Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 300 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Familien, die die mit dieser Ausschreibung gesuchten Betreiber*innen der Auftraggeberin (AG), dem Amt für Wohnen und Migration des Sozialreferates der Landeshauptstadt München (LHM), jeweils in Beherbergungsbetrieben inklusive der Betriebsführung zur Verfügung stellen.
Ziel der Unterbringung ist es, wohnungslose, zur Unterbringung berechtigte Familien mit einer menschenwürdigen temporären Unterkunft in München zu versorgen. Diese Form der Unterbringung ist stets als Übergangsversorgung zu verstehen, während derer eine Wohnperspektive erarbeitet werden soll. Diese Aufgabe übernimmt die städtische Bezirkssozialarbeit (BSA) oder ein von der AG beauftragter Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Insgesamt sollen im Rahmen dieser Ausschreibung bis zu 300 Bettplätze für Familien beschafft werden. Jeder Beherbergungsbetrieb soll über mindestens 32 und darf bis maximal 200 Bettplätze verfügen. Kleinere oder größere Einheiten sind nicht Ausschreibungsgegenstand.
Die angebotene Belegungszeit muss mindestens drei Jahre betragen, längstens darf sie fünf Jahre betragen. Unabhängig von diesen zu beachtenden Vorgaben kann der*die Bieter*in grundsätzlich frei über den Zeitraum der Bereitstellung der Bettplätze im angebotenen Beherbergungsbetrieb entscheiden. Der Beginn des Belegungszeitraums ist auf den ersten Tag eines Monats festzulegen, das Ende des Belegungszeitraums auf den jeweils letzten Tag eines Monats.
Der Belegungszeitraum muss spätestens zwei Jahre nach Zuschlagserteilung beginnen und die Belegung erfolgt nach Freigabe der Unterkunft durch die AG. Die AG erhält für den angebotenen Zeitraum das alleinige Belegungsrecht für die angebotenen Unterbringungsplätze. Im Gegenzug gewährt die AG eine Belegungsgarantie von 70 Prozent der belegungs- und garantiefähigen Plätze.
Ein Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen dem/der Betreiber*in und den durch die AG eingewiesenen / vermittelten Personen (Bewohner*innen) zustande. Das Bettplatzentgelt schulden auf dieser Basis ausschließlich die Bewohner*innen, nicht die AG.
Angeboten werden können nur Bettplätze in Mehrbettzimmern. Doppelzimmer können nur dann angeboten werden, wenn mindestens zwei Doppelzimmer durch eine Verbindungstür zu einer größeren Wohneinheit verbunden werden können. Für jeden belegten Bettplatz wird ein monatliches Bettplatzentgelt entrichtet. Dieses ist wesentlicher Bestandteil des Angebots und unterliegt einer Deckelung.
Für Einzelheiten verweisen wir auf die Leistungsbeschreibung.