430335-2022 - ErgebnisDeutschland-München: Unterbringung
OJ S 150/2022 05/08/2022
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München Sozialreferat, Vergabestelle
Postanschrift: Orleansplatz 11
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle-soz@muenchen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bereitstellung und Betrieb von bis zu 300 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien
Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2022-0019
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
98341000 Unterbringung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 300 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens, 55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, Wohnungslosenhilfe und Prävention, Fachplanung Unterbringung, S-III-WP/S 3, Franziskanerstraße 8, 81669 München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 300 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien, die die mit dieser Ausschreibung gesuchten Betreiber*innen der Auftraggeberin (AG), dem Amt für Wohnen und Migration des Sozialreferates der Landeshauptstadt München (LHM), jeweils in Beherbergungsbetrieben inklusive der Betriebsführung zur Verfügung stellen.
Ziel der Unterbringung ist es, wohnungslose, zur Unterbringung berechtigte Familien mit einer menschenwürdigen temporären Unterkunft in München zu versorgen. Diese Form der Unterbringung ist stets als Übergangsversorgung zu verstehen, während derer eine Wohnperspektive erarbeitet werden soll. Diese Aufgabe übernimmt die städtische Bezirkssozialarbeit (BSA) oder ein von der AG beauftragter Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Insgesamt sollen im Rahmen dieser Ausschreibung bis zu 300 Bettplätze für Familien beschafft werden. Jeder Beherbergungsbetrieb soll über mindestens 32 und darf bis maximal 200 Bettplätze verfügen. Kleinere oder größere Einheiten sind nicht Ausschreibungsgegenstand.
Die angebotene Belegungszeit muss mindestens drei Jahre betragen, längstens darf sie fünf Jahre betragen. Unabhängig von diesen zu beachtenden Vorgaben kann der*die Bieter*in grundsätzlich frei über den Zeitraum der Bereitstellung der Bettplätze im angebotenen Beherbergungsbetrieb entscheiden. Der Beginn des Belegungszeitraums ist auf den ersten Tag eines Monats festzulegen, das Ende des Belegungszeitraums auf den jeweils letzten Tag eines Monats.
Der Belegungszeitraum muss spätestens zwei Jahre nach Zuschlagserteilung beginnen und die Belegung erfolgt nach Freigabe der Unterkunft durch die AG. Die AG erhält für den angebotenen Zeitraum das alleinige Belegungsrecht für die angebotenen Unterbringungsplätze. Im Gegenzug gewährt die AG eine Belegungsgarantie von 70 Prozent der belegungs- und garantiefähigen Plätze.
Ein Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen dem/der Betreiber*in und den durch die AG eingewiesenen / vermittelten Personen (Bewohner*innen) zustande. Das Bettplatzentgelt schulden auf dieser Basis ausschließlich die Bewohner*innen, nicht die AG.
Angeboten werden können nur Bettplätze in Mehrbettzimmern. Doppelzimmer können nur dann angeboten werden, wenn mindestens zwei Doppelzimmer durch eine Verbindungstür zu einer größeren Wohneinheit verbunden werden können. Für jeden belegten Bettplatz wird ein monatliches Bettplatzentgelt entrichtet. Dieses ist wesentlicher Bestandteil des Angebots und unterliegt einer Deckelung.
Für Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:
Mit einem vorherigen offenen Verfahren konnte nicht der gesamte Bedarf (750 Bettplätze) beschafft werden, da nicht ausreichend geeignete Angebote eingegangen sind. Durch diese Vergabe soll ein Teil der noch fehlenden Bettplätze beschafft werden. Die ursprünglichen Auftragsbedingungen wurden nicht grundlegend geändert.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.10.
Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es kann gem. §160 GWB die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Süd Bayern beantragt werden, wobei ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist (§160 III GWB), soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
01/08/2022