429329-2021 - ErgebnisDeutschland-Bergisch Gladbach: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 163/2021 24/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Straßenwesen, Referat Z2
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: forschungsvergabe@bast.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
FE 04.0333/2021/BRB Zeitliche Entwicklung der akustischen Eigenschaften von Walzasphaltdeckschichten unter Verkehrsbelastung
Referenznummer der Bekanntmachung: Z2g-FE 04.0333/2021/BRB
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
FE 04.0333/2021/BRB Zeitliche Entwicklung der akustischen Eigenschaften von Walzasphaltdeckschichten unter Verkehrsbelastung
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 378 151,26 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Lärmvorsorge besteht gemäß dem 16. Bundesimmissionsschutzgesetz ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz. Mit der Absenkung der Auslösewerte der Lärmsanierung für Bundesfernstraßen unterstrich das BMVI, dass die Lärmreduzierung ein zentrales Thema unserer Gesellschaft auf dem Gebiet des Umweltschutzes ist. Die akustischen Eigenschaften von Fahrbahndeckschichten können hier einen wesentlichen Beitrag des Straßenverkehrs zum Umweltschutz liefern.
Entscheidend dabei ist, dass die Reduzierung des Reifen-Fahrbahn-Geräusches nicht nur im Neuzustand erreicht wird, sondern auch nach mehreren Jahren unter Verkehrsbelastung und Witterungseinflüssen noch vorhanden ist. In den letzten Jahren wurden vermehrt Messungen des Schalldruckpegels im Nahfeld von Straßenoberflächen durchgeführt, die belegen, dass die Geräuschreduzierung verschiedener Asphaltdeckschichten aus Walzasphalt nach einigen Jahren unter Verkehr gegenüber dem Neuzustand nachlässt.
Ziel des Forschungsprojektes ist es, die primär verantwortlichen Einflüsse, die zum Verlust der geräuschmindernden Wirkung von Fahrbahnoberflächen führen, aufzuzeigen sowie die Effekte im Detail an spezifischen Messstellen über einen definierten Zeitraum zu analysieren.
Das Vorhaben soll sich auf eine gezielte Auswahl von Fahrbahnoberflächen aus Walzasphalt konzentrieren, die dem bisherigen Wissensstand folgend ausschließlich über ihre Textur wirken. Durch das grundlegende Verständnis der mechanischen Veränderungsprozesse, die für die Dauerhaftigkeit der akustischen Wirksamkeit verantwortlich sind, können die Erkenntnisse ggf. auch auf andere, hier nicht untersuchte Bauweisen übertragen werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 066-171719
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z2g-FE 04.0333/2021/BRB
Bezeichnung des Auftrags:
FE 04.0333/2021/BRB Zeitliche Entwicklung der akustischen Eigenschaften von Walzasphaltdeckschichten unter Verkehrsbelastung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bietergemeinschaft Müller-BBM Asphalta
Ort: Planegg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 378 151,26 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/08/2021