432990-2022 - ErgebnisDeutschland-Ansbach: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
OJ S 151/2022 08/08/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1.
Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Bezirkskliniken Mittelfranken, Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) des Bezirks Mittelfranken
Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Kliniken in öffentlicher Trägerschaft (Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Neurologie, Neurologische Rehabilitation, Geriatrische Rehabilitation und Maßregelvollzug)
I.5.
Haupttätigkeit(en) Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sachbezugskarten
Referenznummer der Bekanntmachung: BKM-2022-0002
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 66000000 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Umsetzung des § 18a TVöD-K ("Alternatives Entgeltanreiz-System") für die, hierzu berechtigten, Mitarbeiter*innen der Bezirkskliniken Mittelfranken durch steuer-/sozialversichungsfreie Gutschein-/Geldkarten und weitere damit verbundene Leistungen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Hauptort der Ausführung:
Bezirkskliniken Mittelfranken
Feuchtwanger Straße 38
91522 Ansbach
Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Bezirkskliniken Mittelfranken bieten den Mitarbeitenden innerhalb der tarifvertraglichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingen die Möglichkeit eines alternativen Entgeltanreiz-Systems in Form einer zweckgebundenen Gutscheinkarte mit steuerfreier Auszahlung des Sachbezugs an. Es muss sich hierbei um Gutscheine/Geldkarten/Prepaid Karten handeln, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes bzw. die Vorgaben des BMF-Schreibens vom 13.04.2021 erfüllen. Diese müssen den berechtigen Mitarbeitenden steuer- und sozialversicherungsfrei angeboten werden. Die Voraussetzungen der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Einkommensteuergesetzes zur Wahrung der Steuerfreiheit für die Mitarbeitenden müssen hierbei erfüllt werden. Zusätzlich soll das System, über den standardmäßigen Rahmen der Aufladung hinaus, eine Erweiterbarkeit der Gutscheinkarte für steuerfreie Aufladungen (im Rahmen der steuerlichen Freigrenzen) zu persönlichen Anlässen (z.B. Geburtstag, Dienstjubiläum) bieten.
Dem Auftraggeber steht die einseitige Option zu, den Vertrag um ein (1) weiteres Jahr zu verlängern. Zur Nutzung dieser Option ist es erforderlich, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Laufzeitende die Verlängerung in Textform anzeigt. Der so verlängerte Vertrag endet mit Ablauf der verlängerten Laufzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 107-299836
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern