Zusätzliche Angaben
Ergänzend zu Ziffer III.2.3) gilt:
Sollten sich aus dem Präqualifikationsverzeichnis keine/keine ausreichende Anzahl von in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführten Leistungen ergeben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind im Sinne von § 6 Abs. 3 Nr. 2 b) VOB/A, so hat der Bieter, falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, auf Verlangen der Vergabestelle für bis zu 3 vergleichbare Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (z.B. Neubau, Umbau etc.); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind auch für diese auf Verlangen für bis zu 3 vergleichbare Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit mindestens den oben genannten Angaben vorzulegen.