432177-2021 - ErgebnisDeutschland-Burg (Dithmarschen): Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 165/2021 26/08/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Amt Burg-St. Michaelisdonn
Postanschrift: Holzmarkt 7
Ort: Burg (Dithmarschen)
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Der Amtsvorsteher
E-Mail: sabine.nummsen@burg-st-michaelisdonn.de
Telefon: +49 4825930527
Fax: +49 4319886618027
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-burg-st-michaelisdonn.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Planung TGA HLS für gemeinsame Kindertagesstätte Eddelak (Gemeinden Averlak, Dingen, Eddelak)
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen) und 7 (nutzungsspezifische Anlagen) für den Neubau der Gemeinsamen Kindertagesstätte Eddelak (6 Gruppen, ca. 1 700 qm BGF).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 94 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71321200 Heizungsplanung, 71321300 Beratung im Bereich Sanitärinstallation, 71321400 Beratung im Bereich Belüftung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Hauptort der Ausführung: 25715 Eddelak
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinden Averlak, Dingen und Eddelak beabsichtigen den Neubau einer gemeinsamen Kindertagesstätte auf einem Grundstück in Eddelak. Die Kindertagesstätte soll für 6 Gruppen ausgelegt sein. Es wird von einer Größe von ca. 1 700 qm BGF ausgegangen. Die vorläufige Kostenschätzung für die Kostengruppen 300 und 400 auf der Basis von Kostenkennwerten beläuft sich auf 3,4 Mio. EUR brutto. Gegenstand des im vorliegenden Verfahren zu vergebenen Auftrags sind Planungsleistungen für die Kindertagesstätte, und zwar für die Fachplanung Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 3 (Lufttechnische Anlagen) und 7 (nutzungsspezifische Anlagen) iSv § 53 Abs. HOAI, also kurz: HLS, der Leistungsphasen 1 bis 9. Anlage 15.1 zur HOAI.
Die weiteren Planungsleistungen (Objektplanung, Fachplanung Elektro) wurden gesondert ausgeschrieben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität nach Maßgabe von 5 Unterkriterien (vgl.näher unten II.2.14) / Gewichtung: 70%
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 30%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst die Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3 und 7 bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 4), die Auftragsstufe 2 die weiteren Leistungsphasen für dieses Leistungsbild.
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Qualitätskriterien im Einzelnen mit Gewichtung:
Methodik/Bearbeitungskonzept (10 %)
Organisation (10 %)
Qualifikation des betrauten Leitungspersonals (10 %)
Konkrete Erfahrung des betrauten Leitungspersonals bei vergleichbaren Projekten (25 %)
Verfügbarkeit für das Projekt (15 %).
Die Kriterien und die Bewertungsmethodik waren in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen beschrieben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 079-202097
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Planungsleistungen Kindertagesstätte Fachplanung TGA HLS
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
10/08/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Pahl und Jacobsen
Postanschrift: Schillerstraße 37
Ort: Heide / Holstein
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 94 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 127 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/08/2021