Beschreibung der Beschaffung
Am Flughafen Bremen soll die zentrale Ankunft im EG des Terminal 1 umgebaut und erweitert werden, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können. Wesentliche Maßnahmen sind dafür die Verlegung und Erweiterung der Einreisekontrolle im Zusammenhang mit der EU-weiten Einführung des EES (Entry Exit Systems) sowie eine Erweiterung der Gepäckausgabe mit Erneuerung der Gepäckrundläufe.
Für das Projekt zentrale Ankunft / EES wurde ein Pflichtenheft mit einer Funktionsplanung erstellt, welches die Anforderungen der Bereiche des Flughafens sowie externer Nutzer zusammenfasst und als Grundlage für die Planung dient. Für das Projekt wurde vorab eine Überprüfung der technischen Umsetzbarkeit, unter Einbeziehung der notwendigen Fachplaner inkl. Brandschutz, durchgeführt. Diese Unterlagen werden dem AN für die Planung zur Verfügung gestellt.
Die bauliche Umsetzung der Maßnahme wird in vier Teilprojekte unterteilt. Die Planung ist so auszugestalten, dass die Teilprojekte unmittelbar nacheinander oder mit zeitlicher Unterbrechung realisiert werden können.
Teilprojekt 1: Erweiterung der Rücklaufsicherungen für Schengen-Ankünfte
Teilprojekt 2: Einführung EES mit Verlegung und Erweiterung der Grenzkontrolle Einreise sowie Erweiterung der Grenzkontrolle Ausreise
Teilprojekt 3: Erneuerung und Erweiterung der Gepäckrundläufe 2-4
Teilprojekt 4: Erneuerung und Erweiterung Gepäckrundlauf 1 mit neuer Gepäckhalle
Die Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt unter laufendem Betrieb und unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Sicherheitsbereich des Flughafens. Die Terminalbetriebsabläufe dürfen nicht gestört werden, gegebenenfalls sind Interimsmaßnahmen zu planen. Die Bildung von Bauphasen innerhalb der einzelnen Teilprojekte ist mit dden beteiligten Fachabteilungen des AG abzustimmen und bei der Planung zu berücksichtigen.
Der Leistungsumfang beinhaltet alle erforderlichen Planungsleistungen, die zur funktionsgerechten Planung der vertragsgegenständlichen Bauwerke/Anlagen erforderlich sind oder es künftig werden. Die Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen orientieren sich am Leistungsbild der HOAI (LPH 1-9) und Zusatzleistungen, stellen aber keinen abschließenden Leistungskatalog dar.
Die Fachplanung für die Gepäckfördertechnik, die Vor- und Entwurfsplanung der Verkehrsplanung für die Gepäckankunft sowie die Vor- und Entwurfsplanung der Beschilderung zur Passagierführung sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Der AN trägt Verantwortung für Koordination und Integration der Planung anderer Projektbeteiligter (z. B. Gepäckfördertechnik/ Verkehrsplanung, Beschilderung, Bundespolizei, Zoll, landseitiger Shop).
Eine detaillierte Abstimmung und Definition von Planungs-, Ausführungs- und Kostenschnittstellen zu den Gewerken und Systemen der Bundespolizei, des Zolls und einem landseitigen Shop steht derzeit noch aus. Der AN unterstützt den AG bei der Abstimmung und Definition dieser Schnittstellen.
Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3 und VI.3 der Bekanntmachung.