Die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist rechtmäßig, da die Software als strategisches Produkt der Managed-File-Transfer-Plattform (MFT-Plattform) der BA platziert und unbefristet überlassen wurde, weshalb diese aus technischen Gründen alternativlos ist, da es zum ausgeschriebenen Produkt keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt. Die Business-Integrationen sowie die bereitgestellten Standard-Techniken werden auch in der Zukunft benötigt, denn die BA muss das IT-Sicherheitsgesetz (KRITIS) erfüllen und im Rahmen der durchgeführten Audits für sicherheitskritische Infrastrukturen der BA wurde die EBICS-Plattform als solche identifiziert. Das IT-Sicherheitsgesetz schreibt vor, dass Risiken zu identifizieren und zu minimieren sind. Mit den betroffenen Produkten wird u. a. die EBICS-Bankenkommunikationsplattform betrieben, über die sämtliche finanziellen Transaktionen der BA abgewickelt werden.
Die Firma Axway GmbH ist Hersteller dieser Software und besitzt die Eigentumsrechte. Die Software und deren Pflege und Support können ausschließlich über die Firma Axway GmbH bezogen werden. Nur die Firma Axway GmbH besitzt zudem das erforderliche Know-How, notwendige technische/fachliche Pflegeleistungen an der Software umzusetzen und somit den störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.