429668-2022 - ErgebnisDeutschland-Lahr: Entfernung von verschmutztem Boden
OJ S 150/2022 05/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lahr
Postanschrift: Schillerstraße 23
Ort: Lahr
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77933
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Hemberger, Ralf
E-Mail: ausschreibung@lahr.de
Telefon: +49 78219100618
Fax: +49 78219100612
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lahr.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Entsorgung teerhaltiger Straßenaufbruch / kontaminierter Boden
Referenznummer der Bekanntmachung: XLIV/2022
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90732200 Entfernung von verschmutztem Boden
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
RAHMENVERTRAG 2022 - 2024
Rahmenvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (2022, ab Vertragsabschluss, - 2024) und beinhaltet zusammengefasst, folgende Leistungen:
- Ordnungsgemäße Lagerung, Verwertung / Entsorgung des teerhaltigen Straßenaufbruchs (PAK 16 nach EPA bis einschl. 3000mg/kg = 2500t; PAK 16 nach EPA > 3000mg/kg bis max. 8000mg/kg = 500t)
- Ordnungsgemäße Lagerung, Verwertung / Entsorgung des belasteten Bodens ( Z1.1 = 2000t; Z1.2 = 2000t; Z2 = 2000t; DKI = 25t; DKII = 5t)
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 442 394,50 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
14212400 Boden, 90522200 Beseitigung von verseuchtem Boden, 90522300 Sanierung von verseuchtem Boden, 90522400 Bodensanierung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Hauptort der Ausführung: 77933 Lahr/Schwarzwald, Stadtgebiet
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
RAHMENVERTRAG 2022 - 2024
Rahmenvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (2022, ab Vertragsabschluss, - 2024) und beinhaltet zusammengefasst, folgende Leistungen:
- Ordnungsgemäße Lagerung, Verwertung / Entsorgung des teerhaltigen Straßenaufbruchs (PAK 16 nach EPA bis einschl. 3000mg/kg = 2500t; PAK 16 nach EPA > 3000mg/kg bis max. 8000mg/kg = 500t)
- Ordnungsgemäße Lagerung, Verwertung / Entsorgung des belasteten Bodens ( Z1.1 = 2000t; Z1.2 = 2000t; Z2 = 2000t; DKI = 25t; DKII = 5t)
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 108-305422
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Entsorgung teerhaltiger Straßenaufbruch / kontaminierter Boden
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/07/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG
Postanschrift: Wilhelm-Geiger-Straße 1
Ort: Oberstdorf
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87561
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 442 394,50 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Angebote können ausschließlich elektronisch über das Portal "Deutsche e Vergabe" eingereicht werden. Es
bedarf hierbei keiner speziellen Signatur, die Textform ist zugelassen. Sie können die Vergabeunterlagen (inkl.
GAEB−Dateien) kostenlos unter https://www.ortenaukreis.deutsche-evergabe.de auch ohne Registrierung (§
41Abs.1 VgV) einsehen bzw. herunterladen. Die zur Bearbeitung und Einreichung des Angebots erforderliche
Registrierung ist kostenfrei.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinweis zur Geltendmachung von Vergaberechtsverstößen vor der Vergabekammer: Das Serviceportal
der Vergabekammer Baden-Württemberg (https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Nachpruefungsverfahren+vor+der+Vergabekammer+beantragen-392-leistung-0) gibt wichtige Hinweise die zu beachten sind für die Beantragung eines Vergabe Nachprüfungsverfahren, insbesondere auch zu Form und
Fristen für Rechtsbehelfe.
Die Stadt Lahr weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Absatz 3 GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Stadt Lahr gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Weiter Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden. (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/index.html)
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
02/08/2022