Gemäß VgV §14, Absatz 4, Nr. 2c können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten erbracht oder bereitgestellt werden kann. Dies ist bei der vorliegenden Vergabe gegeben.