragnehmerwechsel). Die zukünftige Erbbauberechtigte will das Containerterminal NTB auf den Stand der aktuellen Technik anpassen, um so einen reibungslosen zukünftigen Betrieb des Terminals zu ermöglichen unter Aufrechterhaltung ihrer übernommenen betrieblichen Pflichten. Dies dient insbesondere der Herstellung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Containerterminals und dem Klimaschutz. Die Nutzungsberechtigte zeigte hierbei in vertraulichen Gesprächen auf, warum und wieso im Konkreten eine Anpassung notwendig ist und welche Folgen die fehlende Aktualisierung der technischen Möglichkeiten für den Standort, damit für die Erbbauberechtigte und letztlich für die Eigentümerin haben würde. Die damit verbundenen und plausibel dargestellten erheblichen wirtschaftlichen Mindermöglichkeiten und Bestandsgefahren im Verlauf einer unveränderten Fortführung des Erbbaurechts haben die Eigentümerin davon überzeugt, dass eine Anpassung des bisherigen Erbbauvertrages durch (i) Auftragnehmerwechsel, (ii) Verlängerung und (iii) Vertragsänderungen im Übrigen in beiderseitigem Interesse ist. Insbesondere versteht die Eigentümerin durch die detaillierte Darlegung der Nutzungsberechtigten, welche Risiken im Zuge der globalen technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen auf den Terminalbetrieb bis Ende der derzeitigen Konzessionslaufzeit am 31.12.2048 einwirken und das auf diese Risiken eine Reaktion erforderlich ist. Die Risiken konnten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am 12.01.1998 von beiden Vertragsparteien nicht bedacht werden, da sie sich aus Entwicklungen und vor allem die Geschwindigkeit des Fortschreitens und der Entstehung moderner Technologien in einem Ausmaß niederschlagen, welches für einen verständigen Dritten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht antizipierbar gewesen war. Maßgebender Teil dieser Risiken sind die Auswirkungen der Geschwindigkeit in der Weiterentwicklung moderner Digitalisierung in direkter Anwendung auf den Logistikbetrieb, welche durch entsprechende Technologieeinsätze eine erhebliche Verkürzung von Lade- bzw. Umladevorgängen an einem Terminal ermöglichen, als auch eine erhebliche zeitliche Optimierung der Abfertigung und Versorgung von Seeschiffen. Dies führt zu einem deutlich gesteigerten Umschlag auf der gleichen Terminalfläche im Gegensatz zur Beibehaltung bisherig vorhandener technologischer Anwendungen. Bedingt durch die Mechanismen des Marktes bedeutet die Nichtwahrnehmung dieser modernen Möglichkeiten einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für den Terminalbetrieb, welcher langfristig nicht mehr kompensierbar wäre gegenüber moderner ausgestatteten Wettbewerbsterminals, z.B. auf der Nordrange. Die Betreiberin wird daher erheblich in die Erneuerung der Terminalinfrastruktur investieren und benötigt aus diesem Grunde entsprechende Sicherheiten zum Zwecke der Refinanzierung der Maßnahmen. Die Sicherheit besteht in einer Verlängerung der Konzessionszeit über das Kalenderjahr 2048 hinaus (Amortisation). Konkret ist eine Verlängerung bis zum 31.12.2075 erforderlich. Die Eigentümerin wird über diese erbetene Vertragsänderung hinaus keine eigenen Mittel zu den notwendigen Investitionen beitragen oder sonstige einer staatlichen Beihilfe unterliegenden Schritte oder Maßnahmen tätigen, welche das wirtschaftliche Betriebsrisiko der Konzessionärin abmildern bzw. verlagern und somit zu einer Verzerrung des Marktes beizutragen geeignet wären. Die Konzessionsgeberin hat sich nach Abwägung aller Entscheidungsoptionen daher entschieden gemäß §§ 154, 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB, welcher auf Art. 43 Abs. 1 lit. c) RL 2014/23/EU basiert und unter Einbeziehung des Erwägungsgrundes Nr. 76 der RL 2014/23/EU in ihre Entscheidungsfindung, dass Sie das Vorhaben der Nutzungsberechtigten unterstützt. Sie hat in Ihrer Entscheidungsfindung auch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH vom 29.04.2025 (Rs. C-452/23) einfließen lassen. Demnach dürfen Konzessionen, welche sich mit stark ändernden extremen Rahmenbedingungen konfrontiert sehen, welche die Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Unterschrift der Konzession nicht absehen konnten, angepasst werden dürfen. Sie hat hierzu den vorhandenen Erbbaurechtsvertrag vom 12.01.1998 mit nachfolgenden Änderungen rechtlich an die veränderten Umstände angepasst - ohne den Grundcharakter der Konzession zu verändern - und plant diese Vertragsanpassung am 30.06.2026 vor der Anwaltsnotarin Frau Dr. Beckmann-Petey,Lloyfort Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Hansator 17 in 28217 Bremen notariell zu beurkunden. Einen entsprechenden Vergabevermerk mit einer genaueren Darstellung Ihrer Erwägungsgründe stellt die Konzessionsgeberin unter diesem Link https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461963129 zur Verfügung. Es wird ausdrücklich auf die dort hinterlegten weiteren vertieften Inhalte verwiesen. Mit Rücksicht auf die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Konzessionärin sind geheimhaltungspflichtige Inhalte geschwärzt worden und werden nicht der Öffentlichkeit im Rahmen der Darstellungen des Vergabevermerkes zur Verfügung gestellt werden.
Interne Kennung2025-209
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63721200 Betrieb von Häfen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Optionen
Beschreibung der OptionenDer aktualisierte - noch nicht notariell gezeichnete - Vertragsentwurf sieht eine einmalige Möglichkeit der Verlängerung des Konzessionsvertrages um weitere 10 Kalenderjahre bis zum 31.12.2085 vor, sofern zeitnah zum vorgesehenen planmäßigen Ende des Konzessionsvertrages zum 31.12.2075 hinreichende werterhaltende Investitionen in die Infrastruktur vorgenommen werden.
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftSenator-Borttscheller-Straße 14  
StadtBremerhaven
Postleitzahl27568
Land, Gliederung (NUTS)Bremerhaven, Kreisfreie Stadt (DE502)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Senator-Borttscheller-Straße 14 ist nur der Standort des Verwaltungsgebäudes der Konzessionärin. Eine genaue kartierliche Einordnung des Container-Terminal IV in Bremerhaven finden Sie unter https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461963129
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns12/01/1998
Enddatum der Laufzeit31/12/2075
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Verlängerung um weitere 10 Kalenderjahre steht unter der Maßgabe, dass dies nach der dann herrschenden Sach- und Rechtslage möglich ist. Die Konzessionsgeberin kann nicht antizipieren, ob und wie sich die rechtlichen Normen in Deutschland und Europa bis zu diesem Zeitpunkt hin weiter entwickeln. Dies trifft insbesondere für die Frage der dafür zulässigen Rahmenbedingungen zu, welche bereits jetzt sich im Wandel begriffen befinden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.8.
Zugänglichkeitskriterien
Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt, da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Diese Bekanntmachung erfolgt als freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung (§§ 154 Nr. 4, 135 Abs. 3 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages nach §§ 154 Nr. 4, 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht mehr eintreten kann, wenn die Verträge nach Ablauf von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der EU, abgeschlossen werden. In dem Fall ist die Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages gemäß §§ 154 Nr. 4, 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB im Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltStadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1 555 000 000,00 EUR
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige BegründungDie Konzessionsgeberin hat sich für die Direktvergabe gemäß §§ 154, 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB, welcher auf Art. 43 Abs. 1 lit. c) RL 2014/23/EU basiert und unter Einbeziehung des Erwägungsgrundes Nr. 76 der RL 2014/23/EU entschieden und dass Sie das Vorhaben der Konzessionärin unterstützt. Sie hat in Ihrer Entscheidungsfindung auch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH vom 29.04.2025 (Rs. C-452/23) einfließen lassen. Demnach dürfen Konzessionen, welche sich mit stark ändernden extremen Rahmenbedingungen konfrontiert sehen, welche die Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Unterschrift der Konzession nicht absehen konnten, angepasst werden dürfen. Die aktuelle Rechtsprechung des EuGH vom 29.04.2025 (RS. C-452/23) auch bekannt als "Fastnet-Urteil" stellt klar, dass der Gesetzgeber es niemals ausgeschlossen hatte, dass wenn sich Märkte im Rahmen der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Technologien ändern, dies auch eine Anpassung des Vertragsinhaltes einer Konzession zur Folge haben darf. Im Wege der Vertragsanpassung muss der bestehende Konzessionsvertrag so angepasst werden, dass das nicht vorhersehbar entstandene wirtschaftliche Risiko, welche die Konzessionärin einseitig belastet, und droht den Sinn und Zweck der Konzessionsvergabe entfallen zu lassen, behoben werden darf und eine Aktualisierung des Vertragswerkes einer Konzession in Betracht kommt. Wichtig hierbei ist, dass sich der grundsätzliche Charakter der vergebenen Konzession nicht verändert und auch die Frage der wirtschaftlichen Risikoverteilung sich nicht infolge der Anpassung günstiger verteilt, als dies vorher geschehen ist. Konkret hatte vorliegend die Konzessionärin zur Absicherung notwendiger Investitionen in die Terminalfläche und deren Infrastruktur um eine Anpassung der Vertragslaufzeit zum Zwecke der Absicherung der Refinanzierung gebeten. Die Konzessionsgeberin sieht dies nach vertraulicher Schilderung der wirtschaftlichen Lage und der Auswirkungen der technologischen Veränderungen auf den Logistikmarkt als notwendig an und beabsichtigt daher, den laufenden Erbbaurechtsvertrag über den 31.12.2048 auf den 31.12.2075 zu verlängern und unter Einbezug weiterer vertraglich zugesicherter Investitionen eine einmalige Option der weiteren Vertragsverlängerung nach der dann herrschenden Rechts- und Sachlage bis zum 31.12.2085 zuzustimmen. Gleichzeitig soll der derzeitigen Nutzungsberechtigten durch ein mit ihm verbundenes Unternehmen ersetzt und der Erbbauvertrag ohne grundlegende Verschiebungen des vertraglichen Synallagma in seinen Inhalten präzisiert und modernisiert werden. Die Konzessionsgeberin hat hier in diesem zeichenbegrenzten Textfeld mit 6000 Zeichen ihrer Auffassung nach nicht die Möglichkeit der Darstellung ihrer vollständigen rechtlichen Ansichten und Beweggründe. Sie verweist daher ausdrücklich auf ihre barrierefreie Vergabeplattform https://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461963129, wo sich ein entsprechender Vergabevermerk zum Download bereitgestellt findet, welcher eine ausführliche rechtliche Überprüfung der derzeit herrschenden Sach- und Rechtslage beinhaltet. Aus Gründen des Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses sind dort einzelne Darstellungen ggf. geschwärzt.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungEUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG, diese vertreten durch die EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, diese vertreten durch die Eurogate Beteiligungs-GmbH Bremen, diese vertreten durch den gesamtvertretungsbefugten Geschäftsführer
Angebot
Kennung des AngebotsAN-1
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots1 555 000 000,00 EUR
Konzession – Wert
Schätzung der Einnahmen, die vom Erwerber stammen, der die Konzession erteilt hat1 555 000 000,00 EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten KonzessionswertsDer Wert der Konzession infolge der geplanten Vertragsanpassung wurde gemäß § 2 KonzVgV gebildet. Näheres hierzu im Vergabevermerk unter dem angegebenen Link.
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsVertrag-01
TitelAnpassung einer Konzession im Wege eines erbbaurechtlichen Vertrages für das Containerterminal IV im Überseehafen in Bremerhaven
Datum der Auswahl des Gewinners01/12/2025
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetStadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungStadtgemeinde Bremen (Sonstiges Sondervermögen Hafen), vertreten durch die bremenports GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die die bremenports Beteiligungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführung
RegistrierungsnummerDE813339290
StadtBremerhaven
Postleitzahl27568
Land, Gliederung (NUTS)Bremerhaven, Kreisfreie Stadt (DE502)
LandDeutschland
E-Mailvergabe@bremenports.de
Telefon+49 471309010
Fax000
Internetadressehttps://www.bremenports.de/
Profil des Erwerbershttps://bi-medien.de/ausschreibungsdienste/ausschreibungen/D461963129
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Registrierungsnummert:4942136159796
PostanschriftContrescarpe 72
StadtBremen
Postleitzahl28195
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bau.bremen.de
Telefon+49 421 36159796
Fax+49 421 49632311
Internetadressehttps://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungEUROGATE GmbH & Co. KGaA, KG, diese vertreten durch die EUROGATE Geschäftsführungs-GmbH & Co. KGaA, diese vertreten durch die Eurogate Beteiligungs-GmbH Bremen, diese vertreten durch den gesamtvertretungsbefugten Geschäftsführer
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE203341819
PostanschriftPräsident-Kennedy-Platz 1A
StadtBremen
Postleitzahl28203
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
Telefon000
Fax000
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung42dcf7eb-f22c-4d32-a370-3019efcf37e4-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungKorrektur der von der Konzession betroffenen Flächenangabe im Punkt 5.1 der ex-ante Transparenzbekanntmachung
10.1.
Änderung
AbschnittskennungLOT-0000
Beschreibung der ÄnderungenIm Punkt 5.1 der Losbeschreibung wurde auf die Fläche des Containerterminal CT IV Bezug genommen. Diese Angabe ist versehentlich unvollständig. Der überarbeitete und angepasste Konzessionsvertrag, welcher zur Unterschrift für die Parteien bereit liegt, wird auch die unmittelbar anliegende Flurstücke des CT IIIa und des CT III umfassen. Diese betroffenen Flurstücke werden bereits bis zum heutigen Tag von der Konzessionsnehmerin EUROGATE ebenso als Containerterminal mit betrieben.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung1a7c8781-dcc5-48b9-8191-b0df03889c4a  -  03
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung28
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung22/06/2026 10:16:50 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung428942-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe119/2026
Datum der Veröffentlichung24/06/2026