431983-2021 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
OJ S 164/2021 25/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Berg, Nicole
E-Mail: Nicole.N.Berg@deutschebahn.com
Telefon: +49 34123424804
Fax: +49 3412342399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Vorlaufmaßnahmen Planung Großkorbetha
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53710
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Vorlaufmaßnahmen Planung Großkorbetha
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Hauptort der Ausführung: Großkorbetha
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Planungsleistungen für Vorlaufmaßnahme für:
Das zu erneuernde Kreuzungsbauwerk inkl der TAMA (tangierenden Maßnahmen) befindet
sich im Bf Großkorbetha. Es überführt die zweigleisige, elektrifizierte Strecke 6340, Halle
(Saale) Hbf – Baunatal-Guntershausen über die zweigleisige, elektrifizierte Strecke 6367,
Leipzig Hbf – Großkorbetha und das Güterausfahrgleis 211 Richtung Halle.
Der Bf Großkorbetha gehört innerhalb der DB Netz AG zum Regionalbereich Südost, Anlagenund
Instandhaltungsmanagement Halle und befindet sich im Netzbezirk Halle. Er ist ein wichtiger
Knotenbahnhof in Mitteldeutschland, hier trennen sich die Strecken nach Halle / Merseburg
und nach Leipzig. Eine besondere Bedeutung hat der Bahnhof auch als Anschlussbahnhof
für den Anschließer Infraleuna, über den der Schienengüterverkehr des Chemiestandortes
Leuna bedient wird.
Der Planungsbereich befindet sich im Bundesland Sachsen-Anhalt und erstreckt sich über die
Stadt Weißenfels (Gemeinde Großkorbetha) und die Stadt Leuna (Gemeinde Spergau). Die
Gemeinde Großkorbetha liegt zwischen Weißenfels und Bad Dürrenberg am linken Ufer der
Saale, nordwestlich des Autobahnkreuzes Rippachtal der A38 /A9. Rechts der Saale liegen
der Ortsteil Kleinkorbetha mit der die Siedlung Gniebendorf und die zu Lützen gehörige Ortschaft
Oeglitzsch. Die Gemeinde Großkorbetha ist eine Ortschaft der Stadt Weißenfels.
Der Planungsbereich liegt im Bahnhofsbereich Bf Großkorbetha und erstreckt sich in den
Nordkopf und den Südkopf des Bahnhofes. Im Westen wird er begrenzt durch die Fluren am
„Fuchsberg“ und weiter nördlich durch die Chemieanlagen der Leuna-Werke, im Osten durch
die angrenzenden Wohngebiete und die Straßen „Am Bahnhof“ und die „Bahnhofstraße“.
Durch den Bahnhof führen die Strecken
 6340 Halle (Saale) Hbf - Baunatal-Guntershausen,
 6367 Leipzig Hbf - Großkorbetha,
Benachbarte Betriebsstellen sind Richtung Halle Bf Leuna Werke Nord (LLWN), Richtung
Leipzig Bf Großlehna (LGL) und Richtung Naumburg / Weißenfels Bf Weißenfels (UW).
Das zu erneuernde Bauwerk kreuzt die Strecke 6340 bei km 22,790 und die Strecke 6367 bei
km 30,910. Die überführte Strecke verläuft überwiegend in Geländegleichlage bzw. auf einem
flachen Damm, die unterführte Strecke sowie das Verbindungsgleis (Gleis 211) befinden sich
im Umbaubereich in Einschnittlage. Der Einbaubereich der Weichen 91 und 92 liegt in Dammlage.
Die Straßen „Am Bahnhof“ und die „Bahnhofstraße“ verlaufen im Bereich des Bf Großkorbetha
in relativ paralleler Lage entlang der Bahnanlagen und schließen im Osten über die „Spergauer
Straße“ und die „Merseburger Straße“ an die L 182 an. Über die L182 ist die straßenseitige
überregionale Verkehrsanbindung gegeben.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 141-376386
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Vorlaufmaßnahmen Planung Großkorbetha
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
keine Teilnahmeanträge eingegangen
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/08/2021