429378-2021 - ErgebnisDeutschland-Erdweg: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 163/2021 24/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt
Postanschrift: Pater-Cherubin-Str. 1
Ort: Erdweg
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85253
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Erzbischöfliches Ordinariat München Vergabestelle Bau, Schrammerstr. 3, 80333 München
E-Mail: vst@eomuc.de
Telefon: +49 8921371528
Fax: +49 8921371748
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erzbistum-muenchen.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Religionsgemeinschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Generalsanierung und Erweiterungsneubau Kindertagesstätte St. Paul in Erdweg - Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 4-9
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt als Auftraggeber und Bauherr plant die Generalsanierung und den Erweiterungsneubau der integrativen Kindertagesstätte „St. Paul“ in der Pater-Cherubin-Str. 1 in 85253 Erdweg. Die Erzdiözese München & Freising KdÖR ist Maßnahmenträger.
Das Areal besteht aus 3 Gebäuden (Pfarrzentrum, Pfarrhaus, Kinderhaus) und steht mit seinen Gebäuden und Freianlagen seit 2019 unter Denkmalschutz. Das Pfarrzentrum und das Pfarrhaus sind nicht Gegenstand der Beauftragung.
Die Kindertagesstätte soll als Teil des Gesamtensembles saniert und erweitert werden.
Die Kindertagesstätte besteht derzeit aus 3 Gruppen, davon sind 2 Gruppen im denkmalgeschützten Gebäude aus den 70er Jahren und 1 Gruppe in einem Anbau aus den 90er Jahren. Der Erweiterungsneubau der Kindertagesstätte umfasst 2 weitere Gruppen (1 Kindergarten- und 1 Kinderkrippengruppe), soll zum Bestandsgebäude versetzt angeordnet und in Holzbauweise umgesetzt werden. Die Gruppe im Anbau aus den 90er Jahren soll in den Erweiterungsneubau verlagert werden und der Anbau abgerissen werden. Auf dem Gelände sind 8 Stellplätze für Mitarbeiter vorgesehen.
Für die Bauzeit ist eine Containeranlage mit umliegendem Garten als Provisorium für die Kindertagesstätte auf einem Nachbargrundstück vorgesehen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 104 823,94 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen, 71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen, 71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE217 Dachau
Hauptort der Ausführung: 85253 Erdweg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS), gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 4-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. Maßnahme: PRJ-2016-0294, Vergabe-Nr. 126293.
Die LPH 1-3 wurden bereits abgeschlossen. Die Planungen sollen auf die LPH 1-3 eines vorbefassten Büros aufbauen. Die Unterlagen der LPH 1-3 werden vom Auftraggeber allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt, um alle Bieter möglichst auf denselben Informationsstand zu bringen.
Bisher befindet sich die Energiezentrale für die Gebäude auf dem Areal Pfarrzentrum Erdweg (Pfarrzentrum, Pfarrhaus, Kinderhaus) im Keller des Pfarrzentrums. Mit Abschluss der Leistungsphase 3 wurde für die Versorgung des Kinderhauses die Energiezentrale des Pfarrzentrums verwendet und es wurde nach Abschluss der Leistungsphase 3 beschlossen, dass eine autarke Energieversorgung (d.h. eigene Heizung sowie eigener Stromanschluss Kinderhaus) des Kinderhauses vorzusehen ist. Vorschlag ist z.B. eine Luft-Wärme-Pumpe.
Aufgrund neuer Erkenntnisse fällt nun aller Voraussichtlich nach in der LPH 3 eine Wiederholungsleistung für die Planung einer autarken Energieversorgung des Kinderhauses an. Dies wäre eine besondere Leistung.
Das bereits im Vorentwurf berücksichtigte Konzept zum Umgang mit dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude wurde in LPH 3 weiterverfolgt und ausgearbeitet. Das Bestandsgebäude ist in Holz-/Stahltragstruktur konzipiert. Das Tragwerk bleibt bestehen. Die Fassade ist stark schadstoffbelastet und soll rekonstruiert werden. Im Bestandsgebäude wird das Erdgeschoss mit zwei Gruppen- und Nebenräumen sowie WC/Nassbereichen vorgesehen. Es ist keine Unterkellerung vorhanden.
Für die Gebäude ist eine Blitzschutzanlage erforderlich.
Der Erweiterungsneubau ist in Holzmassivbauweise mit Holzbalkenkdecke geplant, ggf. mit Dachbegrünung.
Im Neubau werden Gruppenräume mit Sanitärbereichen eingeplant. Es wird warmes Essen angeliefert, das in der Küche verteilt und im Speiseraum ausgegeben wird. Der Technikraum erhält einen Zwischenboden, über den die Anschlüsse für die Beheizung und den Kaltwasseranschluss erfolgen.
Eine maschinelle Be- und Entlüftung der Gruppen- und Aufenthaltsräume ist von Bauherrenseite nicht gewünscht.
Im Rahmen der Neuplanung entstehen im Gartengelände durch flächige Ausmuldungen Retentionsflächen, auf denen ein Teil des anfallenden Regenwassers temporär zurückgehalten werden kann. Das restliche Regenwasser wird vor den Gebäuden in Rinnen und Einläufen aufgefangen. Die Entwässerung der Belagsflächen im Erschließungsbereich erfolgt über Hofeinläufe. Das gesammelte Niederschlagswasser kann nicht vor Ort versickert werden, sondern muss über unterirdische Retentionsspeicher in die Kanalisation abgeführt werden. Die Dimensionierung der Zwischenspeicher wird mit Abschluss des Überflutungsnachweises in der LPH 4 in enger Abstimmung der Fachplanungen HLS und FA festgelegt.
Die Maßnahme wird durch Fördermittel bezuschusst.
Voraussichtlicher Zeitplan: Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Juni 2021. Der Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung geplant. Der Baubeginn ist voraussichtlich Anfang Juli 2022. Die Fertigstellung wird aller Voraussicht nach am 01.03.2024 sein und die Inbetriebnahme Anfang Juni 2024.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 34
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an Planungsaufgabe / Gewichtung: 24
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung i. d. Bearbeitung / Gewichtung: 17
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 25
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 4-6 gem. § 55 HOAI 2021;
Stufe 2: LPH 7-9 gem. § 55 HOAI 2021.
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren LPH und Stufen oder auf Beauftragung besonderer Leistungen besteht nicht.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Eignungsnachweise u. Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich d. elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per Email od. unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig u. führt zwangsläufig zum Ausschluss. Alle Bieterfragen sind ausschließlich über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 065-166512
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/07/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Ing.-Büro M. Vogt GmbH
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 104 823,94 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bewerberfragen-/ mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Bewerbungsunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Eignungsnachweis bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird;
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird. Der neue Eignungsnachweis muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen;
— der alte Eignungsnachweis -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss;
— der alte Eignungsnachweis unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis unverändert aufrecht gehalten wird.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: siehe VI.4.1)
Ort: München
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
19/08/2021