432977-2023 - ErgebnisDeutschland-Bamberg: Demonstrationsschutzausrüstung
OJ S 136/2023 18/07/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei
Postanschrift: Pödeldorfer Str. 77 / 79
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: bpp.bamberg.v3-beschaffung@polizei.bayern.de
Telefon: +49 95193310
Fax: +49 9519331539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.bayern.de/bpp
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Lieferung von Einsatzhelmen und Atemschutzmasken für die Bayerische Polizei
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
35220000 Demonstrationsschutzausrüstung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vertrages ist ein Lieferauftrag über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Ein-satzhelmen und Atemschutzmasken gemäß der Technischen Richtlinie für ein modular aufgebautes System -Schutzhelm, Hör-/Sprechgarnitur, Atemschutzmaske mit Stand Februar 2011 für die Bayerische Polizei.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 437 534,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages ist ein Lieferauftrag über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Ein-satzhelmen und Atemschutzmasken gemäß der Technischen Richtlinie für ein modular aufgebautes System -Schutzhelm, Hör-/Sprechgarnitur, Atemschutzmaske mit Stand Februar 2011 für die Bayerische Polizei.
Der AG sichert dem AN die Abnahme folgender Mengen (Abnahmemengen) zu. Diese sind der Kalkula-tion zu Grunde zu legen:
Verbindlich (gesamte Vertragslaufzeit):
Einsatzhelm
- 80 Stück Einsatzhelm (Polizei)
- 75 Stück Einsatzhelm (Justiz)
- 1.400 Stück Kinn-/ Mundschutz
- 80 Stück Pinlockervisier für Einsatzhelm
- 200 Stück Koppelschlaufe für Einsatzhelm
Atemschutzmaske
- 80 Stück Atemschutzmasken
Unverbindlich (gesamte Vertragslaufzeit):
Weiter wird unverbindlich die Abnahme von weiteren 30% der oben genannten Mengen prognostiziert.
Einsatzhelm
- 24 Stück Einsatzhelm (Polizei)
- 23 Stück Einsatzhelm (Justiz)
- 420 Stück Kinn-/ Mundschutz
- 24 Stück Pinlockervisier für Einsatzhelm
- 60 Stück Koppelschlaufe für Einsatzhelm
Atemschutzmaske
- 24 Stück Atemschutzmasken
Höchstabnahmemenge:
Als Höchstabnahmemenge während der Vertragslaufzeit wird die Summe der verbindlichen und unver-bindliche Menge vereinbart. Auf Basis der o.g. verbindlichen Mengen und prognostizierten unverbindli-chen Mengen gelten folgende Höchstabnahmemengen als vertraglich vereinbart:
Einsatzhelm
- 104 Stück Einsatzhelm (Polizei)
- 98 Stück Einsatzhelm (Justiz)
- 1.820 Stück Kinn-/ Mundschutz
- 104 Stück Pinlockervisier für Einsatzhelm
- 260 Stück Koppelschlaufe für Einsatzhelm
Atemschutzmaske
- 104 Stück Atemschutzmasken
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
  • Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden
Erläuterung:
Eine Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter ist zulässig, gem. §§14 Abs. 1, 4 Nr. 5 iVm. 17 Abs. 5 VgV.
Es werden zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers zur teilweisen Erneuerung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen beschafft. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde dazu führen, dass Leistungen mit unterschiedlichen Merkmalen gekauft werden müssten, was zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen würde. Es liegt keine Neubeschaffung vor. Zweck des Rahmenvertrags ist die Aufbereitung bzw. der Ersatz auszutauschender Einsatzhelme aus dem Rollout (Neueinführung des Artikels 2018) sowie die Deckung kleinerer neuer Bedarfe aufgrund Personalaufwuchses.
Ein Wechsel des Unternehmens würde dazu führen, dass ein anderes Produkt mit abweichenden technischen Merkmalen eingeführt werden muss, da aufgrund bestehender Schutzrechte an Einsatzhelm und Atemmaske der ursprüngliche Auftragnehmer einzig berechtigter Lieferant dieser Artikel ist. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers dazu führen, dass Waren mit unterschiedlichen technischen Merkmalen gekauft werden müssten und dies zu technischer Unvereinbarkeit bzw. unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten in Gebrauch und Wartung führen würde.
Die Einführung eines weiteren, neuen Produkts hätte erneuten Schulungsbedarf in erheblichem Maße, insbesondere bezüglich der Wartung zur Folge. Eine Wartung durch polizeiinterne Stellen kann nur durch geschultes Personal erfolgen, um bestehende Garantieansprüche nicht zu gefährden sowie die Sicherheit und uneingeschränkte Einsatzfunktionalität der Artikel weiter zu gewährleisten. Auch im Wartungsfall selbst kann es zu nicht unerheblichem (Mehr-)Aufwand ggf. gar Schwierigkeiten kommen.
Für unterschiedliche Helmmodelle ist mit abweichenden Wartungsaufwand, -material und Wartungszeiträumen zu rechnen. Durch die anzunehmende Ähnlichkeit der Helme aufgrund des gleichen Einsatzbereiches ist die Gefahr der Verwechslung und Fehlmontage im Wartungsfall hoch. Es kann zu einer fehlerhaften Reparatur aufgrund falsch eingesetzter Einzelteile (Ersatzteil „A“ für Helm „B“, die Ersatzteile sind für die jeweiligen Helme kompatibel) oder falscher Vorgehensweise (Vorgehensweise der Reparatur „A“ bei Helm „B“) kommen.
Sollte dies unbemerkt bleiben ist ggf. die Schutzfunktion des Artikels reduziert und es besteht erhöhtes Verletzungsrisiko für die Beamten und Beamtinnen im Einsatz. Gleichzeitig würden Garantieansprüche entfallen. Dies gilt es zu vermeiden.
Der Wechsel des Auftragnehmers würde ferner nicht nur o.g. Auswirkungen auf Wartung, Schulung und Handhabung des Helmes, sondern auch auf die Atemschutzmaske haben. Gemäß der Technischen Richtlinie (TR) für ein modular aufgebautes System – Schutzhelm, Hör-/Sprechgarnitur, Atemschutzmaske (Stand: Februar 2011) ist der Helm als Helm-Masken-Kombination (modulares Schutzhelmsystem) gestaltet. Es erfolgt eine Gesamtzertifizierung der Kombination. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird auf maximal drei Jahre begrenzt.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Einsatzhelmen und Atemschutzmasken für die Bayerische Polizei
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/06/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Schuberth GmbH
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39126
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 437 534,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen ab Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/07/2023